Das Altanlagen-Etikett wird ab dem 1. Januar 2016 bei Heizkesseln, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise im Bestand angebracht und wird in den nächsten 8 Jahren ca. 13 Mio. alte Heizkessel für gasförmige und flüssige Brennstoff bis 400 kW Nennleistung Heizkessel betreffen. Dafür werden ab 2016 Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt – nach Baujahr des Wärmeerzeugers gestaffelt – Etiketten Heizkessel anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, die noch kein Etikett haben, zu etikettieren. Bei der Verbrauchskennzeichnung haben die Berechtigten und die Verpflichteten zur Feststellung der Energieeffizienzklasse des Wärmeerzeugers die zu diesem Zweck auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellten Computerprogramme oder Anwendungen einzusetzen. ■
BERLIN