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BERLIN

KWK: Momentan kein Energiesteuerrabatt

Betreiber von KWK-Anlagen bis 2000 kW elektrischer Leistung erhalten seit 1. April 2012 bis auf weiteres nicht mehr die bisherige eingangsseitige Steuerentlastung für die Verwendung von Brennstoffen in der KWK-Anlage. Dies geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage von Oliver Krischer MdB, Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor. Für die meisten Brennstoffe wird in Deutschland eine Energiesteuer erhoben. Für die Nutzung von Erdgas in einem Heizkessel enthält die Rechnung des Gasanbieters beispielsweise 0,55 Ct/kWh Energiesteuer. Gemäß § 53 Energiesteuergesetz ( EnergieStG ) wird für KWK-Anlagen unter bestimmten Bedingungen eine völlige Energiesteuerentlastung der eingesetzten Brennstoffmenge gewährt.

Auslaufen der Frist ist seit zehn Jahren bekannt


Nach Auffassung von Krischer hat sich das Bundesfinanzministerium mit zu wenig Nachdruck für eine Fortsetzung der eingangsseitigen Steuerbefreiung von Energieerzeugnissen in KWK-Anlagen eingesetzt. Der Antrag auf Verlängerung liegt dort Ende Oktober 2011 eingereicht. Derzeit wird in Brüssel noch über die weitere Steuerbefreiung beraten und es ist nicht absehbar, ab wann die Steuerentlastung wieder gilt. Im Jahr 2002 hatte die EU-Kommission die Steuerbegünstigung als zulässige Beihilfe bis zum 31. März 2012 befristet anerkannt. Zurzeit werden zwar Anträge auf Steuerentlastung für die Verwendung von Energieerzeugnissen (Brennstoffen) in KWK-Anlagen entgegengenommen, eine Weiterbearbeitung und Auszahlung werde aber erst nach dem Vorliegen einer positiven Entscheidung der EU-Kommission erfolgen, hat das Bundesfinanzministerium erklärt.

Die Mühlen in der Energiesteuerpolitik mahlen offensichtlich extrem langsam. Seit TGA Fachplaner am 5. April 2012 eine Meldung vom BHKW-Infozentrum veröffentlicht hat (zur Meldung), hat das Bundesfinanzministerium in Sachen Energiesteuerentlastung für KWK-Betreiber praktisch nichts in Brüssel erreicht. ■

Link zur Antwort des Bundesfinanzministeriums