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ARBEITSHILFE

BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen

Seit 1. Juli 2010 (Antragsdatum) ist für die Förderung von Wärmepumpen über das Marktanreizprogramm ( MAP ) der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Zur Vereinfachung hat das BAFA dazu jetzt eine Liste von Wärmepumpen mit Prüfzertifikat des COP-Werts veröffentlicht. ToR