Seit 1. Juli 2010 (Antragsdatum) ist für die Förderung von Wärmepumpen über das Marktanreizprogramm (
MAP
) der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Zur Vereinfachung hat das
BAFA
dazu jetzt eine
Liste von Wärmepumpen mit Prüfzertifikat des COP-Werts
veröffentlicht.
ToR