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Brandschutz

ZDB zu Brandschutzschalter-Normung: “Ein Skandal“

© johan63 / iStock / Thinkstock
Erheblich unterschiedliche Auffassungen zu dem in DIN VDE 0100-420 vorgesehenen Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (Arc Fault Detection Device AFDD, „Brandschutzschalter“) gibt es schon seit einiger Zeit. Eine längere Übergangsfrist hätte eigentlich den Beteiligten und Betroffenen die Zeit geben können, den Konflikt im Sinne der Anwender, Bauherren und Gebäudenutzer zu lösen. Das wurde nur offensichtlich einseitig abgelehnt.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB):

„Wider besseren Wissens hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) auf ihrer Sitzung am 24. und 25. Oktober 2017 dafür votiert, die Übergangsfrist nicht um ein Jahr zu verlängern, sondern die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung ab 18. Dezember 2017 verpflichtend zu machen. Das ist ein Skandal. Das nehmen wir nicht hin!

Wir sind seit Sommer keinen Schritt weitergekommen. Es fehlen weiterhin fundierte Nachweise, dass der Fehlerlichtbogen ein nennenswertes oder erhöhtes Brandrisiko darstellt. Zudem haben maßgebliche Fachkreise, wie der Arbeitskreis Technische Gebäudeausrüstung der ARGE BAU, keinerlei Notwendigkeit für zusätzliche Einrichtungen gesehen. Auch der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hat die Vorgabe der Deutschen Kommission Elektrotechnik für zu pauschal und undifferenziert angesehen. Ferner waren im zuständigen Normenausschuss die Fach- und Verkehrskreise bei der Erstellung der Norm nicht angemessen beteiligt. Baulicher Brandschutz ist nicht der Regelungsbereich einer DIN-VDE-Norm, sondern des DIN-Normenausschuss Bau.

Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung: Es gibt derzeit keine gesetzliche Auflage zum Einbau von Brandschutzschaltern, weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen. Es besteht auch keine Nachrüstpflicht. Im Unterschied zu Gesetzen sind DIN-Normen per se nicht bindend. Rechtsverbindlich werden sie erst, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt.

Durch die Vorgaben der DKE werden Bauherrn und bauausführende Betriebe verunsichert und bei einer Durchsetzung dieser Norm das Bauen ohne Not deutlich verteuert. Eine Verbesserung des Brandschutzes lässt sich deutlich kostengünstiger durch Rauchmelder erzielen.

Wir fordern daher die Bauministerkonferenz und den Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) auf, gegenüber den beteiligten Normungsgremien bei der Deutschen Kommission Elektrotechnik klarzustellen, dass diese Norm nicht einseitig von der DKE in die Welt gesetzt werden kann.“

Zur Vorgeschichte

Im April 2017 hatte die Bundesfachgruppe Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes – kritisiert, dass die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) DIN VDE 0100-420:2016-02 veröffentlicht hat, ohne dabei Brandursachenstatistiken und Forschungsergebnisse vorzulegen, die die Notwendigkeit des Einbaus der Brandschutzschalter nachweist. (Anmerkung: DIN VDE 0100-420:2016-02 sieht u.a. eine Ausstattung mit Brandschutzschaltern in den Endstromkreisen von Gebäuden, die überwiegend aus brennbaren Baustoffen bestehen, zum Beispiel Holzhäuser und Gebäude in Leichtbauweise, vor, wenn diese neu errichtet oder ihre Elektroinstallation erweitert oder geändert wird.)

Nachdem verschiedene Medien berichtet hatten, dass ab Mitte Dezember 2017 der Einbau von Brandschutzschaltern verpflichtend vorgeschrieben ist, hatte der ZDB schon im Juni 2017 mit einer Klarstellung darauf hingewiesen, dass diese Aussage falsch ist: „Es gibt keine gesetzliche Auflage zum Einbau von Brandschutzschaltern. Weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen. Es besteht auch keine Nachrüstpflicht.“

Laut ZDB ist die Anwendung von DIN VDE 0100-420 in Deutschland „freiwillig“. Andere Darstellungen sehen allerdings eine Verpflichtung zum Einbau von Brandschutzschaltern bei den in DIN VDE 0100-420 beschriebenen Fällen auch ohne gesetzliche Auflage bereits durch den Status „anerkannte Regel der Technik“. Die „Freiwilligkeit“ der Anwendung läge auch ohne gesetzliche Auflage nicht bei Planern und Ausführenden, sondern letztendlich beim aufgeklärten Auftraggeber / Bauherren. Und spätestens hier beginnt der Konflikt: Wie sollen Planer und Ausführende ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Auftraggebern und Bauherren objektiv nachkommen, wenn sich schon maßgebliche Fach- und Verkehrskreise nicht über den Nutzen in der Praxis einig sind?

Was Fakt ist

Brandschutzschalter (Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung erkennen serielle und parallele Fehlerlichtbögen (z.B. durch lose Kontakte oder Isolationsfehler) und schalten dann bei kritischen Werten den Stromkreis eigenständig ab. Andere Schutzeinrichtungen (Leitungs- und Fehlerstrom-Schutzschalter) können dies nicht leisten. Brandschutzschalter sind mit Katalogpreisen zwischen 100 und 200 Euro nicht besonders teuer, bei der heute üblichen Vielzahl an Endstromkreisen sind sie aber schon in kleineren Objekten ein nicht zu vernachlässigender Kostenfaktor. ■