Kompakt informieren
- Die Mindestabstände zwischen Abschottungen und mögliche Unterschreitungen werden bei Rohr- und Kabelabschottungen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) in den abZ der involvierten Abschottungslösungen geregelt.
- Seit dem 1. Januar 2013 (Einbaudatum) gilt für die brandschutztechnische Abschottung von Metall-rohren mit Anschluss von Kunststoffrohren (Mischinstallation) eine Zulassungspflicht.
- Für die praxisgerechte Abschottung von Mischinstallationen stehen Lösungen zur Verfügung, die nicht in das Abwassersystem eingreifen und so weiterhin den Einsatz bewährter Verbindungstechnik ermöglichen.
Es sind aktuell drei Schlagworte, die beim vorbeugenden baulichen Brandschutz in der Haustechnik für viel Veränderung sorgen: Nullabstände, Mischinstallation und Abweichungen.
Nullabstände
Beim Thema Nullabstände Abb. 1 geht es um Schachtgrößen, beengte Platzverhältnisse durch unzureichende Planung oder vom Bestand vorgegebene Situationen – und unterm Strich immer um Mindereinnahmen durch die von der Haustechnik beanspruchte Fläche. So hat sich in Gebäuden der „freiwillig“ zugewiesene Platz für Versorgungsleitungen in den letzten Jahrzehnten kaum verändert, obwohl zahlreiche Leitungen hinzugekommen sind: Neben den Heizungs-, Trinkwasser- und Abwasserleitungen gehören inzwischen Kaltwasser- oder Kältemittelleitungen für die Klimatisierung, Kondensatleitungen, Leitungen zur Wärmerückgewinnung, Lüftungskanäle, Betriebswasserleitungen und Kabel für Telekommunikation, Datenübertragungen, MSR-Technik etc. zur haustechnischen Ausrüstung vieler Gebäude.
Gleichzeitig sind die Anforderungen an die Leitungsverlegung stetig gestiegen. Beispielsweise wurden die Dämmstärken erhöht, um Wärmeverluste zu minimieren, Trinkwasserleitungen werden inzwischen vor Erwärmung (Legionellengefahr) geschützt und Elektroleitungen in Leerrohren verlegt. Platzsparende Effekte gibt es hingegen kaum, tendenziell etwas kleinere Rohrdurchmesser bringen keine Entlastung, beispielsweise wenn im Abwasserbereich heute in einigen Bereichen DN 90 statt DN 100 verlegt wird.
Vergleicht man die Situation über die letzten zehn Jahre, hat sich der Platzbedarf für die Haustechnik in diesem Zeitraum etwa verdoppelt. Aber Architekten, Statiker und Bauherren haben dem TGA-Planer in den letzten Jahren nicht mehr, sondern eher immer weniger Platz zugestanden. In vielerlei Hinsicht droht deshalb der Kollaps im Schacht, Systeme geraten – nicht nur in brandschutztechnischer Sicht – an ihre Grenzen: Wie soll beispielsweise in einem Schacht, der mit Heizleitungen und Zirkulation eng (mit Nullabstand in der Deckendurchführung) belegt ist, eine Kaltwasserleitung kalt und damit hygienisch sicher bleiben?
Mischinstallation
Viele Anwender haben es seit Jahren bei der Gebäudeentwässerung so praktiziert: Aus schall- und brandschutztechnischen Gründen wurden Gussrohre im Strang verlegt und dann in der Etage auf preisgünstigere und schneller zu verarbeitende Kunststoffrohrsysteme in der Nutzungseinheit gewechselt.
Für die brandschutztechnische Abschottung solcher Mischinstallationen gilt inzwischen eine Zulassungspflicht: Seit 1. Januar 2013 eingebaute Abschottungen von Metallrohren mit Anschluss von Kunststoffrohren benötigen als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), eine Europäische technische Zulassung (ETA) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE).
Inzwischen gibt es dafür Lösungen, die entweder im Strang oder auf dem Konfix-Verbinder eingesetzt werden. Lösungen auf dem Konfix-Verbinder haben den großen Vorteil, dass der über viele Jahrzehnte entwickelte Weg des Abwassers nicht verlassen wird. Diese Abschottungen, beispielsweise Curaflam KonfixPro Abb. 2, greifen nicht in das Abwassersystem ein. Bewährte Verbindungstechnik kann somit weiterhin eingesetzt werden: was sich seit vielen Jahren als dicht erwiesen hat, wird nun einfach von außen mit Brandschutz versehen.
Bei Systemlösungen im Strang greift man in das Rohrsystem ein und muss genau prüfen, ob sie auch der eigentlichen Funktion genügen und beim Abführen von Abwasser dicht sind und dauerhaft dicht bleiben.
Zudem ist die Vielfalt der unterschiedlichen Anschlusssituationen in der Praxis enorm. Praxisgerecht ist also ein universell einsetzbares Brandschutzsystem wie Curaflam KonfixPro, das bei großen Strangrohrleitungen (bis DN 150), Teeküchenanschlüssen, WC-Anschlüssen, Einzel- oder Mehrfachanschlüssen im Neubau und bei der Bestandssanierung abnahmefähig abschotten kann.
Abweichungen
„Früher war alles einfach. Nein! Früher war alles unklar.“ Mit diesen Aussagen hat die deutschlandweite Veranstaltungsreihe Mischinstallation ( http://www.mischinstallation.de ) für viel Wirbel gesorgt. Die neuen Abstandsregeln des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) haben letztlich bestätigt: Eine klare Regelung musste Abhilfe schaffen und dem Anwender die notwendige Orientierung gegeben, mit der rechtssicher gebaut und geplant werden kann.
Die Notwendigkeit der Mindestabstände zwischen nicht gemeinsam geprüften Systemen wird vom DIBt klar eingefordert. Fehlen die Abstände, so kann die Feuerwiderstandsfähigkeit negativ beeinflusst werden. Dies hatten Brandversuche bestätigt. Daraufhin wurde im DIBt-Newsletter 02/2012 angekündigt, dass im Rahmen der Zulassungsbearbeitung ohne weiteren Nachweis künftig ein Abstand von mindestens 200 mm (unter bestimmten Bedingungen 100 mm) der zu verschließenden Bauteilöffnung (Abschottung) zu anderen Öffnungen oder Einbauten in den Zulassungsbescheiden vermerkt wird.
Vergleicht man diese Festlegungen mit der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die einen Mindestabstand von lediglich 50 mm ohne konkrete Angaben im Verwendbarkeitsnachweis als Abstand einer Abschottung zu anderen Durchführungen oder Öffnungsverschlüssen vorgibt, wird deutlich, dass aufgrund der DIBt-Erkenntnisse nun auch die MLAR und LAR angepasst werden müssen.
Mittlerweile gibt es Prüfungen unterschiedlicher Rohr-, Kabel- und Lüftungssysteme im sogenannten Nullabstand. Allerdings beträgt die Bearbeitungsdauer bei Zulassungen derzeit zwischen 24 und 36 Monaten. Es besteht darum dringend Handlungsbedarf, um die Baupraxis bezüglich Brandschutz und Abstandsvorgaben beherrschen zu können.
Die Landesbauordnungen regeln, wie bei Abweichungen von den im Verwendbarkeitsnachweis vorgegebenen Einbaubedingungen und Gegebenheiten umzugehen ist: Nicht wesentliche Abweichungen gelten als Übereinstimmung mit dem Verwendbarkeitsnachweis. Doch was sind Abweichungen vom Bauprodukt? Und was sind Abweichungen der Bauart und wer kann und muss die Abweichung bewerten und bescheinigen?
Der Doyma-Planungsratgeber Mischinstallation bietet dazu auf fünf Seiten komprimiertes Fachwissen und ein Muster für eine Übereinstimmungsbestätigung: Denn für die Feststellung und Bewertung einer Abweichung bei einer Bauart ist der Anwender (Ersteller der Bauart) zuständig. Er muss feststellen, ob diese Abweichung wesentlich (führt zur Zustimmung im Einzelfall) oder nicht wesentlich (gilt als Übereinstimmungsnachweis) ist.
Wichtig ist, den Themen Nullabstände, Mischinstallation und Abweichungen offensiv zu begegnen und bei Problemen keinesfalls die Augen zu verschließen.
Planungsratgeber
Der Planungsratgeber „Mischinstallationen mit Curaflam KonfixPro“ stellt auf 32 Seiten konkrete Lösungsmöglichkeiten zur Brandabschottung von Mischinstallationen auf der Basis von über 20 Brandversuchen vor. Die Einsatz- und Anwendungsbereiche von Curaflam KonfixPro werden detailliert beschrieben und zum optimalen Verständnis bebildert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Thema Nullabstand. Außerdem wurde der Anwendungsbereich von Curaflam KonfixPro um die Abschottung von brennbaren Bodenabläufen in Verbindung mit Gussrohren erweitert, der Ratgeber zeigt entsprechende Lösungen. Auf der Doyma-Internetseite steht der Planungsratgeber als PDF-Dokument zur Verfügung und kann als Print-Version bestellt werden. https://www.doyma.de/
Markus Berger
ist Leiter Vertriebs-Management Brandschutz bei Doyma und Sachverständiger für vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS), 28876 Oyten, markus.berger@doyma.de, https://www.doyma.de/