Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden im BGB spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt – beispielsweise Neuregelungen, die für alle Werkverträge gelten. Insbesondere hat dies auch Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche der Tätigkeit der Ingenieure, da nicht nur spezielle Sonderregelungen für den Bauvertrag sowie den Verbraucherbauvertrag, sondern auch für den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingefügt wurden.
Die Informationsschrift umfasst sechs Teile: Allgemeine Regelungen; Das Anordnungsrecht des Bestellers; Verbraucherbauvertrag; Architekten- und Ingenieurvertrag; Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht beim Ingenieurvertrag; Teilabnahme und Gesamtschuld beim Ingenieurvertrag (zum kostenfreien Download). ■