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Neuer Anwendbarkeitsnachweis in Mischinstallationen

Beim Materialwechsel auf der sicheren Seite

Bild 1 Die allgemeine Bauartgenehmigung „Geberit Mischinstallation Versorgung“ gilt für die Errichtung der Abschottung Geberit Mischinstallation Versorgung als Bauart zum Erhalt der Feuerwiderstandsfähigkeit von Rohrdurchführungen in feuerwiderstandsfähigen Decken.

Geberit

Bild 1 Die allgemeine Bauartgenehmigung „Geberit Mischinstallation Versorgung“ gilt für die Errichtung der Abschottung Geberit Mischinstallation Versorgung als Bauart zum Erhalt der Feuerwiderstandsfähigkeit von Rohrdurchführungen in feuerwiderstandsfähigen Decken.

Kompakt informieren
■ Was bisher nur vermutet werden konnte, gibt es jetzt schwarz auf weiß. Mit der aBG „Geberit Mischinstallation Versorgung“ wurden die bisher geltenden abP bestätigt:
■ Der Materialwechsel bei Trinkwasser- und Heizungsleitungen ist mit der aBG praxisgerecht umsetzbar, da weiterhin nur einfache Regeln beachtet werden müssen. Auf der Baustelle können Fehler vermieden werden, da der gewohnte Montageablauf nicht unterbrochen wird.
■ Die neue aBG bestätigt zudem die breite Fachmeinung über die unterschiedlichen Bedingungen der Rohrabschottungen für Entwässerungs- und Versorgungssysteme: Als geschlossene Systeme kommt es bei Versorgungsleitungen nicht zu einem Kamineffekt.
 

Der Begriff Mischinstallation wird vermutlich täglich tausendfach in der TGA/SHK-Branche verwendet, doch wie ist er eigentlich genau definiert? Ein maßgebliches Regelwerk im Brandschutzbereich ist in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Hier war in der Ausgabe 2017/11) im Anhang 7 mit Anforderungen an Feststellanlagen zu finden:

„3.2.7 Verwendung verschiedener Brandmeldertypen (Mischinstallation): Sollen bei der Ausführung der Feststellanlage verschiedene Brandmeldertypen gleichzeitig in einer Anlage verwendet werden können (Mischinstallation), ist dies für die entsprechenden Brandmelder nachzuweisen und in der Bauartgenehmigung anzugeben.“

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In der MVV-TB-Ausgabe 2019/1 wurde Anhang 7 gestrichen; damit ist der Begriff Mischinstallation nicht mehr in der MVV TB zu finden, auch nicht in Ausgabe 2021/1.
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In der Sanitärtechnik ist der Begriff Mischinstallation bereits seit mehreren Jahrzehnten für die Einhaltung der Fließregel bei Rohren und Bestandteilen aus Kupfer und verzinktem Stahl belegt: Werden verschiedene Materialien in einer Trinkwasser- oder Heizungsanlage eingesetzt, die aufgrund ihrer Bestandteile unter bestimmten Einbaubedingungen zu Korrosionsvorgängen führen können, spricht man ebenfalls von einer Mischinstallation.

Heute meint man mit Mischinstallation immer öfter auch ein Rohrsystem, in dem Komponenten (Rohre und Verbindungsteile) verschiedener Hersteller verwendet werden. Im Brandschutz wird darunter bei der Rohrinstallation ein Materialwechsel von brennbaren und nichtbrennbaren Baustoffen verstanden.

Der Begriff Mischinstallation wird also in vielen unterschiedlichen Bereichen verwendet.

Mischinstallation in der wasserführenden Gebäudetechnik

Der Einsatz verschiedener Materialien ist gängige Praxis bei der Rohrführung von Trinkwasseranlagen und die logische Konsequenz aus den verschiedenen Anforderungen: So ist bei Leitungen mit größeren Dimensionen im Keller nicht die Biegefähigkeit gefragt, sondern größere Befestigungsabstände für eine einfache Verlegung wichtig.

Im Strangbereich hingegen ist bei heutigen Bauweisen die Längenausdehnung ein wichtiges Kriterium. Damit einhergehend ist die Biegefähigkeit der Leitungen in der Etage bedeutend. Hier wird vom Rohrsystem entsprechende Flexibilität verlangt.

Bild 3 Schematische Darstellung einer nicht brennbaren Steigleitung (Versorgung) mit nicht brennbarer Anschlussleitung. Die Streckenisolierung der Steigleitung beträgt hier ≥ 500 mm oberhalb und unterhalb der Decke.

Geberit

Bild 3 Schematische Darstellung einer nicht brennbaren Steigleitung (Versorgung) mit nicht brennbarer Anschlussleitung. Die Streckenisolierung der Steigleitung beträgt hier ≥ 500 mm oberhalb und unterhalb der Decke.
Bild 2 Schematische Darstellung einer brennbaren Steigleitung (Versorgungsleitung) mit brennbarer Anschlussleitung. Die Streckenisolierung der Steigleitung beträgt hier ≥ 250 mm oberhalb und unterhalb der Decke.

Geberit

Bild 2 Schematische Darstellung einer brennbaren Steigleitung (Versorgungsleitung) mit brennbarer Anschlussleitung. Die Streckenisolierung der Steigleitung beträgt hier ≥ 250 mm oberhalb und unterhalb der Decke.

Unterschiedliche Beurteilung von Mischinstallationen bei Abwasser- und Versorgungsleitungen

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat für Deutschland 2012 die Mischinstallation eingeführt. Die Beschreibung bezog sich im DIBt-Newsletter 02/2012 auf „Metallrohre mit Anschluss von Kunststoffrohren“, also metallene Hauptleitungen und Anschlussleitungen aus Kunststoff. In der Anlage mit dem Prüfaufbau wurde dann „Metallrohre“ mit dem Begriff „(Fallleitungen)“ näher erläutert. In dem Newsletter-Beitrag wurde darüber informiert, dass ab 1. Januar 2013 für Mischinstallationen als Anwendbarkeitsnachweis für Rohrabschottungen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) zu erbringen sind. Davon unabhängig ist ab Juli 2017 aus der abZ eine aBG geworden – die allgemeine Bauartgenehmigung.

In der Sanitärbranche hat sich diese Vorgabe seither im Bereich der Entwässerung durchgesetzt. Auf Antrag eines Herstellers wurde 2018 erstmals vom DIBt eine aBG für die Mischinstallation im Versorgungsbereich ausgestellt. In der Fachwelt hat diese aBG für Unverständnis gesorgt, denn damit wurden zwei unterschiedliche Systeme miteinander in Verbindung gebracht:

In Entwässerungssystemen herrschen andere physikalische Voraussetzungen als in Versorgungssystemen. Diese sind deshalb auch unterschiedlich zu bewerten. Entwässerungssysteme (Abwasser) sind nach oben hin immer offene Rohrleitungssysteme, die nicht unter Druck (Wasserdruck) stehen. Alle Versorgungssysteme (Trinkwasser und Heizung) sind geschlossene Rohrleitungssysteme, die in der Regel immer mit Wasser gefüllt sind und unter Druck stehen.

Bild 4 Brandszenario bei Versorgungsleitungen.

Geberit

Bild 4 Brandszenario bei Versorgungsleitungen.

Was passiert nun im Brandfall?

Abwasserleitungen: In Entwässerungssystemen – egal ob nicht brennbar (Metall) oder brennbar (Kunststoff) – entsteht im Brandfall immer ein Kamineffekt, da sich zusätzliche Öffnungen im Brandbereich bilden. Diese werden zum Beispiel durch die Zerstörung der WC- oder Waschtisch-Keramik und die damit einhergehende Öffnung der Anschlussleitungen oder durch abbrennende Anschlussleitungen aus Kunststoff erzeugt.

Bei metallenen Fallleitungen erzeugt nun der Kamineffekt (bei weiterhin offenem Querschnitt) erhöhte Temperaturen in dem darüber liegenden Brandabschnitt. Diese können zu Sekundärbränden führen, wenn dem nicht mit geeigneten Maßnahmen gemäß einer aBG entgegengewirkt wird, um die Schutzziele sicherzustellen. Bei Fallleitungen aus Kunststoff wird der Kamineffekt durch die notwendige Rohrabschottung in der Decke (Verschluss der Öffnung) nach kürzester Zeit verhindert, sodass die Schutzziele erfüllt werden.

Trinkwasser- und Heizungssysteme: In Versorgungssystemen entstehen im Brandfall kein Kamineffekt und damit keine erhöhte Temperaturweiterleitung, da es sich dabei immer um geschlossene Systeme handelt. Bei der Mischinstallation kann zwar im Brandbereich die brennbare Anschlussleitung zerstört werden, sodass eine Öffnung des Rohrleitungssystems erfolgt, aber es kann dadurch kein Kamineffekt entstehen.

Das Rohrsystem ist nach oben hin weiterhin geschlossen und aus der zerstörten Trinkwasserleitung wird Wasser unter Druck freigesetzt. Diese Tatsache wird in der Praxis dann eher zu einem Löscheffekt führen, keinesfalls jedoch zu einer Gefährdung der benachbarten Brandabschnitte.

Den aufgezeigten Eigenschaften entsprechend werden Abwasserrohre (brennbare oder mit brennbaren Anschlüssen) als offenes Rohr am oberen Ende geprüft. Bei einem Einbau mit einer nach oben bis über das Dach verlaufenden Lüftungsleitung ist dies auch logisch. Daher wird es auch als offenes System beschrieben.

Versorgungsleitungen entsprechen hingegen einem geschlossenen System und werden auch anders geprüft. Demnach sind für Entwässerungsleitungen und Versorgungsleitungen die Materialwechsel einer Mischinstallation jeweils unterschiedlich zu bewerten. Grundsätzlich sind folgende Fragen wichtig: Können heiße Rauchgase in das Rohr eindringen oder nicht? Können diese oberhalb der abzuschottenden Decke unzulässige Temperaturen erzeugen?

Da das DIBt für die Mischinstallation nur noch aBGs als Anwendbarkeitsnachweis zulässt – und um den formalen Anforderungen der Mischinstallation zu entsprechen – wurden Prüfungen an metallenen Versorgungsleitungen mit brennbaren Anschlüssen unterhalb und oberhalb der Decke durchgeführt.

Darstellung verschiedener Varianten einer Mischinstallation

Wesentlich bei der Erstellung von Abschottungen von Versorgungsleitungen mit einer Ummantelung ist die Ausführung: Wird nur im Bereich der Deckendurchführung eine begrenzte Länge notwendig – die sogenannte Streckenisolierung, zum Beispiel 0,5 m Dämmung beidseitig – oder muss die gesamte Leitung ummantelt werden?

Das mag auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, ist es aber nicht. Wird in einer aBG zum Beispiel eine 1 m lange Streckenisolierung gefordert, ist der Installateur nur dafür verantwortlich – inklusive Drahtumwicklung und Verschluss der Restöffnung. Muss der ganze Strang gedämmt werden, weil dies in der aBG so hinterlegt ist, hat der Installateur die Verantwortung für die gesamte Dämmung inklusive Drahtumwicklung. Das betrifft dann auch die Anschlüsse.

Bei einer begrenzten Streckenisolierung im Bereich der Decke sind die oberhalb der Dämmstoffschale angeordneten Anschlüsse einfach zu montieren, da sich der Anschluss ja außerhalb der Abschottungsmaßnahme befindet. Bei einer durchgehenden Dämmung sind alle Anschlüsse entsprechend der aBG auszuführen.

Mittlerweile liegen von verschiedenen Herstellern mehrere aBGs für Mischinstallationen für Versorgungsleitungen vor. In der Mehrzahl entsprechen die neueren aBGs den Vorgaben der bisher geltenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) dieser Hersteller.

Damit wird untermauert, dass es bei der Mischinstallation Versorgung nicht zu zusätzlichen Gefahren wie bei den Entwässerungssystemen kommen kann, sondern dass es sich hauptsächlich um eine formale Anforderung für die Art der Zulassung handelt (abP versus aBG), die erfüllt werden muss.

Bild 5 Typische Anschlusssituationen im Trinkwasser- und Heizungsbereich.

Geberit

Bild 5 Typische Anschlusssituationen im Trinkwasser- und Heizungsbereich.

Was beinhaltet die neue Geberit-aBG und welche Varianten deckt sie ab?

Die allgemeine Bauartgenehmigung aBG Z-19.53-2427 „Feuerwiderstandsfähige Abschottung für Rohrleitungen aus Metall mit Anschluss von Kunststoffrohren ‚Geberit Mischinstallation Versorgung‘“ gilt für die Errichtung der Abschottung „Geberit Mischinstallation Versorgung“ als Bauart zum Erhalt der Feuerwiderstandsfähigkeit von Rohrdurchführungen in feuerwiderstandsfähigen Decken. Die Abschottung besteht vorwiegend aus einer Streckenisolierung aus Mineralwolle-Rohrschalen (von 0,5 bis 1,0 m pro Seite, abhängig von der Leitungsdimension) und einem Fugenverschluss.

Auf Basis dieser aBG können Rohrabschottungen R30, R60, R90 und R120 bis zum Leitungsdurchmesser d = 108 mm erstellt werden, egal ob der Anschluss der brennbaren Leitungen innerhalb oder außerhalb der notwendigen Streckenisolierung liegt. Im Wesentlichen entsprechen die Vorgaben der neuen Geberit-aBG denen des Geberit-abP für Mapress P-BWU03-I 17.6.5., sodass für bisher danach ausgeführte Bauvorhaben keine Risiken existieren.

Bild 6 Brandschutzlösung „Geberit Mischinstallation Versorgung“

Geberit

Bild 6 Brandschutzlösung „Geberit Mischinstallation Versorgung“

Um die geforderten Brandschutzbestimmungen zu erfüllen, muss die Rohrabschottung gemäß der aBG umgesetzt werden und beinhaltet die erforderliche Streckenisolierung sowie den Verschluss der Restöffnung in der Decke. Für die Isolierung der darüber hinaus reichenden Abschnitte der Steigleitung oder Anschlussleitungen ist die weiterführende Dämmung frei wählbar, da sie nicht für den Brandschutz relevant ist. Die bisher bestehende Praxis hat damit auch weiterhin Bestand. Zudem werden für den Verschluss der Restöffnung in der Decke keine maximalen Grenzen vorgegeben.

Die Abschottung darf an Durchführungen von geraden, senkrecht zur Bauteiloberfläche angeordneten Rohren aus Geberit Mapress C-Stahl, Geberit Mapress Edelstahl und Geberit Mapress Kupfer errichtet werden, die als Teil eines Trinkwasser- bzw. Heizungssystems mit Anschlussleitungen Geberit Systemrohr PB und Geberit Systemrohr ML der Geberit Systeme PushFit und FlowFit sowie mit dem Geberit Mepla Systemrohr ML versehen sind. [Hinweis: In diesem Absatz wurde „der Geberit Systeme PushFit und FlowFit“ am 12.05.2021 nachgetragen. ]

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Mario Eschrich
ist Produktmanager für Sanitärsysteme und Brandschutzfachmann der Geberit Vertriebs GmbH, 88630 Pfullendorf, www.geberit.de 

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