Die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden ist ein wichtiger Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung. Die Meinungen, in welchem Umfang in der EnEV 2012 die Anforderungen verschärft werden sollen, gehen innerhalb der Branche, bei Verbänden und Politik weit auseinander. Im Auftrag von Verbänden der Bau- und Immobilienwirtschaft hat Prognos eine Studie zur Bewertung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 erstellt und jetzt den Abschlussbericht veröffentlicht. Untersucht wurden die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der EnEV 2009 auf Bruttowertschöpfung und Beschäftigung unter Berücksichtigung der Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung. Darüber hinaus erfolgte eine einzelwirtschaftliche Einordnung energetischer Maßnahmen im Neubau.
Laut der Studie wäre eine weitere Fortschreibung des Ordnungsrechts zu verschärften primärenergetischen Anforderungen für den Neubau aktuell nicht wirtschaftlich darstellbar: „Die aktuellen Anforderungen der EnEV 2009 scheinen damit – rein energetisch betrachtet – dem wirtschaftlichen Optimum nahe zu kommen.“, heißt es in der Zusammenfassung. Und weiter: „Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich die Gefahr, dass vom Ordnungsrecht getriebene Investitionsvorgaben die Neubauraten reduzieren – insbesondere dann, wenn die Vorgaben den wirtschaftlich optimalen Bereich verlassen.“ Zudem würde das Ordnungsrecht angesichts der Heterogenität des Bestands und mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot an seine Grenzen stoßen. ■
Download der Studie
Laut der Studie wäre eine weitere Fortschreibung des Ordnungsrechts zu verschärften primärenergetischen Anforderungen für den Neubau aktuell nicht wirtschaftlich darstellbar: „Die aktuellen Anforderungen der EnEV 2009 scheinen damit – rein energetisch betrachtet – dem wirtschaftlichen Optimum nahe zu kommen.“, heißt es in der Zusammenfassung. Und weiter: „Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich die Gefahr, dass vom Ordnungsrecht getriebene Investitionsvorgaben die Neubauraten reduzieren – insbesondere dann, wenn die Vorgaben den wirtschaftlich optimalen Bereich verlassen.“ Zudem würde das Ordnungsrecht angesichts der Heterogenität des Bestands und mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot an seine Grenzen stoßen. ■
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