Hendricks „Die Energiewende ist nur dann wirklich nachhaltig, wenn sie im Einklang mit der Natur gelingt. Entscheidend für eine naturverträgliche Energiewende ist, dass wir sparsamer mit Energie umgehen, auch wenn sie in Zukunft 100 % erneuerbar ist. Denn wir haben zwar unbegrenzt Wind und Sonne, aber die naturverträglichen Möglichkeiten, die Anlagen aufzustellen, bleiben begrenzt.“
Die fünf Leitlinien wurden aus den Forschungsarbeiten des Bundesamtes für Naturschutz BfN zum Thema „Naturschutz und Erneuerbare Energien“ hergeleitet:
- Effizienz ist die Grundlage. Wir müssen den Energiebedarf bei Strom, Verkehr und Wärme deutlich senken und die Energie effizient nutzen. Auch wenn die Energie künftig immer sauberer wird, dürfen wir trotzdem nicht verschwenderisch mit ihr umgehen. Denn wir haben zwar unbegrenzt Wind oder Sonne, aber die naturverträglichen Möglichkeiten, die Anlagen aufzustellen, bleiben begrenzt. „Efficiency first“ ist aus energiewirtschaftlicher Sicht unverzichtbar, um Kosten zu dämpfen und den Umbau der Energieversorgung zu erleichtern. „Efficiency first“ ist aber auch ein zentrales Schlüsselelement, um die Belastungen von Natur und Landschaft zu reduzieren und die Energiewende naturverträglich auszurichten. Bei der Entscheidung darüber, welche Investitionen sich lohnen, um die Energiebedarfe zu senken, müssen diese positiven Auswirkungen berücksichtigt werden.
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Erneuerbare Energien am Gebäude nutzen. Die Gewinnung von Solarenergie auf Dächern und an Fassaden sowie Wärmepumpen oder Erdwärme sind Energiearten, die Natur und Landschaft schonen, da sie kaum zusätzliche Flächen in Anspruch nehmen. Sie sind besonders verbrauchernah und können auch dazu beitragen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu stärken.
Der Energieertrag je Flächeneinheit von Photovoltaik-Anlagen kann je nach Sonneneinstrahlung bei Dachanlagen zudem bis zu viermal höher als bei Freiflächenanlagen liegen. Dadurch kann zusätzlicher Druck auf die begrenzten Flächenpotentiale vermieden werden – Flächen für den Naturschutz und für Land- und Forstwirtschaft werden geschont. Bei einem zukunftsfähigen klimaverträglichen Gebäude müssen die Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und der regenerativen Energieerzeugung konsequent zusammengedacht werden. - Windenergie an Land und auf See schonend und standortoptimiert ausbauen. Ohne Windenergie werden wir die Energiewende 2050 nicht umsetzen können. Es liegen inzwischen zahlreiche Erkenntnisse und Erfahrungen vor, wie wir den Windkraftausbau mit den Umwelt- und Naturschutzbelangen vereinbaren können. Das ist ein aufwändiger Prozess, dem sich alle Beteiligten vor Ort immer wieder konstruktiv stellen müssen.
- Bioenergie aus Rest- und Abfallpotentialen effizient nutzen. In Zukunft wird Biomasse aus der Landwirtschaft vor allem für die Ernährung gebraucht. In einer Welt ohne Kohle, Öl und Gas wird Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft zunehmend auch als Rohstoff für andere Wirtschaftszweige benötigt. Biomasse, die eigens für die Energienutzung erzeugt wird, wie Energiemais oder Energieholz, steht in Konkurrenz mit höherwertigeren Nutzungen. Energetisch verwerten werden sollte die Biomasse darum erst am Ende ihrer Verwendungskette, also als Rest- und Abfallstoff. Das schont Ressourcen und erhält natürliche Lebensräume.
- Wasserkraft muss naturverträglich und klimawandelsicher sein. Kriterien für einen naturverträglichen Ausbau der Wasserkraft mit Fischauf- und -abstiegshilfen sind gut bekannt. Die Energiepotenziale der Wasserkraft sind in Deutschland jedoch weitgehend ausgeschöpft. Wasserkraft wird sich allerdings aufgrund des veränderten Wasserangebots als Folge des Klimawandels ändern. Zu beachten ist, ob der manchmal nur geringe Energieertrag im Verhältnis zu den baulichen Veränderungen an den Fließgewässern auch aus Naturschutzsicht noch gerechtfertigt ist.
Zwischenergebnisse des Forschungsprojekts am IUP Hannover stehen auf www.natur-und-erneuerbare.de
Anmerkung: Die für Gebäude genannten Aspekte sind fast vollständig bereits seit Jahren Bestandteil der EU-Gebäuderichtlinie und hätten von Deutschland schon vor längerer Zeit in der Definition des ab 2021 allgemein im Neubau umzusetzenden Niedrigstenergiegebäude-Standards festgeschrieben werden müssen. ■