„Besonders eilbedürftig“
Um diesen Termin einzuhalten, wurde dem Bundesrat der Gesetzentwurf als „besonders eilbedürftige Vorlage“ zugeleitet. Dieser im Grundgesetz vorgesehene Sonderstatus für Vorlagen der Bundesregierung verkürzt zwar nicht die Zeit des Bundesrats für seine Stellungnahme, berechtigt aber die Bundesregierung, dem Bundestag die Vorlage schon ohne die Stellungnahme des Bundesrats nach drei Wochen zuleiten. Dies ist dann auch am 07. September 2015 erfolgt.
In der Plenarsitzung am 25. September 2015 hat der Bundesrat eine Stellungnahme beschlossen (Bundesrats-Drucksache 364/15(B)). Sie umfasst mehrere im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfende Vorschläge, wie der Gesetzentwurf präzisiert und auf deutsches und europäisches Recht abgestimmt werden sollte. Offenbar wurde der Entwurf im federführenden Bundeswirtschaftsministerium an einigen Stellen „mit der heißen Nadel gestrickt“.
Grundsätzliche Probleme hat aber auch die Länderkammer nicht erkannt. Das Sprachgewirr im Entwurf rund um das Label / Etikett haben die Spezialisten aus den Ländern jedoch übersehen, oder darauf vertraut, dass der Bundestag es richten wird: Im Gesetzentwurf werden die Worte „Heizungslabel“ oder „Label“ gar nicht benutzt. Hier werden „Verbrauchskennzeichnung “ und analog der ErP(Ökodesign)-Richtlinie für Heiztechnikprodukte „Etikett“ und „Etikett für Heizgeräte“ verwendet. Auf dem Etikett taucht dann die Bezeichnung „Heizungsetikett“ auf, die sich sonst an keiner Stelle im Gesetzesentwurf wiederfindet. Die Heizung als Gesamtsystem wird allerdings nicht etikettiert, sondern nur bestimmte Wärmeerzeuger.
„Auch die Mieter sollten informiert werden“
Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen, hat sich der Bundesrat wie folgt geäußert: „Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Bundesregierung zum nationalen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen als Sofortmaßnahme des Nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz (NAPE) zur Verringerung des Primärenergieverbrauches. Der Bundesrat bittet deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Mieter von dem Ergebnis der Verbrauchskennzeichnung informiert werden [...]sollten.“
Die Länder würden gerne erreichen, dass über die Effizienz der Heizungsanlage unterrichtete Mieter auch Einfluss auf die Motivation der Eigentümer zum Austausch ineffizienter Anlagen nehmen. Dazu haben sie angeregt, das Etikett in vermieteten Wohngebäuden sichtbar anzubringen. Momentan ist nur eine Anbringung auf der Außenseite der Gerätefront vorgesehen. Bei zentralen Anlagen dürften so die meisten Mieter das Etikett nie zu Gesicht bekommen.
[...]: Erweiterung um Heizungs- und Umwälzpumpen
In der oben im Zitat vorgenommene Ausklammerung schlägt der Bundesrat vor, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch zu prüfen, ob „Heizungs- und Umwälzpumpen in den Anwendungsbereich mit aufgenommen werden“ sollten.
Die Anregung zu den Heizungs- und Umwälzpumpen wird sicherlich in der Branche auf großes Interesse oder zufriedene Gesichter über die eigene Lobbyarbeit stoßen. Eine Umsetzung (bzw. Inkrafttreten) zusammen mit dem Altanlagen-Etikett dürfte aber schon aufgrund der terminlichen Situation kaum möglich sein.
Im weiteren Verfahren wird zunächst die Bundesregierung eine Gegenäußerung verfassen. Durch die Eilbedürftigkeit ist der Bundestag bereits mit dem Gesetz befasst. Einige Abgeordnete stammen naturgemäß aus Wahlkreisen, wo die Pumpenindustrie beheimatet ist. So wird der Vorschlag sicherlich auf Realisierbarkeit geprüft werden. Es gibt allerdings auch noch ungedämmte Rohrleitungen, Regeleinrichtungen, Thermostatventile, Heizflächen... ■