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ENERGIEPREISE

2. Gaspreisvergleich des Bundeskartellamts

Am 30. Mai hat das Bundeskartellamt seinen 2. Gaspreisvergleich für Haushaltskunden für den Stichtag 9. März veröffentlicht. Diesmal hat kein Ansturm aufgebrachter Erdgaskunden die behördliche Internetseite lahm (vgl. Gaspreisvergleich – Falsche Botschaft) gelegt, obwohl die Tendenz massiver Preisdifferenzen geblieben ist. Wettbewerb, soweit denn bei Erdgas im Haushaltskundenbereich überhaupt vorhanden, hat sich auf die Tarife bisher nicht erkennbar ausgewirkt. Lediglich die Ölpreisbindung hat für eine leichte Parallelverschiebung nach unten gesorgt.

5 Musterfälle
Die bundesweite Übersicht des Bundeskartellamts bezieht sich auf die Abnahmemengen für Wohnungen mit Gastherme (7.000 kWh/a), Einfamilienhäuser (20.000 kWh/a), freistehende Einfamilienhäuser (35.000 kWh/a), Sechsfamilienhäuser (90.000 kWh/a) und Mehrfamilienhäuser (150.000 kWh/a). Die Preise enthalten jeweils Grund- und Arbeitspreis, aber keine Mehrwertsteuer und basieren auf Angaben der Versorgungsunternehmen (siehe auch: Hinweise zum bundesweiten Gaspreisvergleich).

Unterschiede zwischen 37 und 46 %
Für Wohnungen mit Gastherme werden Preise zwischen 374,50 Euro und 548,23 Euro (+173,73 Euro / +46%) ausgewiesen. Einfamilienhäuser beheizt der günstigste Versorger für 954,00 Euro, der teuerste verlangt 1305,00 Euro (+351,00 Euro / +37%). Ähnliche Differenzen wurden für freistehende Einfamilienhäuser ermittelt. Der Preisvergleich beginnt bei 1575,60 Euro und schließt mit 2188,50 Euro (+612,90 Euro / +39%) ab. Bei Sechsfamilienhäusern ist die Spanne von 3894,00 Euro bis 5506,00 Euro (+1612,00 Euro / +41) noch höher und kaum mit den einschlägigen Argumenten der Gaswirtschaft für Preisunterschiede in Einklang zu bringen. Gleiches gilt für die Mehrfamilienhäuser, der günstigste Versorger verlangt „nur“ 6465,00 Euro, der teuerste 9244,50 Euro (+2779,50 Euro / +43%). Unabhängig von der Platzierung in der Liste haben die meisten Energieversorger nach dem Stichtag bereits leichte Tarifsenkungen vorgenommen oder für die nächsten Monate angekündigt. ToR

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