Über 60 % der Befragungsteilnehmer stimmten den Eckpunkten grundsätzlich zu („Richtig“ oder „Teilweise richtig“) beziehungsweise sprachen sich sogar für weitergehende Regelungen aus („zu wenig weitgehend“). Umweltminister Franz Untersteller: „In den nächsten Wochen werten wir die Ergebnisse dieser ersten Bürgerbeteiligung im Verfahren einschließlich der eingegangenen Kommentare und Stellungnahmen detailliert aus. Diese Auswertung fließt dann in das weitere Novellierungsverfahren ein.“
Zustimmung für Ausweitung des Anwendungsbereichs
Neben dieser grundsätzlichen Zustimmung, die sich auch auf die Ziele der Landesregierung für den Klima- und Ressourcenschutz im Wärmesektor erstreckt, gebe es auch für zentrale Vorhaben in der EWärmeG-Novelle ein positives Votum. Zum Beispiel für die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes auf den Nichtwohnbereich oder für die Ausweitung der technologischen Optionen, um die im Gesetz formulierten Anforderrungen an eine neue Heizungsanlage zu erfüllen. Auch die Möglichkeit, durch die Vorlage eines Sanierungsfahrplans einen Teil der Anforderungen zu erfüllen, wurde in der Bürgerbeteiligung überwiegend begrüßt.
Keine Zustimmung für höheren Pflichtanteil
Mehrheitlich keine Zustimmung (57 %) fand das Vorhaben, den Pflichtanteil erneuerbarer Energien bei der Heizungserneuerung von 10 auf 15 % zu erhöhen. Untersteller: „Eine Erhöhung des Pflichtanteils ist natürlich zunächst mit Vorbehalten verbunden. Das Ergebnis zeigt, dass wir unsere Pläne im weiteren Verfahren noch deutlicher erklären müssen. Wir erhöhen ja nicht nur die Pflicht, wir modernisieren das Gesetz, erweitern die Spielräume und schaffen neue Möglichkeiten.“
„Negativer Impuls durch EWärmeG nicht feststellbar“
Die zum Beispiel vom Verband für Energiehandel, VEH, und vom Institut für Wärme und Öltechnik, IWO, geäußerte Befürchtung, das Gesetz könne kontraproduktiv wirken und Heizungserneuerungen verhindern, wies Untersteller zurück: „Es gibt keine belastbaren Daten, die das belegen würden. Unserer Kenntnis nach unterscheidet sich die Entwicklung auf dem Markt für Wärmeerzeuger in Baden-Württemberg nicht signifikant von der bundesweiten Entwicklung. Einen negativen Impuls durch das derzeit geltende EWärmeG stellen wir nicht fest.“
Gesetzentwurf soll im Herbst 2013 vorliegen
Bei der Anwendung des novellierten Rechts wird sich zeigen, dass vertretbare Lösungen möglich sind und wir auf dem Weg zu mehr Klimaschutz und hinsichtlich der notwendigen Erhöhung der Sanierungsrate vorankommen, so Untersteller. Ein erster Gesetzesentwurf soll voraussichtlich im Herbst 2013 vorgelegt werden. Eine förmliche Anhörung, an der sich die Bürger erneut beteiligen können, schließt sich daran an. ■
Eckpunkte zur Novelle des EWärmeG
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