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Die Hauptaufgabe von RWA-Anlagen ist es, im Brandfall Rauch und Wärme schnellstmöglich aus Räumen oder Gebäuden abzuführen und eine raucharme Schicht im unteren Raumbereich zu schaffen.
Das schafft beste Voraussetzungen für die (Selbst-)Rettung der Gebäudenutzer und für eine effiziente Brandbekämpfung. Ohne den Einsatz von RWA-Anlagen füllen sich bei einem Brand Räume und eventuell auch Fluchtwege innerhalb weniger Minuten vollständig mit Rauch.
Um die Schutzziele gewährleisten zu können, müssen RWA-Anlagen jederzeit funktionsfähig sein. Dies setzt eine regelmäßige Instandhaltung durch Fachpersonal voraus, verantwortlich sind die Eigentümer und Betreiber der Gebäude mit RWA-Anlagen.
Im Brandfall öffnen sich – automatisch oder manuell ausgelöst – zumeist im Dach Öffnungen, um die heißen und toxischen Rauch- und Brandgase nach außen abzuleiten. Gleichzeitig wird in Bodennähe über Wandöffnungen Frischluft zugeführt. Dadurch bleiben die Flucht- und Rettungswege raucharm für Evakuierungs- und Löscharbeiten. Auch schwerwiegende materielle Schäden können deutlich reduziert werden. Um ein Höchstmaß an Sicherheit der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung zwingend notwendig.
Die technischen Komponenten der sehr komplexen Anlagen sind – beispielsweise durch Umwelteinflüsse sowie den Alterungsprozess der eingesetzten Materialien bedingt – immer auch dem Verschleiß ausgesetzt. Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung ist deshalb zwingend erforderlich. Diese umfasst unter anderem die Prüfung aller elektrischen, pneumatischen und mechanischen Funktionen, eine funktionserhaltende Reinigung aller Komponenten sowie eine Auslösung der RWA-Anlage und die Prüfung des Notbetriebs. Nur mit einer funktionsfähigen Anlage können die Schutzziele der Entrauchung erreicht, Risiken für den Gefahrfall reduziert und Kosten gespart werden, die bei einer defekten Anlage auf den Betreiber zukommen würden. Hinweise auf die Pflichten zur Wartung und Instandhaltungen sind auch Pflichtbestandteil der Dokumentationsunterlagen.
Ordnungsrecht und Nachweispflicht
Verschiedene gesetzliche Regelungen, beispielsweise DIN 18 232-2, die Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.6 (Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände) und ASR A1.7 (Türen und Tore) sowie die Musterbauverordnung (MBO), schreiben eine regelmäßige Überprüfung der Anlagen entsprechend der Herstellerangaben, in der Regel jedoch mindestens einmal jährlich, vor. Eigentümer und Betreiber müssen jederzeit nachweisen können, dass sie ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.
Für eine behördliche Prüfung der RWA-Anlagen oder im Schadensfall kann beispielsweise ein Prüfplan mit den Befunden der letzten Wartung, ausgestellt vom ausführenden Fachbetrieb, als Nachweis dienen. Grundsätzlich werden im Zuge der Wartung und Instandhaltung alle durchgeführten Maßnahmen sowie Prüfergebnisse detailliert dokumentiert.
VFE empfiehlt Wartungsvertrag
Bei der Auswahl der Wartungsfirma empfiehlt der Fachverband für Fensterautomation und Entrauchung (VFE) auf wichtige Kriterien zu achten – den Sachkundenachweis für RWA-Anlagen, den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sowie die Verfügbarkeit von Original- oder anerkannten Zubehörteilen sowie ausreichende Haftpflichtversicherung im Versagensfall der RWA-Anlage.
Zudem ist es aus Versicherungsschutz- und Haftungsgründen ratsam, einen Wartungsvertrag mit der ausgewählten Fachfirma abzuschließen. Eigentümer und Betreiber profitieren dadurch nicht nur von einer dauerhaften Betriebsbereitschaft und schneller Hilfe im Störungsfall, sondern reduzieren auch den eigenen Kontrollaufwand bei gleichzeitig erhöhter Kostentransparenz und -sicherheit.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen haben die VFE-Experten des in der Broschüre RWAspezial zusammengefasst. Diese kann auf der VFE-Online-Plattform kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.zentrum-fuer-luft.de