Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) sind ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten. Im Brandfall gewährleisten sie die Ableitung von Hitze, Rauch und toxischen Brandgasen aus dem Gebäude und sorgen für eine raucharme Schicht in Bodennähe. Das setzt jedoch voraus, dass die RWA-Anlagen jederzeit in einem funktionsfähigen Zustand sind. Gesetzlich verantwortlich für den störungsfreien Betrieb sind die Eigentümer und Betreiber der Gebäude mit RWA-Anlagen.
Wie funktionieren RWA-Anlagen?
Im Brandfall öffnen sich – automatisch oder manuell ausgelöst – zumeist im Dach Öffnungen, um die heißen und toxischen Rauch- und Brandgase nach außen abzuleiten. Gleichzeitig wird in Bodennähe über Wandöffnungen Frischluft zugeführt. Dadurch bleiben die Flucht- und Rettungswege raucharm für Evakuierungs- und Löscharbeiten. Auch schwerwiegende materielle Schäden können deutlich reduziert werden. Um ein Höchstmaß an Sicherheit der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung zwingend notwendig.
Wartung und Instandhaltung
Was muss regelmäßig geprüft werden?
Die technischen Komponenten der sehr komplexen Anlagen sind – beispielsweise durch Umwelteinflüsse sowie den Alterungsprozess der eingesetzten Materialien bedingt – immer auch dem Verschleiß ausgesetzt. Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung ist deshalb zwingend erforderlich. Diese umfasst unter anderem die Prüfung aller elektrischen, pneumatischen und mechanischen Funktionen, eine funktionserhaltende Reinigung aller Komponenten sowie eine Auslösung der RWA-Anlage und die Prüfung des Notbetriebs. Nur mit einer funktionsfähigen Anlage können die Schutzziele der Entrauchung erreicht, Risiken für den Gefahrfall reduziert und Kosten gespart werden, die bei einer defekten Anlage auf den Betreiber zukommen würden. Hinweise auf die Pflichten zur Wartung und Instandhaltungen sind auch Pflichtbestandteil der Dokumentationsunterlagen.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zur Überprüfung der Anlagen?
Verschiedene gesetzliche Regelungen, beispielsweise DIN 18 232-2, die Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.6 (Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände) und ASR A1.7 (Türen und Tore) sowie die Musterbauverordnung (MBO), schreiben eine regelmäßige Überprüfung der Anlagen entsprechend der Herstellerangaben, in der Regel jedoch mindestens einmal jährlich, vor. Eigentümer und Betreiber müssen jederzeit nachweisen können, dass sie ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.
Mit Prüfplan Wartung detailliert nachweisen
Für eine behördliche Prüfung der RWA-Anlagen oder im Schadensfall kann beispielsweise ein Prüfplan mit den Befunden der letzten Wartung, ausgestellt vom ausführenden Fachbetrieb, als Nachweis dienen. Grundsätzlich werden im Zuge der Wartung und Instandhaltung alle durchgeführten Maßnahmen sowie Prüfergebnisse detailliert dokumentiert.
So wählen Sie die geeignete Wartungsfirma
Bei der Auswahl der Wartungsfirma empfiehlt der Fachverband für Fensterautomation und Entrauchung (VFE) auf wichtige Kriterien zu achten – den
● Sachkundenachweis für RWA-Anlagen,
● den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sowie
● die Verfügbarkeit von Original- oder anerkannten Zubehörteilen sowie
● ausreichende Haftpflichtversicherung im Versagensfall der RWA-Anlage.
VFE empfiehlt Wartungsvertrag
Zudem ist es aus Versicherungsschutz- und Haftungsgründen ratsam, einen Wartungsvertrag mit der ausgewählten Fachfirma abzuschließen. Eigentümer und Betreiber profitieren dadurch nicht nur von einer dauerhaften Betriebsbereitschaft und schneller Hilfe im Störungsfall, sondern reduzieren auch den eigenen Kontrollaufwand bei gleichzeitig erhöhter Kostentransparenz und -sicherheit.
Broschüre RWAspezial informiert
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen haben die VFE-Experten des in der Broschüre RWAspezial zusammengefasst.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Heftausgabe 01-2020 des TGA Fachplaners unter dem Titel „Betreiber verantworten die Funktionssicherheit“
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