Um Fort- und Weiterbildungen auf einem qualitativ hohen Niveau zu sichern, haben sich am 20. Oktober 2017 die Ingenieurkammern der Länder auf der Bundeskammerversammlung auf einen bundesweit einheitlichen Fort- und Weiterbildungsstandard anhand der VDI/buildingSMART-Richtlinie 2552 Blatt 8.1 verständigt. Mit der Einführung des „BIM Standards Deutscher Ingenieurkammern“ soll ein qualitätsgesichertes und flächendeckendes Angebot geschaffen werden.
Zugleich hat die Bundesingenieurkammer an die Politik appelliert, ihre Kräfte angesichts des zunehmenden Handlungsbedarfs durch die Digitalisierung stärker bündeln – sowohl im Bereich der Infrastruktur, als auch beim Hochbau. „Es ist aus unserer Sicht unerlässlich, dass diese beiden Ressorts in einer künftigen Bundesregierung wieder unter einem Dach fungieren“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. „Es ergibt keinen Sinn, wenn Hoch- und Tiefbau nicht zusammenwirken. Dafür ist das Thema auch im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Planerinnen und Planer zu wichtig.“ ■