Im Rahmen des Meseberg-II-Pakets hat das Bundeskabinett am 18. Juni seinen Entwurf der Energieeinsparverordnung 2009 mit vier Wochen Verspätung nun doch noch ohne größere Knalleffekte auf den Weg gebracht. Wesentliche Eckpunkte gegenüber der momentan gültigen EnEV vom 24. Juli 2007 sind:
- Einführung des Gebäudereferenzverfahrens für Wohngebäude zur spezifischen Bestimmung des zulässigen Primärenergiekennwertes statt des bisherigen Primärenergiekennwertes aufgrund des A/V-Verhätnisses.
- Verschärfung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung und der wesentlichen Änderung von Gebäuden (um etwa 30%).
- Ausweitung der Pflicht zur Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme auf Gebäude ab 50 m² Nutzfläche (bisher ab 1000 m²)
- Stärkung des Vollzugs durch „Private Nachweise“: Unternehmer, die geschäftsmäßig Arbeiten zur Änderung von Außenbauteilen, Dämmung von Geschossdecken und Einbau und Ersatz von Wärmeerzeugern, Verteilungseinrichtungen, Warmwasseranlagen oder Klima- und Raumluftanlagen entsprechend der EnEV-Regelungen durchführen, müssen die EnEV-Konformität schriftlich gegenüber dem Bauherren bzw. Eigentümer erklären.
- Stärkung des Vollzugs durch Bezirksschornsteinfegermeister: Im Rahmen der Feuerstättenschau (alle 5 Jahre oder nach Inbetriebnahme eines Wärmeerzeugers) kontrollieren sie, ob spezifische anlagentechnische Pflichten bezüglich Heizkessel, Rohrleitungs- und Armaturendämmung, Heizungsregelung und Heizungspumpen EnEV-konform erfüllt sind. Im gewerblichen Bereich setzt er die Erfüllung durch bzw. zeigt die nicht fristgerechte Nachbesserung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde an. Die Erfüllung der Pflichten kann auch durch Unternehmer oder Eigentümererklärung bescheinigt werden. In Ein- und Zweifamilienhäusern mit teilweiser Selbstnutzung empfiehlt der Bezirksschornsteinfegermeister die freiwillige Durchführung der entsprechenden Nachrüstmaßnahmen.
Während sich die an der EnEV2009 beteiligten Minister Michael Glos, Wolfgang Tiefensee und Sigmar Gabriel bei einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung gegenseitig für die guten Lösungen bei den umstrittenen Änderungspunkten lobten, kritisierte Hans-Josef Fell MdB, Sprecher für Energie und Technologie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Entwurf als Papiertiger, weil es weiterhin keinen wirkungsvollen Sanktionierungsmechanismus gäbe.
Inkrafttreten wohl nicht vor Mitte 2009
Ursprünglich sah das in Meseberg verabschiedete Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) eine „2008/2009-Novelle“ der EnEV vor. Mit einem Inkrafttreten Anfang 2009 ist allerdings nicht mehr zu rechnen. Der Kabinettsentwurf wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Eine Befassung auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 4. Juli ist unrealistisch, ebenso eine Befassung unmittelbar nach der Sommerpause (19. September) kurz vor der Landtagswahl in Bayern am 28. September 2008. Zudem muss das Energieeinsparungsgesetz noch geändert werden, bevor die Bundesregierung den EnEV-Kabinettsentwurf überhaupt erlassen könnte. Mit einer Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten wird die EnEV2009 damit wohl frühestens Mitte 2009 relevant. ToR
Vorschlag des Bundeskabinetts für EnEV2009
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