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ANLAGENTECHNIK

Warnung vor Kohlenmonoxid im Pelletlager

Im Januar 2010 endete in Remscheid die Kontrolle eines Füllstandsanzeigers in einem Pelletbunker für den 43-jährigen Planer der Holzpellet-Heizungsanlage tödlich. Er starb in dem Lagerbehälter an den Folgen einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Sein 52-jähriger Begleiter, der noch den Rettungsdienst verständigt hatte, konnte reanimiert werden. Es wird vermutet, dass das Kohlenmonoxid nicht durch einen Anlagendefekt in den Pelletbunker gelangt, sondern dort entstanden ist.

Kohlenmonoxid aus natürlichen Abbauprozessen
So weist jetzt TÜV Rheinland auf Gefahren hin, mit denen auch Fachleute nicht unbedingt rechnen, was auch eine Kurzumfrage der TGA-Redaktion unter erfahrenen Planern von Holzpelletanlagen bestätigt. Beispielsweise könne durch unsachgemäße Lagerung von Holzpellets Kohlenmonoxid (CO) entstehen. Das farb- und geruchlose Gas ist höchst gefährlich, es besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung, warnt Andrea Rieth, Sachverständige bei TÜV Rheinland. Im Lagerraum könne über längere Zeit durch Ausgasung eine gefährlich hohe Konzentration von Kohlenmonoxid entstehen. Es entstehe vermutlich durch natürliche Abbauprozesse im trocknenden Holz. Erhöhte Temperaturen und große Schüttmengen begünstigen diesen Prozess. Daneben bestehe auch ein Risiko, dass sich im Lager explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden.

Pelletlager muss wirksame Lüftung haben
Doch man kann sich vor möglichen Risiken gut schützen. Um beispielsweise die Möglichkeit einer Staubexplosion auszuschließen, dürfen nur zugelassene Geräte nach der europäischen Explosionsschutzrichtline ATEX verwendet werden. „Außerdem sollten Holzpelletlager baulich von Wohnräumen getrennt sein und über eine wirksame Lüftung verfügen“, rät Rieth. „In jedem Fall gilt es, das Lager vor dem Betreten gründlich zu lüften.“ Zusätzliche Sicherheit bietet die Anwesenheit einer zweiten Person, die die Gefahren kennt und notfalls helfen kann. Schutz können auch professionelle CO-Warnanlagen bieten. Bei gewerblich genutzten Anlagen ist der Arbeitgeber verantwortlich und rechtlich haftbar. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss er mögliche Gefahrenpotenziale für Mitarbeiter systematisch erfassen und Schutzmaßnahmen einleiten.

DEPV-Broschüre zur Lagerung von Holzpellets
„Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ bietet der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) als Broschüre auf seiner Webseite im Downloadbereich an. Zur Sicherheit des Verbrauchers rät der DEPV, ein Warnschild am Pelletlagerraum anzubringen, dass in der Broschüre als Muster (dort auf Seite 27) abgebildet ist. Die Broschüre thematisiert zwar nicht die aktuell vermutete Entstehung von Kohlenmonoxid durch natürliche Abbauprozesse, geht aber grundsätzlich davon aus, dass sich in der Umgebung jeglicher Feuer- und Lagerstätten unter ungünstigen Anlagenbedingungen erhöhte Konzentrationen gefährlicher (Ab)Gase (z.B. Kohlenmonoxid) in der Atemluft aufkonzentrieren können und so eine Gefahr darstellen können.

Pellet-Heizungsanlagen kritisch prüfen
TGA-Planer sollten den tragischen Unfall unbedingt zum Anlass nehmen, in der Vergangenheit geplante Anlagen zu prüfen und gegebenenfalls die Auftraggeber, Betreiber sowie Bedienungs- und Wartungspersonal auf mögliche Gefahren hinweisen. Schon im Januar 2009 hatte das TOX (Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum) davor gewarnt, dass Kohlenmonoxid nicht nur bei defekten Heizungsanlagen (etwa durch Rückbrand), sondern auch durch die Pellets selbst entstehen können. Pelletlagerräume sollten deswegen keinesfalls ohne vorheriges Auslüften betreten werden, mahnte TOX (Medienmitteilung vom 12. Januar 2009). Die Warnung bezog sich allerdings auf tödliche Unfälle beim Entladen von Pellet-Frachtschiffen. Holzenergie Schweiz kam darum als Reaktion auf die TOX-Warnung zu folgender Aussage „Unter den Bedingungen, die in einem trockenen und mit normgerechten Pellets gefüllten Lagerraum herrschen, kann es nicht zu CO-Anreicherung durch Oxidation / Verbrennung in gesundheitsrelevantem Ausmaß kommen.“ Ob diese Bewertung so stehen bleiben kann, bzw. unter welchen Bedingungen und für welche Lagerraumgrößen (laut einem Bericht des Remscheider General-Anzeiger war das Pelletlager nach zwei Lieferungen mit 150 t „rappelvoll“) sie nicht gilt, wird eventuell die Untersuchung des Unfalls in Remscheid aufzeigen. ToR

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