Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
BERLIN

Beschlossen: Effizienz-Etikett für alte Heizkessel

Gesetzentwurf: “Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019“.
Gesetzentwurf: “Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019“.
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2015 die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des „nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen“ beschlossen. Laut dem Gesetzentwurf (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes) gilt es ab Januar 2016 für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind. Das „nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“ soll Verbrauchern kostenfrei Informationen über den individuellen Effizienzstatus ihrer Heizkessel liefern. Daneben werden Verbraucher kostenfrei auf weitergehende Energieberatungen, beispielsweise Heizungschecks und die Vor-Ort-Beratung sowie auf Förderprogramme von KfW und BAFA hingewiesen. Die Einführung eines „Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen“ ist eine Maßnahme aus dem NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz).

Wärmeerzeugerbestand in der orange-roten Zone

Über 70 % der in Deutschland installierten Heizgeräte werden laut dem für den Gesetzesentwurf verantwortlichen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen: Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel (36 %) ist älter 20 Jahre, ca. 12,7 Mio. Heizgeräte sind älter als 15 Jahre. Da sich das Altanlagen-Etikett analog zum ErP(Ökodesign)-Effizienzetikett für Heizgeräte nur auf Produktdaten (Prüfstandmessungen) stützt, existiert neben der verwendeten Technik auch eine indirekte Abhängigkeit der Effizienzklasse vom Baujahr. Über die für Verbraucher maßgebliche Effizienz ihrer Heizungsanlage macht das Altanlagen-Etikett keine Aussagen – obwohl diese laut der Etiketten-Beschriftung „Heizungsetikett“ (siehe unten) fälschlich davon ausgehen könnten. Technisch gesehen erfolgt jedoch bei der Etikettierung nicht viel mehr als eine mit ein paar Standardwerten angereicherte grafische Übersetzung des Typenschilds.

Austauschrate soll um 20 % steigen

Das Ziel ist trotzdem hochgesteckt: Laut BMWi sollen das Altanlagen-Etikett und die Hinweise auf die bestehenden Beratungs- und Förderprogramme die Motivation zum Austausch des Wärmeerzeugers erhöhen. Erwartet wird, die Austauschrate bei Heizgeräten so um etwa 20 % (ca. 100.000 zusätzliche Erneuerungen pro Jahr) auf 3,7 % pro Jahr steigern zu können. Aktuell werden pro Jahr rund 3 % der bestehenden Wärmeerzeuger (rund 20,7 Mio.) erneuert. Wie langsam sich der Stand der Technik im Bestand durchsetzt, machen folgende Zahlen deutlich: Von den gasbefeuerten Heizkesseln sind weniger als ein Drittel Brennwert-tauglich, bei ölbefeuerten Heizkesseln sind es nur etwas mehr als 10 %.

Ausstellungsberechtigte und -verpflichtete

Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 EnEV berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte für gasförmige und flüssige Brennstoff bis 400 kW Nennleistung deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront anzubringen (gestaffelt nach Baujahren). Ab 2017 sind die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Geräte, die noch kein Etikett haben, zu etikettieren. Hat ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ein Etikett angebracht, so darf er innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten nach Anbringen des Etiketts mit dem Eigentümer des Heizgeräts keine Gespräche über den Verkauf eines neuen Heizgerätes führen oder ihm ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

Bei der Verbrauchskennzeichnung haben die Berechtigten und die Verpflichteten zur Feststellung der Energieeffizienzklasse des Wärmeerzeugers die zu diesem Zweck auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellten Computerprogramme oder Anwendungen einzusetzen.

Für den Eigentümer und den Mieter ist das Anbringen des Etiketts kostenfrei. Sie müssen für die Etikettierung nicht selbst aktiv werden, haben das Anbringen des Etiketts jedoch zu dulden. 2016 werden zunächst Wärmeerzeuger bis einschließlich Baujahr 1986 etikettiert, ab 2017 bis einschließlich Baujahr 1991. Insgesamt ist die Etikettierung auf neun Jahre verteilt und bis 2024 gestaffelt.

Viele Worte für dieselbe Sache

Im Gesetzentwurf werden übrigens die Worte „Heizungslabel“ oder „Label“ gar nicht benutzt. Hier werden „Verbrauchskennzeichnung “ und analog der ErP(Ökodesign)-Richtlinie für Heiztechnikprodukte „Etikett“ und „Etikett für Heizgeräte“ verwendet. Auf dem Etikett taucht dann die Bezeichnung „Heizungsetikett“ auf, die sich sonst an keiner Stelle im Gesetzesentwurf wiederfindet. Das im Gesetzentwurf abgebildete Musteretikett trägt trotz seines rein nationalen Charakters das EU-Logo. Man darf gespannt sein, ob dies von Brüssel so abgesegnet wird. ■

Tags