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- Zum 1. Januar 2016 wurde über die EnEV der zulässige Höchstwert des Jahresprimärenergiebedarfs für Neubauten um 25 % verringert. Durch die gleichzeitige Absenkung des Primärenergiebedarfs für elektrischen Strom ergibt sich rechnerisch eine andere Verringerung.
- Die neuen Anforderungen ergeben sich über pauschale Faktoren, die Bauteil- und Systemeigenschaften des Referenzgebäudes wurden nicht geändert. Der Wärmeschutz wurde jedoch indirekt erhöht, bzw. der Jahres-Heizwärme-bedarf verringert. Die Baupraxis war den neuen EnEV-Anforderungen bereits vorausgeeilt.
- Die Verringerung des Jahres-Heizwärmebedarfs wirkt sich auf den Wirtschaftlichkeitsvergleich der Anlagensysteme aus.
Formal gesehen ist die EnEV 2016 gar keine EnEV 2016, sondern es handelt sich um das Inkrafttreten vordatierter Änderungen zum 1. Januar 2016 der EnEV 2014 (mitunter auch EnEV 2013 genannt). Der geringere Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes gilt für neue Gebäude, für die der Bauantrag ab dem 1. Januar 2016 gestellt wird oder ab diesem Datum der Bau angezeigt wird. Bei den KfW-Förderprogrammen ist allerdings zu beachten, dass als Bezug weiterhin der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes verwendet wird Abb. 1 (siehe unten). Für bestehende Gebäude gelten weiterhin die Nachrüst- und Austauschpflichten.
U-Werte / Transmissionswärmeverlust
Betrachtet man die nun gültige Ausführung des Referenzgebäudes, so fällt zunächst keine Anpassung bei der Gebäudehülle auf – wenngleich in zahllosen Veröffentlichungen zum Jahreswechsel von „verschärften Dämmanforderungen über die EnEV 2016“ die Rede ist. Nur indirekt kann man davon sprechen, dass der Wärmeschutz der Gebäudehülle um ca. 20 % verschärft wird.
Hintergrund ist die Nebenanforderung „Ab dem 1. Januar 2016 darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes, das 1,0-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten.“ [1, Anlage 1 Abschnitt 1.2]. Die vermeintliche 20%ige Anpassung der U-Werte wird auf die Baupraxis allerdings kaum spürbare Auswirkungen haben, da bereits heute mit zum Teil deutlich besseren U-Werten gebaut wird. Bei Fenstern ist der für das Referenzgebäude angegebene U-Wert von UW = 1,3 W/(m2 K) beispielsweise schon seit einigen Jahren überholt.
Jahres-Primärenergiebedarf
Die wesentliche Änderung bei den energetischen Anforderungen ist die Verminderung des zulässigen Höchstwerts für den Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % über eine pauschale Klausel. Für Wohn- und Nichtwohngebäude ist sie jeweils in Zeile 1.0 der Tabelle mit der Ausführung des Referenzgebäudes 1.0 hinterlegt: „Der […] berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes […] ist für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren.“ Eine Anpassung („Modernisierung“) der Bauteil- und Systemeigenschaften des Referenzgebäudes wurde nicht vorgenommen.
Die Absenkung bedeutet, dass ein bis Ende 2015 nach dem KfW-Effizienzhaus-70-Standard errichtetes (genehmigtes) Gebäude bereits die neue Hauptanforderung der EnEV 2016 erfüllt.
Bei einem direkten Vergleich der Referenzgebäude 2014 und 2016 gibt es allerdings keine exakt 25%ige Verschärfung. Hintergrund ist, dass ab 1. Januar 2016 auch der Primärenergiefaktor für elektrischen Strom abgesenkt wurde (siehe unten). Dadurch wird mit dem Jahreswechsel der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes bereits etwas vermindert. Auf diesen Rechenwert bezieht sich dann der Faktor 0,75, also die Verschärfung um 25 %.
Letztlich bleibt festzustellen, dass die Verschärfung nominell zwar deutlich ist. Wer jedoch den Bau energieeffizienter Gebäude, die derzeit mindestens dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70 entsprechen, beherrscht, wird auch der „neuen“ EnEV gerecht. Die bisherige Baupraxis in Deutschland zeigt, dass in der überwiegenden Mehrheit der Neubauvorhaben die EnEV-Anforderungen durch die Kriterien diverser Förderprogramme zum Teil deutlich unterschritten worden sind.
Primärenergiefaktoren
Der Primärenergiefaktor für elektrischen Strom wurde ab dem 1. Januar 2016 von 2,4 auf 1,8 abgesenkt. So wird der rechnerische Primärenergieeinsatz für den elektrischen Strom deutlich geringer. Das betrifft zunächst bei jeder Anlage den Hilfsenergiebedarf. Bei einer Heizungsanlage mit erdgas- oder heizölbefeuertem Wärmeerzeuger wird der Jahres-Primärenergiebedarf nur etwas verringert, da der elektrische Hilfsenergiebedarf gegenüber dem Brennstoffbedarf relativ gering ist. Signifikant wird der Unterschied, wenn auch die Endenergie elektrischer Strom ist.
Das ist beispielsweise bei einer Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe SensoTherm BSW von Brötje Abb. 2 der Fall. In der Serie E ist sie zudem für den Einsatz im intelligenten Stromnetz (Smart Grid) vorbereitet. Damit kann man zur Wärmeerzeugung vorrangig automatisiert auf besonders günstigen Eigen- oder Netzstrom zurückgreifen und die erzeugte Wärmeenergie vorausschauend in einem Puffer- oder Warmwasserspeicher vorhalten.
Mit dem Jahreswechsel weist eine solche Anlage zwar einen erheblich geringeren Jahres-Primärenergiebedarf auf, am Endenergiebedarf und damit am Strombedarf und den Stromkosten ändert sich jedoch nichts. Die Absenkung des Primärenergiefaktors für elektrischen Strom beträgt ebenfalls 25 % – somit ist der neue Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf nach EnEV 2016 bei Wärmepumpenanlagen schon erreicht, ohne dass sich an der Konstellation etwas verbessert oder ändert.
Die Senkung des Primärenergiefaktors für Strom kommt jedoch allen Systemen, die mit Strom betrieben werden, „zugute“:
- Hilfsenergie für Wärmeerzeugung, Brennstoffzufuhr, Wärmeverteilung, Pumpen, Ventilatoren, Regelung u. a. m.
- Hilfsenergie für Lüftungsanlagen, zum Beispiel Ventilatoren
- Hilfs- und Antriebsenergie für Wärmepumpen
Anlagentechnik für die EnEV 2016
Angesichts der obigen Ausführungen zur Gebäudehülle bleibt die Frage, mit welchen Anlagenkonfigurationen die verschärften Neubauanforderungen nach EnEV 2016 erfüllt werden. Dazu wurden für ein typisches Einfamilienhaus der Jahres-Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf sowie der Hilfsenergiebedarf ermittelt:
- 140 m<sup>2</sup> Wohnfläche
- 169 m<sup>2</sup> Nutzfläche
- unbeheizter Keller
- Satteldach
- zulässiger Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs
- nach EnEV 2014: 80,39 kWh/(m<sup>2</sup> · a)
- nach EnEV 2016: 59,30 kWh/m<sup>2</sup> · a)
- rechnerische Absenkung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs: 26,2 %
Das Gebäude weist den Referenzhaus-Standard auf. In den Varianten mit Brennwert-Heizkessel wurden die produktspezifischen Daten für einen Brötje Gas-Brennwertheizkessel EcoTherm Plus WGB EVO Abb. 3 berücksichtigt. Folgende Ausführungen wurden für das Mustergebäude variiert:
- Art der Lüftung
- ohne Lüftungsanlage
- dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Qualität der Gebäudehülle
- U-Werte minus ca. 20 % im Vergleich zum Referenzhaus-Standard – entsprechend der typischen Bauweise und mit Ausblick auf den sich abzeichnenden EnEV-2016-Standard Abb. 4 Abb. 5
- U-Werte minus ca. 35 % im Vergleich zum Referenzhaus-Standard – entsprechend eines verbesserten Dämmstandards unter wirtschaftlichen Abwägungen Abb. 4 Abb. 6
Falls keine Solaranlage realisiert werden kann und trotzdem Brennwerttechnik eingesetzt werden soll, wird eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich, beispielsweise die LivingAir KWL Abb. 7 von Brötje.
Um die EnEV-2016-Anforderungen zu erfüllen, muss der Wärmebereitstellungsgrad eines zentralen Lüftungssystems bei ca. 90 % liegen. Außerdem kommt nur Brennwerttechnik in Frage, die hinsichtlich der Wirkungsgrade und des Hilfsenergiebedarfs optimiert ist. Bei der Anordnung der Warmwasserzapfstellen müssen kurze Wege und geringe Rohrdurchmesser eingehalten werden, damit auf eine Zirkulationsleitung verzichtet werden kann.
Konsequenzen für Neubauvorhaben
Die energetische Qualität der ausgeführten Gebäudehüllen ist bereits hoch und wird tendenziell weiter steigen. Damit sinkt der Jahres-Heizwärmebedarf und die Transmissions-Wärmeverluste sind nur noch sehr gering. Deutlich bessere Dämmwerte scheitern jedoch immer mehr am technischen und finanziellen Aufwand. „Dickere Dämmung“ jenseits der heute üblichen Schichtdicken verbessert den Jahres-Primärenergiebedarf nur noch geringfügig.
Wenn die Transmissions-Wärmeverluste (inklusive vermiedener bzw. optimierter Wärmebrücken) so gering sind, sind weitere Verbesserungen nur noch dadurch möglich, dass auch die Lüftungs-Wärmeverluste verringert werden. Dies kann nur durch eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung erfolgen. Grundsätzlich sind moderne oder sanierte Gebäude sehr dicht gebaut. Ein ausreichender natürlicher Luftwechsel ist nicht mehr gewährleistet und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den erforderlichen Luftwechsel sicherzustellen. Dies schreibt unter anderem das für Wohngebäude erforderliche Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 zur Vermeidung von Bauschäden vor. Die EnEV schreibt in § 6 vor: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit […] erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“
Mit sinkendem Energieaufwand für die Beheizung steigt der prozentuale Anteil des Energiebedarfs für die Trinkwassererwärmung und die Anlagenkonzepte müssen so gestaltet werden, dass die Trinkwassererwärmung mit hoher Energieeffizienz erfolgt. Brennwertsysteme in Kombination mit Schichtenspeichern bieten hier Vorteile. Bei Wärmepumpen verringert sich die Energieeffizienz gegenüber der Raumheizung bei höheren Temperaturen für die Trinkwassererwärmung. Unterstützung durch thermische Solaranlagen ist immer geeignet, wenn der Warmwasserbedarf nicht zu gering ist.
Mit einer 1:1-Ausführung des „einfachen“ Referenzhaus-Standards wird das Anforderungsniveau der EnEV 2016 nicht erfüllt. Bei um ca. 20 % verbesserten U-Werten können die Maßnahmen nach Abb. 8 ergriffen werden. Neben den energetischen Anforderungen muss auf den Endenergiebedarf geachtet werden. Von diesem sind die Energiekosten in Verbindung mit den brennstoffspezifischen Preisen und damit die mittel- und langfristigen Gesamtkosten abhängig.
Die Verringerung des Jahres-Heizwärmebedarfs hat auch Auswirkungen auf den Wirtschaftlichkeitsvergleich der Systeme: Wenn weniger Endenergie benötigt wird, verringert sich der Anteil der laufenden Kosten, sodass der Vorteil günstigerer Energiepreise (Holz und Holzpellets) oder eines geringeren Energiebezugs (Wärmepumpe) schwindet und die Refinanzierung der höheren Investitionskosten verlängert wird (oder während der Nutzungsdauer nicht zu erreichen ist) Abb. 9. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass durch die aktuelle Nebenanforderung Transmissionswärmeverlust der Spielraum für die „Austauschbarkeit von Hülle und Anlagentechnik“ verringert worden ist.
Neue KfW-Fördergrundsätze
Die Fördergrundsätze im KfW-Programm 153 (Energieeffizient Bauen, für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses, www.kfw.de/153 ) werden zum 1. April 2016 angepasst. Dabei wird auf den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes Bezug genommen und nicht auf den Grenzwert der EnEV 2016 Abb. 1.
Ab April 2016 „… entfällt die KfW-Förderung für den Standard KfW-Effizienzhaus 70. Dafür wird – neben den bereits bestehenden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 – ein weiterer Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten. […] Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50 000 Euro auf 100 000 Euro angehoben. Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.“ [3] Weiterhin wird die Baubegleitung gefördert.
Weitere Neuerungen der EnEV
Mit der EnEV 2014/2016 soll die Transparenz der energetischen Eigenschaften von Gebäuden weiter erhöht werden. Dazu sind beispielsweise energetische Kennzahlen bei der Vermarktung von Immobilien anzugeben und die Aushangpflicht für Energieausweise in öffentlichen Gebäuden wurde erweitert. Der Bandtacho der Energieausweise wurde neu skaliert und die Angabe von Modernisierungsempfehlungen gestärkt.
Die größten Änderungen der EnEV 2016 ergeben sich für den Neubau, wobei der Anteil des Bestands am Energiebedarf für Gebäude bei über 90 % liegt. Beim Gebäudebestand, es ist allerdings davon auszugehen, dass die mit der EnEV 2014 eingeführte Regelung zum Austausch älterer Heizkessel bisher nur teilweise umgesetzt worden ist, zudem fallen nun weitere Baujahre unter die Austauschpflicht. § 10 EnEV:
„Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertheizkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 kW Kilowatt oder mehr als 400 kW beträgt […].“ [1]
Bei der Sanierung von Gebäuden haben sämtliche am Markt verfügbare Technologien weiterhin ihre Bedeutung. Die Einsparpotenziale sind sehr hoch, wenn ein schlüssiges Sanierungskonzept unter Einbeziehung der Hülle und der Anlagentechnik realisiert wird. Auch die zu erzielenden Renditen durch Energieeinsparung sind im Vergleich zum Neubau wesentlich höher, da naturgemäß die Ausgangssituation energetisch wesentlich „schlechter“ ist.
Es muss bewusst von Rendite und nicht von Amortisation gesprochen werden. Die Investition in Energieeinsparung muss als Geldanlage und nicht als lästige Geldausgabe betrachtet werden. Diese Geldanlage verbessert den eigenen Besitz, sichert den Werterhalt und steigert die Vermarktbarkeit. Die eingesetzten Mittel sorgen für niedrigere Heiz-und Stromkosten. Daraus ergibt sich eine überproportional hohe Verzinsung des verwendeten Kapitals. Dies gilt zurzeit auch bei einer Finanzierung, da das Zinsniveau momentan extrem niedrig ist.
Sehr anschaulich stellt die Brötje Energiematrix energetische und wirtschaftliche Einsparpotenziale bei der Sanierung von Bestandsgebäuden dar Abb. 10.
Ausblick
Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden auch zukünftig weiter verschärft werden, zum Ende des Jahrzehnts wird der Niedrigstenergiehaus-Standard umgesetzt, dazu wird die EnEV 2017 bereits vorbereitet. Die Optimierungspotenziale durch eine verbesserte Dämmung stoßen dabei an technische und wirtschaftliche Grenzen. Wesentlich höhere Anforderungen sind damit nur noch durch verbesserte Anlagentechnik und / oder die stärkere Einbindung regenerativer Energien zu erreichen.
Gebäude mit minimalem Energiebedarf liegen letztendlich im Interesse aller Beteiligten, da so die Betriebskosten verringert werden, die Abhängigkeit von (meist importierten) Energieträgern sinkt, Emissionen vermieden werden und werthaltiger gebaut wird.
Literatur
[1] Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV), Download: www.bit.ly/enev_volltext
Burkhard Maier
ist Bereichsleiter Marketing bei der August Brötje GmbH, 26180 Rastede, www.broetje.de
Prof. Dr. Thomas Juch
ist Professor für Heizungs- und Klimatechnik im Studiengang Gebäudeenergietechnik der Hochschule Bremerhaven, tjuch@hs-bremerhaven.de, www.hs-bremerhaven.de