Kompakt zusammengefasst
■ Es gibt keine allgemeingültige Lösung für die Abschottung in einer Holzbalkendecke. Jede Lösung muss individuell erarbeitet werden.
■ Die Zulässigkeit der gewählten Rohrdurchführung ist durch einen Verwendbarkeitsnachweis nachzuweisen.
■ Rohrdurchführungen durch Holzbalkendecken können durch einen Betonverguss einfach in die Deckenkonstruktion integriert werden.
■ Die Einbindung des Betonvergusses (Massivdecke) in die Sonderdecke (Holzbalkendecke) ist im Brandschutznachweis zu dokumentieren.
■ Rohrabschottungen mit Verwendbarkeitsnachweis für eine Holzbalkendecke gelten nur für die im Nachweis benannte Konstruktion der Holzbalkendecke. Kann die Art der Decke nicht bestimmt werden, ist damit auch die Zuordnung des Verwendbarkeitsnachweises nicht gegeben.
Bei einer Rohrdurchführung durch eine Holzbalkendecke kommen mehrere relevante Faktoren zusammen, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen:
● der Feuerwiderstand einer Holzbalkendecke,
● die Ausführung für eine Durchführung durch eine Holzbalkendecke,
● die Abschottung einer oder mehrerer Rohrleitungen,
● das Zusammenführen der Komponenten,
● die Nachweise für den Feuerwiderstand der Holzbalkendecke,
● die Nachweise für den Brandschutz der Rohrabschottungen.
Feuerwiderstand von Holzbalkendecken
Die brandschutztechnische Wirkungsweise einer Holzbalkendecke ist dadurch gegeben, dass die brennbaren Bestandteile der Holzbalkendecke (der statische Teil) gegen die Einwirkung eines Feuers durch eine äußere Hülle (Feuerwiderstand) geschützt (gekapselt) werden. Der Brandschutz wird bei der in Bild 2 gezeigten Bestandsdecke von unten weitgehend durch den Rohrputz (Unterseite) und von oben durch die Dielung (Oberseite) bestimmt.
Werden Deckenkonstruktionen für einen Verwendbarkeitsnachweis geprüft, ist bei Holzbalkendecken eine Prüfung von oben und unten notwendig. Deshalb wird bei heutigen Ansprüchen für eine Brandeinwirkung von oben die Kapselung meist mit einem Estrich hergestellt.
Der Feuerwiderstand einer Holzbalkendecke wird mit der Kapselung derart hergestellt, dass bei einer Brandeinwirkung das Feuer nicht in die Decke „eindringen“ kann. Die untere und obere Kapselung – der Raumabschluss – bewirkt, dass die brennbaren Teile der Decke ausreichend lang standsicher bleiben.
Muss eine Öffnung in einer Holzbalkendecke geschaffen werden, so darf die Kapselung nicht unterbrochen werden; die Öffnung muss deshalb in die Kapselung einbezogen werden.
Öffnungen in Decken werden für verschiedenste Zwecke, z. B. für Bodentreppen und deren Klappe, benötigt. Ist dieser Bereich klassifiziert (definierter Feuerwiderstand) wird für den Einbau eine Öffnung in der Decke benötigt. Die Bodenklappe (mit einem eigenen Verwendbarkeitsnachweis) wird dann in die Öffnung eingebaut. Bild 3 zeigt eine derartige Öffnung in einer Holzbalkendecke.
Die Ausführung der Kapselung oder eine Ertüchtigung der Decke durch weitere Maßnahmen liegt nicht im Beurteilungsbereich des Herstellers einer Bodentreppe mit Klappe oder eines Installateurs. Die Vielzahl von Holzbalkendecken – mit Einschub, ohne Einschub, unterschiedliche Füllungen und Abmessungen, unterschiedliche obere und untere Bekleidungen, Anschlüsse an Wände oder die Einbeziehung von Trennwänden in die Konstruktion – verlangen unterschiedliche Handhabungen und sind durch den Installateur nicht beurteilbar.
Die bauaufsichtlichen Regelungen für derartige Öffnungen in Holzbalkendeckendecken finden sich in der Musterholzbaurichtlinie (M-HFHHolzR, 2004) Abschnitt 3.2 und sind Aufgabengebiet des Architekten oder Bauingenieurs.
Grundsätzlich gilt: Öffnungen in einer Holzbalkendecke stellen ohne weitere Maßnahmen eine Schwächung des Feuerwiderstands dar. Die Decke muss entsprechend geschützt werden.
Musterholzbaurichtlinie
Die Musterholzbaurichtlinie (M-HFHHolzR, 2004) bestimmt in Abschnitt 3.2 „Brandschutzbekleidung“:
„Die Brandschutzbekleidung muss eine Entzündung der tragenden einschließlich der aussteifenden Bauteile aus Holz oder Holzwerkstoffen während eines Zeitraumes von mindestens 60 Minuten verhindern und als K260 [Wobei die Klassen für die Brandschutzwirkung von Bekleidungen gemäß Entscheidung der Europäischen Kommission 2003/629/EG in DIN EN 13 501-2 noch nicht berücksichtigt sind.] nach DIN EN 13 501-2 klassifiziert sein (brandschutztechnisch wirksame Bekleidung nach § 26 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 MBO November 2002).
Die Brandschutzbekleidung muss allseitig und durchgängig aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Sie ist mit Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- und Federverbindungen auszubilden.“
Abschnitt 3.5 „Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten“ legt fest: „Werden in hochfeuerhemmenden Bauteilen Öffnungen für Einbauten, wie Fenster, Türen, Verteiler und Lampenkästen, hergestellt, ist die Brandschutzbekleidung in den Öffnungsleibungen mit Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- und Federverbindungen auszuführen.“
Bild 4 zeigt eine Öffnung in einer Holzbalkendecke entsprechend Bild 7 in der Musterholzbaurichtlinie.
Rohrabschottungen
Abschottungen für die Durchführung von Rohrleitungen durch brandschutztechnisch klassifizierte Bauteile müssen zulässig sein. Für die Ausstellung eines Verwendbarkeitsnachweises (z. B. allgemeine Bauartgenehmigung aBG) sind Brandprüfungen notwendig.
Eine Rohrabschottung muss nach bestimmten Regeln ausgeführt werden. Bei Rohrdurchführungen durch Decken werden bei den Brandprüfungen in der Regel Massivdecken verwendet Bild5. Dabei wird derzeit die Brandeinwirkung von unten als ausreichend erachtet. Bei Rohrdurchführungen durch Holzbalkendecken ist dagegen eine Prüfung mit einer Brandeinwirkung von oben und von unten erforderlich.
Werden Abschottungen wie in den Verwendbarkeitsnachweisen beschrieben ausgeführt, entspricht dies einem abnahmefähigen Aufbau. Werden Rohrdurchführungen als Abschottung durch Massivdecken geprüft, so ist auch die Ausführung so herzustellen.
Rohre durch Holzbalkendecken
Eine Öffnung in einer Holzbalkendecke (wie in Bild 3) kann mit Beton ausgefüllt werden. Der Betonverguss (Dicke, Befestigung) darf den Feuerwiderstand der Holzbalkendecke nicht schwächen. Eine Rohrdurchführung durch eine Holzbalkendecke kann demnach ausgeführt werden, indem Rohre / Leitungen mit ihren Abschottungen durch den Betonverguss geführt werden. Der Betonverguss in Bild 6 stellt die Massivdecke aus dem Verwendbarkeitsnachweis der Rohrabschottung dar. Entsprechend besteht eine derartige Rohrdurchführung aus einer Kombination mehrerer Bauarten (Verwendbarkeitsnachweise).
Das bedeutet: Bei einer Rohrdurchführung durch eine Holzbalkendecke ist nicht die Rohrabschottung alleiniger Mittelpunkt aller Überlegungen, sondern auch der Erhalt des Feuerwiderstands der Holzbalkendecke. Wird ein Rohr durch eine Holzbalkendecke geführt, so ist die Holzbalkendecke zu schützen und gleichzeitig die zulassungskonforme Abschottung des Rohres nachzuweisen.
Details für den Einbau
Die Höhe H für den Betonverguss in Bild 7 entspricht dem Verwendbarkeitsnachweis für Rohrabschottungen; auch der Abstand B der Rohrabschottungen zueinander. Das Maß A, der Abstand zwischen der Rohrabschottung und der Bauteillaibung, wird mit 10 cm als ausreichend bewertet. In Verwendbarkeitsnachweisen für Rohrabschottungen werden dafür bei einem Feuerwiderstand F30 mindestens 50 mm angegeben.
Diese Darstellungen sind meist nicht geprüft und entsprechen einer F30-Rohrabschottung mit Betonverguss in einer Deckenöffnung nach Holzbaurichtlinie. Die diskutierten 50 mm für das Abstandsmaß A können für Feuerwiderstände bis 30 Minuten als ausreichend betrachtet werden, jedoch auch nur bei einer Kapselung entsprechend Bild 7. Dabei sind die Befestigungsregeln (Randabstände für Befestigungen) für die Abschottungsmaßnahmen zu beachten.
Montageablauf
Wird der Betonverguss ohne Kapselung innerhalb der Deckenöffnung ausgeführt Bild 8, folgt das der logischen Überlegung, dass die Kapselung durch den Beton ersetzt wird. Der Anschluss der oberen und unteren Deckenkapselung muss dann zwingend an den Betonverguss angearbeitet werden.
Für den dazu ausreichend Platz ist der Abstand zwischen Rohrabschottung zur Bauteillaibung (brennbar) dann besser mit mindestens 10 cm auszuführen. Wenn der Betonverguss nicht bis zur oberseitigen Kapselung reicht, muss oberhalb des Betons die Kapselung innerhalb der Öffnung hergestellt werden.
Grundsätzlich sind die Vorgaben aus dem Verwendbarkeitsnachweis für die Rohrabschottung und die Anforderungen für die Einbindung der Massivdecke in die Holzbalkendecke (Kapselung) einzuhalten. Im Allgemeinen sind das zwei getrennte Vorgänge, die zusammengeführt werden müssen. Unter Umständen sind daran mehrere Fachunternehmen der involvierten Gewerke beteiligt. Der Nachweis für die Kapselung ist durch den Hersteller der Kapselung zu führen.
Deckenertüchtigung und Betonverguss
Decken im Altbestand erfüllen meist unzureichend nachweisbare Feuerwiderstände. Die Vielzahl von Konstruktionen aber auch Risse im unteren Putz müssen bewertet werden. Die Deckenunterseite kann durch verschiedene Maßnahmen ertüchtigt werden um den geforderten Feuerwiderstand sicherzustellen. Maßnahmen dafür sind Direktbekleidungen, Unterkonstruktionen oder freitragende Unterdecken.
Meist werden in den Angaben für die Ertüchtigung nur die Aussagen für den Anschluss an Wände gezeigt, die dann zur Beurteilung bauseits auch für den Anschluss an den Deckeneinsatz für die Rohrabschottung herhalten müssen.
Besonders bei freitragenden Decken ist bauseits der Abstand der Unterdecke zum Betonverguss zu überbrücken Bild 9. Auch hier sind die Ertüchtigung der freitragenden Unterdecke und der Anschluss an den Betonverguss nicht Teil der Rohrabschottung, aber für eine abnahmefähige Durchführung zwingend erforderlich.
Betonverguss und Alternativen
Die meisten Rohrabschottungen werden mit einer Massivdecke geprüft. Alternativen, meist als Weichschott in Verbindung mit anderen Abschottungen als Leitungsbündel geprüft, sind ebenfalls vorhanden.
Da die überwiegende Zahl von Abschottungen mit einer Massivdecke geprüft wird, und dabei meist auch Abstände zu anderen Leitungsarten einbezogen werden, erscheint ein Betonverguss als gemeinsamer Deckenverschluss variabler. Gleiche Überlegungen gelten entsprechend für die Einbindung an Deckenertüchtigungen.
Nachweise
Der Nachweis für die Rohrabschottung ist der Verwendbarkeitsnachweis. Ohne diesen ist eine Rohrabschottung nicht zu bewerteten und kann der Fachunternehmer eine Übereinstimmung mit dem Verwendbarkeitsnachweis nicht erklärt werden.
Oftmals wird durch den Fachunternehmer oder Fachplaner vom Inhaber des Verwendbarkeitsnachweises der Rohrabschottung ein Nachweis für den Einbau in eine Holzbalkendecke als eine nicht wesentliche Abweichung gefordert.
Entspricht die Abschottung dem Verwendbarkeitsnachweis für die Rohrabschottung in einer Massivdecke ist das keine Abweichung für die Rohrabschottung. Die bauseitige Einbindung der Massivdecke in die Holzbalkendecke kann jedoch nicht (ohne konkret geprüft worden zu sein) durch den Verwendbarkeitsnachweis der Abschottung abgedeckt werden.
Im Bestand (2) wird ohne weitere Ertüchtigungen der Decke der Betonverguss mit der Deckenschalung und dem Rohrputz angebunden. Bei Deckenertüchtigungen ist der Betonverguss in die Ertüchtigung einzubinden. Diese Ausführungen sind Teil der Dokumentation bzw. des Nachweises für die Einbindung und den Anschluss an ein Massivbauteil.
Jede Bauaufgabe ist spezifisch und damit ist auch die Konstruktion einer Rohrdurchführung auf den Einzelfall anzupassen. Die aufgezeigten Beispiele geben insofern nur Hinweise für verschiedene Möglichkeiten.