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Betriebssicherheit

Feuerwehr­auf­züge müs­sen regel­mäßig geprüft werden!

Bild 1 Bei den meisten Aufzügen handelt es sich um sogenannte überwachungsbedürftige Anlagen, die in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit überprüft werden müssen. Bei Feuerwehraufzügen sind spezielle Funktionsprüfungen erforderlich.

TÜV Hessen

Bild 1 Bei den meisten Aufzügen handelt es sich um sogenannte überwachungsbedürftige Anlagen, die in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit überprüft werden müssen. Bei Feuerwehraufzügen sind spezielle Funktionsprüfungen erforderlich.

Feuerwehraufzüge und Feuerwehrersatzaufzüge werden zur Brandbekämpfung und Evakuierung in Gebäuden eingesetzt. Sie verfügen über eine besondere Ausstattung und Steuerung – dafür muss sichergestellt sein, dass sie im Notfall voll funktionsfähig sind. Die im Juli 2022 veröffentlichten Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen an die erforderlichen Prüfungen von Feuerwehraufzügen. Was dabei zwingend bedacht werden muss: Diese Prüfungen sind Inhalt der wiederkehrenden Hauptprüfung und müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden.

Der Artikel kompakt zusammengefasst
■ Feuerwehraufzüge und Feuerwehrersatzaufzüge stellen im Brandfall sicher, dass die Einsatzkräfte sich in mehrstöckigen Gebäuden bewegen, Flammen löschen und Menschen evakuieren können.
■ Feuerwehraufzüge und Feuerwehrersatzaufzüge müssen regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Dabei wird auch die Interaktion mit der weiteren Haustechnik geprüft.
 

„Den Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ – das gilt nicht für alle Aufzüge. Denn Feuerwehraufzüge in großen Gebäudekomplexen oder Hochhäusern sind für den Einsatz von Feuerwehr- und Rettungskräften im Not- und Brandfall konzipiert: Die Feuerwehr setzt sie zur Beförderung von Einsatzkräften, Material sowie zur Rettung von Personen in mehrstöckigen Gebäuden ein. Feuerwehraufzüge und Feuerwehrersatzaufzüge müssen deshalb anders als Personen- und Lastenaufzüge besonderen brandschutztechnischen, elektrischen und lüftungstechnischen Anforderungen genügen.

Das Baurecht definiert, wann ein Feuerwehraufzug notwendig ist. Konkrete Anforderungen regelt beispielsweise „DIN EN 81-72: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 72“. Hinzu kommen Sonderbauverordnungen der Länder und das individuelle Brandschutzkonzept, das meist Teil der Baugenehmigung ist. Die zuständige Feuerwehr als Brandschutzdienststelle kann in Städten eigene Standards und Anforderungen haben, die ebenfalls integriert werden müssen.

Feuerwehraufzüge müssen besonders ausgestattet sein

Die Ausstattung sieht folgendes vor: Feuerwehraufzüge müssen unter anderem besonders als solche gekennzeichnet sein, ein Sichtfenster in den Türen besitzen und in jeder Etage eines Gebäudes halten können. Ein Feuerwehraufzug benötigt stets einen eigenen Fahrschacht, eine Bedieneinrichtung für den Notbetrieb und eine Deckenluke, um den Fahrkorb verlassen zu können. Die Türen müssen manuell auf- und zufahren können (Bild 2). Für die Größe des Aufzugs und seines Vorraums gibt es ebenfalls feste Definitionen.

Feuerwehraufzüge besitzen zudem eine Feuerwehrsteuerung: Mit einem Feuerwehrschlüssel kann der Aufzug dann auf den Feuerwehrbetrieb umgeschaltet werden.

Ein Feuerwehraufzug ist jedoch kein autarkes, für sich alleinstehendes System – haustechnische Einrichtungen und Gewerke spielen mit ihm notwendigerweise zusammen: Meist steuert die Brandmeldeanlage die Gewerke des Gebäudes und die Haustechnik an. Dazu gehören zum Beispiel die Druckbelüftungsanlage zur Rauchfreihaltung des Fahrschachts und der Vorräume des Feuerwehraufzugs, die Entrauchung von Treppenhäusern, die Notstromversorgung für den Feuerwehraufzug oder das Löschwasser-Management (Löschwasserpumpe) zur Ableitung von Löschwasser. Die Brandmeldeanlage löst manuell oder automatisch etwa durch Brandmelder aus und verständigt die Feuerwehr. Die Feuerwehr kann anschließend den Feuerwehr- beziehungsweise Feuerwehrersatzaufzug zur Brandbekämpfung und Evakuierung per Feuerwehrschlüssel benutzen.

Bild 1 Feuerwehraufzug. An der linken Aufzugswand ist eine Leiter angebracht, in der hinteren Ecke links ist die Ausstiegsluke zu erkennen, im Bedientableau ist ein Schlüsselschalter (rote Aufschrift „Feuerwehr“) angebracht, welcher die Türen auch bei blockierter Lichtschranke (Rauch) schließen lässt.

Daniel 1992, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Bild 1 Feuerwehraufzug. An der linken Aufzugswand ist eine Leiter angebracht, in der hinteren Ecke links ist die Ausstiegsluke zu erkennen, im Bedientableau ist ein Schlüsselschalter (rote Aufschrift „Feuerwehr“) angebracht, welcher die Türen auch bei blockierter Lichtschranke (Rauch) schließen lässt.

Feuerwehraufzüge erfordern spezielle Funktionsprüfungen

Wie wichtig im Zusammenhang mit Aufzügen die Haustechnik ist, zeigt ein Blick in die Vergangenheit: 1996 kam es zu einem Brand im Flughafen Düsseldorf: Zwar stand das Areal nicht in Flammen, aber es kam zu Verpuffungen und zu Verrauchungen. Da in den Parkhäusern die Aufzüge noch funktionierten, fuhren Menschen von dort in die verrauchten Bereiche, waren dort zwangsläufig gefangen und kamen dadurch ums Leben. Heute würde eine Brandmeldeanlage als Verknüpfung von Aufzug und Haustechnik im Brandfall alle Personenaufzüge zur Sicherheit automatisch ins Erdgeschoss fahren und stillsetzen.

Seit 2003 regelt die Betriebssicherheitsverordnung die Betriebssicherheit und -überwachung aller Aufzüge: Die regelmäßige Prüfung der aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen wurden mit ihrer Novellierung 2015 eingeführt, um den sicheren Betrieb bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. Im Juli 2022 wurde der Prüfumfang erweitert und mit der Veröffentlichung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 1 Anhang 3 wurden die Prüfinhalte konkretisiert.

Diese Funktionsprüfung des Feuerwehraufzuges ist wie die Prüfung der elektrischen Sicherheit seitdem Inhalt der wiederkehrenden Hauptprüfung des Aufzugs, dabei entspricht die Prüfung der elektrischen Sicherheit auch den Erfordernissen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3. Mit den Erfordernissen an die Prüfung von Feuerwehraufzügen kann die Prüfung deutlich aufwendiger sein, da die Feuerwehrfunktionen teilweise nur am Wochenende, in den Randzeiten oder nachts im Zusammenspiel mit den anderen Gewerken getestet werden können.

Prüfinhalte für Aufzug und aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen

Bei der Prüfung des Feuerwehraufzugs wird sichergestellt, dass der Feuerwehrbetrieb des Aufzugs und seine Kommunikationssysteme reibungslos und zuverlässig funktionieren. Die Fahrkorbbewegungen und -funktionen sollten ebenso gegeben sein wie Innenrufe und Türsteuerung. Der Netzbetrieb muss auf die Ersatzstromversorgung bei der Feuerwehrfahrt umgestellt werden können und die Beleuchtungen der Zugänge zum Triebwerksraum, der Schachtzugänge und -vorräume, des Schachtes, der Triebwerksräume und des Fahrkorbs unter Ersatzstromversorgung funktionieren. Auch die Löschwasserpumpe muss betriebsbereit sein.

Darüber hinaus werden Feuerwehrfunktionen nach dem Brandschutzkonzept überprüft: Dazu gehören unter anderem die gegenseitige Verriegelung der Schlüsselschalter im Fahrkorbtableau und an der Feuerwehrzugangsstelle oder die Funktionsfähigkeit von Türsteuerung und Sicherheitseinrichtung an der maschinell betriebenen Fahrkorbtür: Wenn die Funktionsfähigkeit im Feuerwehrbetrieb von Wärme und Rauch beeinträchtigt werden kann, dürfen die Sicherheitseinrichtungen ein Schließen der Tür nicht verhindern.

Um das Zusammenspiel des Feuerwehraufzugs mit den haustechnischen Einrichtungen wie der Brandmeldeanlage sicherzustellen, werden auch jene aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen geprüft, die für die sichere Verwendung der Aufzugsanlage erforderlich sind – etwa Überdrucklüftungsanlage oder Notstromversorgung.

Der Funktionsprüfung vor Ort geht eine Ordnungsprüfung mit der Kontrolle der notwendigen Dokumente voraus. Dafür werden verschiedene Prüfberichte gesichtet, etwa von Brandmeldeanlage, Brandfallsteuerung, Druckbelüftungsanlage oder Ersatzstromversorgung. In manchen Bundesländern ist zudem eine Wirk-Prinzip-Prüfung notwendig, die das funktionierende Zusammenspiel der verschiedenen baurechtlichen Gewerke bestätigt. Unterlagen zum Löschwassermanagement werden ebenso gesichtet wie baurechtliche Prüfberichte von bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen, die haustechnische Gewerke geprüft haben.

Die Notwendigkeit eines zertifizierten Prüfbetriebs

Prüfungen von Feuerwehraufzügen dürfen nur von einer offiziell zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) für Aufzüge durchgeführt werden. Die Funktionsprüfung Feuerwehraufzug ist Bestandteil der wiederkehrenden Aufzugs-Hauptprüfung, bei der beispielsweise TÜV Hessen als zugelassene Überwachungsstelle im Geschäftsfeld Fördertechnik auf die Ergebnisse des Geschäftsfeldes der Elektro- und Gebäudetechnik zurückgreifen kann. Notwendige Dokumente können dabei im Haus eingeholt werden.

Bild 3 Regelmäßige Prüfung stellen sicher, dass Feuerwehraufzüge und alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen im Gefahrenfall einwandfrei funktionieren, um Menschen zu retten und Brände zu löschen. Durch neue Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen können quasi nachträglich Mängel entstehen.

TÜV Hessen

Bild 3 Regelmäßige Prüfung stellen sicher, dass Feuerwehraufzüge und alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen im Gefahrenfall einwandfrei funktionieren, um Menschen zu retten und Brände zu löschen. Durch neue Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen können quasi nachträglich Mängel entstehen.

Bei der Durchführung der Prüfung ist orts- und anlagenkundiges Fachpersonal sowie Personal der entsprechenden Fachfirmen anwesend. Es wird empfohlen, die zuständige Feuerwehr zur Prüfung vor Ort einzuladen, mindestens muss der entsprechende Feuerwehrschlüssel zur Prüfung der Feuerwehrfunktionen vorliegen.

Die regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass Feuerwehraufzüge und alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen im Gefahrenfall einwandfrei funktionieren, um Menschen zu retten und Brände zu löschen. Dabei werden jedoch häufig und immer wieder gravierende Mängel festgestellt:

Zwar wurden die Aufzüge jahrzehntelang geprüft – aber eben nicht nach den neuen Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen, den Inhalten des Anhang 3 von TRBS 1201 Teil 1. So wurde beispielsweise bereits festgestellt, dass der Schlüssel der Feuerwehr nicht zur eingebauten Schließung passt, dass der Notstromdiesel nicht vorhanden ist oder nicht funktioniert, beziehungsweise überlastet ist und der Feuerwehraufzug nicht auf Notstromversorgung umgeschaltet werden könnte.

Eben, weil die Prüfungen immer wieder solche gravierenden Mängel zutage fördern können, treffen sie auf eine hohe Akzeptanz. Gerade in älteren Gebäuden oder zum Beispiel in Pflegeheimen gibt es zudem Aufzüge, die keine reinen Feuerwehraufzüge sind, aber eine Feuerwehrfahrt mit den entsprechenden Funktionen haben. Auch diese unterliegen der Prüfpflicht für Feuerwehraufzüge. Sie fallen unter die Aufzüge, die der Feuerwehr zur Brandbekämpfung und Evakuierung zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich auch um Aufzüge, die lediglich mit einer Sonderfahrt für die Feuerwehr ausgestattet sind, erkennbar am Tableau im Fahrkorb, etwa Feuerwehrfahrt oder Sonderfahrt für die Evakuierung.

Weitere Infos des TÜV Hessen zur Aufzugsprüfung.

Fachberichte mit ähnlichen Themen bündelt das TGA+E-Dossier Brandschutz

Stefan Löbig
leitet das Geschäftsfeld Fördertechnik bei der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH (TÜV Hessen), 64293 Darmstadt, www.tuev-hessen.de

Foto-Studio-Hirsch, Darmstadt

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