Der erste Satz aus einer Pressemitteilung zu einer VdZ-Tagung am 13. und 14. September lässt aufhorchen: „Der von der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ) und ihren Marktpartnern entwickelte Heizungs-Check ist das erste standardisierte Verfahren zur Komplettüberprüfung von Heizungsanlagen.“ Es klingt nach einer Erfindung, die man schon lange als erfunden glaubte. Und trotzdem, es gab sie bisher nicht. Zumindest nicht mit der hoffentlich eintretenden Tragweite. Abgesehen von einigen regionalen Piloten, insbesondere das DBU-Projekt OPTIMUS, das auch Pate für den Heizungs-Check stand, war die ganzheitliche energetische Inspektion für die Branche bisher kein Thema.
Im Gegenteil: Als vor einigen Jahren mit Felduntersuchungen wissenschaftlich belegt wurde, dass der tatsächliche Energieverbrauch einer Heizungsanlage durch Überdimensionierung, mangelhafte Einstellung von Reglern und Heizungspumpen, unterlassenem Hydraulischen Abgleich sowie ungünstige Gerätetechnik erheblich steigen kann, verwendete man zunächst mehr Energie darauf, die Ergebnisse zu negieren, statt sie für die eigene Branchenentwicklung als Steilvorlage und Umsatzgenerator zu verstehen und zu nutzen.
Das soll sich mit dem Heizungs-Check jetzt ändern. Er umfasst die energetische Überprüfung des Wärmeerzeugers, der Wärmeverteilung und der Wärmeübergabe. Das einfach zu handhabende Checklistenverfahren wurde entwickelt, um Hausbesitzern energetische Defizite aufzuzeigen. Denn fast alle Heizungsanlagen verbrauchen mehr Energie als zur Beheizung der Gebäude erforderlich ist. Einerseits, weil veraltete Technik verwendet wird: Nach Angaben der VdZ werden Heizkessel in Deutschland durchschnittlich erst nach 24 Jahren modernisiert. Über 2 Mio. Wärmeerzeuger sind sogar älter als 25 Jahre. Andererseits, weil die Energieeinsparpotenziale von an und für sich sparsamen Komponenten und Teilsystemen durch die mangelhafte Integration auf der Strecke bleiben.
Das neue Prüfverfahren basiert auf Forderungen und Energierichtlinien der EU. Es ist in den Nationalen Anhang zur DIN EN 15378 „Heizungssysteme in Gebäuden – Inspektion von Kesseln und Heizungssystemen“ aufgenommen worden, der voraussichtlich Anfang 2008 in seiner endgültigen Form veröffentlicht wird. Die Inspektion erfolgt bei einem einmaligen Vororttermin und besteht aus einer Kombination von Messungen am Wärmeerzeuger und weiteren visuellen Beurteilungen. Prädestiniert für den Heizungs-Check sind geschulte SHK-Handwerker und Schornsteinfeger. Der zeitliche Aufwand im Ein-/Zweifamilienhaus beträgt etwa eine Stunde, bei größeren Gebäuden ist er nur geringfügig höher.
Die energetische Einschätzung erfolgt über Bewertungspunkte. Je mehr Punkte, desto größer ist das energetische Verbesserungspotenzial der jeweiligen Komponente. Insgesamt werden maximal 100 (Malus-)Punkte vergeben, was einer äußerst ineffizienten Heizungsanlage entsprechen würde. Eine energetisch optimale Anlage käme auf 0 Bewertungspunkte. Das Ergebnis liegt unmittelbar nach der Begutachtung der Anlage vor und gibt über einen Bandtacho auf einen Blick Auskunft über die energetische Qualität der Heizungsanlage und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs.
Vor dem bundesweiten Start des Heizungs-Checks im kommenden Jahr wird noch im Herbst ein Testlauf in Hessen (50 Betriebe, 1000 Checks) durchgeführt. Bereits im April war das Checklistenverfahren in Bad Wünneberg unter Praxisbedingungen erprobt worden. Zehn geschulte Fachleute hatten mit ihrer voneinander unabhängigen Bewertung der Heizungsanlage in drei Objekten belegt, dass die Punktebewertung reproduzierbare Ergebnisse liefert. JV
1) Die EU-Gebäuderichtlinie gibt in Artikel 8 zwei Ansätze für die (energetische) Inspektion von Heizungsanlagen vor: Eine detaillierte Inspektionspflicht oder Öffentlichkeitsarbeit (ggf. in Kombination mit Inspektionen) mit Gleichwertigkeitsnachweis gegenüber der EU-Kommission alle zwei Jahre.