Die Brandschutzabschottung soll dafür sorgen, dass ein Brand nicht von einem Bereich auf andere Bereiche übergreift. Denn Brände können nicht immer wirksam verhindert werden, wie es eigentlich das primäre Schutzziel gemäß § 14 MBO (Musterbauordnung) bzw. den jeweiligen Landesbauordnungen fordert: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Wenn also schon ein Brand ausbricht, so soll zumindest sichergestellt werden, dass sich dieser nicht auf seine Umgebung ausbreitet. Das Abschottungsprinzip kann auf zwei Wegen im baulichen Brandschutz umgesetzt werden:
Der erste Ansatz wird insbesondere durch Abstände und Abstandsflächen realisiert (siehe § 6 MBO „Abstandsflächen, Abstände“). In der Geschichte sind, nach teils verheerenden Stadtbränden, häufig die Abstände zwischen Gebäuden erhöht worden. Wenn dieses auch zwischen den einzelnen Gebäuden nicht möglich gewesen ist, so wurden zumindest die Straßen deutlich breiter angelegt und mit ihnen „Blöcke“ gebildet. So sollte ein Übergreifen des Feuers zumindest von einem Block, bestehend aus mehreren Gebäuden, auf angrenzende Blöcke und eine daraus möglicherweise entstehende Feuersbrunst verhindert werden.
Die Realisierung dieses Prinzips über Abstände ist heute teils schwer umzusetzen. In vielen Bebauungssituationen können die hierfür brandschutztechnisch notwendigen Abstände schlichtweg nicht realisiert werden.
Weiterhin bestehen heutige Gebäude aufgrund ihrer Größe, der zunehmenden Ausdifferenzierung der Nutzungen und der im Gebäude enthaltenen Werte aus mehreren oder sogar vielen Einheiten, die rechtlich begründet aber auch zur privaten Risikominimierung gegeneinander abzuschotten sind. Es ist in solchen Fällen deshalb eine gebäudeinterne, also eine mikroskopische Abschottung vorzunehmen.
Bauliche Brandschutzabschottungsmaßnahmen
Zur wirksamen Abschottung verschiedener Bereiche in einem Gebäude finden sich in den Landesbauordnungen, ergänzenden Rechtsvorschriften, Normen und VdS-Regelwerken verschiedene Ansätze:
Wichtig ist, dass diese Bauteile gemäß den Vorgaben aus dem Regelwerk oder dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis ausgeführt werden. Nur so ist die Wirksamkeit gewährleistet.
Eine Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang die in Gebäuden allgegenwärtigen Durchdringungen von abschnittsbildenden Bauteilen durch Leitungen der Haustechnik, Verbindungstüren, Anlagenkomponenten etc. dar. An diesem Stellen ist es, mit wenigen bauordnungsrechtlich geregelten Ausnahmen (siehe örtlich geltende Leitungs-anlagen-Richtlinien – LAR) notwendig, die Durchdringungen mit einem ausreichenden Feuerwiderstand und funktionssicher auszuführen. Zur Abschottung dieser Durchdringungen müssen Bauarten verwendet werden, die in Form geregelter Ausführungen oder zugelassener Systeme existieren (die MBO definiert: „Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen.“).
Brandschutzabschottung von Leitungen durch Wände und Decken
Ver- und Entsorgungsleitungen, die Wände und Decken durchdringen und Nutzungseinheiten miteinander verbinden, sind die Lebensadern unserer technischen Welt. Unter Brandschutz-Gesichtspunkten stellen sie jedoch ein nicht zu vernachlässigendes Gefahrenpotenzial hinsichtlich der Ausbreitung von Feuer und Rauch dar. Sicherheit vor einer Brandweiterleitung bietet die Abschottung aller Ver- und Entsorgungsleitungen, die Wände, an die Anforderungen hinsichtlich des Feuerwiderstands gestellt werden, durchdringen.
Aufgabe des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist es, Abschottungssysteme zur Verfügung zu stellen, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch über durch Decken und Wände geführte Leitungsanlagen verhindern. Für Leitungsdurchführungen in Verbindung mit Abschottungen gelten eine Vielzahl von Anforderungen und Vorschriften, die in Summe zu dem hohen Sicherheitsniveau im Bereich des Brandschutzes in Deutschland geführt haben. Dass dieser kein Selbstzweck ist, belegen Großbrände, deren Auswirkungen bei korrekter Ausführung des baulichen Brandschutzes begrenzt bleiben. Zur sicheren und regelkonformen Abschottung von Leitungen aller Art können unter anderem Brandschutzmanschetten zum Einsatz kommen, zum Beispiel die Allroundlösung Curaflam XSPro oder die Speziallösung Curaflam KonfixPro für Mischinstallationen.
Limitierte Wirkungsdauer baulicher Brandschutzabschottungen
Im Gegensatz zu Abständen ist die Wirkung baulicher Abschottungen hinsichtlich ihrer Wirkungsdauer limitiert, da mit einer zunehmenden Dauer des Feuerwiderstands der bauliche Aufwand und damit die Kosten erheblich steigen.
Die notwendigen Feuerwiderstandsdauern: feuerhemmend (30 Minuten), hoch feuerhemmend (60 Minuten) und feuerbeständig (90 Minuten) sind abhängig von dem typisierten Risiko der Gebäudeklasse gesetzlich festgelegt. Von diesen Vorgaben kann unter Umständen abgewichen werden, wenn beispielsweise mit Ingenieurmethoden nachgewiesen wird, dass nur eine kürzere Widerstandsdauer benötigt wird. Es ist auch eine Erhöhung der Dauer denkbar, beispielsweise weil der Feuerversicherer dies fordert, da ansonsten das zu versichernde Risiko zu hoch wäre.
Wie zuvor dargestellt, führen Durchdringungen insbesondere raumbildender Bauteile, die eine Abschottung darstellen, zu einer Schwächung der Abschottungswirkung. Wird eine solche Durchdringung abgeschottet, so ist zu beachten, dass das gesamte System nur den Feuerwiderstand des schwächsten Bauteils hat. Das schwächste Glied bestimmt somit in der Regel den Feuerwiderstand des Gesamtsystems. Deshalb ist es notwendig, solche Durchdringungen frühzeitig sorgfältig zu planen und auch während der gesamten Nutzungsdauer instand zu halten.
Wirkungsweise und Schutzziel
Mit den beiden oben genannten Ansätzen kann sichergestellt werden, dass ein Brand zumindest für eine definierte Zeitdauer auf den Bereich beschränkt wird, in dem er ausbrach. Mit Mitteln des baulichen Brandschutzes kann, anders als es unter Umständen mit dem anlagentechnischen Brandschutz möglich ist, der Bereich des Brandausbruchs praktisch nicht gerettet werden. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass für diesen Bereich möglicherweise ein Totalverlust eintritt.
Die Abschottung des Brandbereichs soll die Brandausbreitung verhindern, also gemäß der Legaldefinition in § 14 MBO die Ausbreitung von Feuer und Rauch unterbinden. Hierdurch werden die weiteren Schutzziele, also die Rettung von Menschen und Tieren sowie die Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten ermöglicht. Das Abschottungsprinzip realisiert deshalb drei der vier Schutzziele des § 14 MBO. Hierzu ist auch eine wirksame Abschottung gegen Kaltrauch notwendig, was in Planung, Ausführung und Instandhaltung zu berücksichtigen ist.
Neben diesen bauordnungsrechtlichen Schutzzielen hat das Abschottungsprinzip auch erheblichen Einfluss auf den Sachwertschutz. Dieses Schutzziel ist insbesondere für die Gebäudenutzer und Versicherer von großem Interesse. Hierbei geht es beispielsweise nicht nur darum, sicherzustellen, dass Fertigungsanlagen in einem benachbarten Abschnitt nicht zu Schaden kommen, sondern auch um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, möglichst ohne relevante Unterbrechung.
Durch eine intelligente Festlegung der gegeneinander abzuschottenden Bereiche ist es möglich, Ausfälle ganz zu verhindern oder zumindest zeitlich und bezüglich des Umfanges sehr stark zu beschränken. Mögliche Ansätze sind hierbei etwa die Trennung gleicher Systeme, um ein gewisses Maß an Redundanz zu schaffen. Dies zu erreichen setzt allerdings voraus, dass neben den bauordnungsrechtlichen Schutzzielen auch betriebliche Schutzziele bereits bei der brandschutztechnischen Konzeption ausreichend berücksichtigt werden.
Abzuschottende Bereiche und Ebenen
Wie dargestellt, ist im Sinne eines ganzheitlichen Brandschutzes nicht allein auf die bauordnungsrechtlich geforderten Abschottungen und damit auch die entsprechende Einteilung der entsprechenden Abschnitte abzustellen. Die jeweils abzutrennenden Bereiche werden teilweise sehr unterschiedlich bezeichnet:
Im Grundsatz geht es, egal welche Bezeichnung im konkreten Kontext verwendet wird, darum, dass Bereiche getrennt werden. Die Festlegung, welche Bereiche zu trennen sind, erfolgt typischerweise anhand einer Risiko-Schutzzielbetrachtung. Dafür können beispielsweise die folgenden Kriterien herangezogen werden:
Die Bereiche müssen, um im Brandfalle wirksam zu sein, mit Bedacht gewählt werden. Weiterhin sind sie so festzulegen, dass sich eine geschlossene Abschottungsebene (horizontal und vertikal) ergibt, die den entsprechenden Abschnitt vollständig und ohne Unterbrechung umhüllt. Gerade Bereiche, in denen die Abschottungsebene verspringt, müssen sauber geplant werden.
Jede Durchdringung muss, mit Ausnahme der geregelten Erleichterungen (MLAR) abgeschottet werden. Da die Anforderungen hinsichtlich der Vielzahl unterschiedlicher Durchdringungen und des häufig sehr geringen zur Verfügung stehenden Raumes hoch sind, ist eine frühzeitige und vor allem gewerkeübergreifende Planung unabdingbar.
Dieser Artikel ist eine Überarbeitung des Artikels „Wirksame Trennung gegen Feuer und Rauch“ von Carsten Janiec, erschienen in TGA 02-2019.
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