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ENEV

Haus geerbt: EnEV muss erfüllt werden

Wer ein Haus erbt, hat bezüglich der Energieeinsparverordnung ( EnEV ) dieselben Pflichten wie ein Hauskäufer. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur ( dena ) hin. Beispielsweise sind die oberste Geschossdecke und die Heizungsrohre zu dämmen. Wurde der Heizkessel vor 1978 eingebaut, muss dieser ausgetauscht werden (§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden). Entfallen wird mit dem Inkrafttreten der 4. Änderung des Energieeinsparungsgesetztes die Pflicht zu Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen (EnEV § 10a), siehe: Bundesrat stimmt EnEG-Änderungen zu.

Wurde das Haus lange Zeit zwar bewohnt, aber nicht saniert, sollten sich die neuen Hauseigentümer zuerst einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes verschaffen, rät die dena. Dafür lohne sich eine Vor-Ort-Energieberatung, die vom Staat mit 400 Euro bezuschusst wird. ■

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