Das Marktanreizprogramm (MAP, Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) unterstützt mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen u.a. effiziente Wärmepumpensysteme. Die Förderanforderungen sind in Nr. 10 der Förderrichtlinien (
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) beschrieben. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Nr. 12.3 der Förderrichtlinien.
Zahlreiche Nachfragen
2008 wurden 34.863 Anträge und bis zur Jahrsmitte 2009 weitere 19.638 Anträge auf die Förderung einer Wärmepumpe mit einem Investitionszuschuss an das BAFA gerichtet. Und es wurden so viele Fragen gestellt, dass das Bundesumweltministerium jetzt mit dem Dokument „Förderung von effizienten Wärmepumpen im Marktanreizprogramm“ eine Informationsgrundlage in Form einer FAQ-Liste veröffentlich hat ( Download ).
Inhalte der FAQ-Liste
Hand aufs Herz, hätten Sie das gewusst und Ihren Auftraggeber hier richtig beraten: Ab dem 1. Oktober sind Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern vor Vorhabensbeginn zu stellen. Für alle anderen Antragsteller bleibt alles wie bisher: Investoren, die eine nach Nr. 10 der Förderrichtlinien förderfähige Wärmepumpenanlage errichtet haben, müssen ihre Anträge innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage stellen. Weitere Punkte behandeln die anrechenbaren Nettoinvestitionskosten, die Förderanforderungen, Erläuterungen zu Strom- und Gaszählern, die Berechnung der Jahresarbeitszahl, die Reduzierung der Förderzuschüsse bei weiteren Wärmeerzeugern zur Beheizung, die Förderung von Sonderform-Wärmepumpen und unter welchen Bedingungen eine Rückförderung von Fördermitteln denkbar ist. ToR
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Inhalte der FAQ-Liste
Hand aufs Herz, hätten Sie das gewusst und Ihren Auftraggeber hier richtig beraten: Ab dem 1. Oktober sind Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern vor Vorhabensbeginn zu stellen. Für alle anderen Antragsteller bleibt alles wie bisher: Investoren, die eine nach Nr. 10 der Förderrichtlinien förderfähige Wärmepumpenanlage errichtet haben, müssen ihre Anträge innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage stellen. Weitere Punkte behandeln die anrechenbaren Nettoinvestitionskosten, die Förderanforderungen, Erläuterungen zu Strom- und Gaszählern, die Berechnung der Jahresarbeitszahl, die Reduzierung der Förderzuschüsse bei weiteren Wärmeerzeugern zur Beheizung, die Förderung von Sonderform-Wärmepumpen und unter welchen Bedingungen eine Rückförderung von Fördermitteln denkbar ist. ToR
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