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FÖRDERUNG

KfW streicht Heizungsoptimierungs-Zuschuss

Die KfW streicht nach einer Mitteilung vom 13. August 2010 ihr stark nachgefragtes Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“ mangels Finanzierung zusammen. Die für die TGA/SHK-Branche wichtige Sonderförderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung (Programm 431) ist ab dem 01. September 2010 nicht mehr verfügbar. Zum gleichen Zeitpunkt wird im selben Programm auch die Förderung zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen eingestellt. Für die Antragstellung bei diesen Programmbestandteilen gelten laut der KfW-Mitteilung die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung (spätestens 3 Monate nach Rechnungsstellung). Für Maßnahmen, bei der die Schlussrechnung mit letztmöglichem Rechnungsdatum 31. August 2010 gestellt wurde, kann also noch bis zum 30. November 2010 bei der KfW ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

Geförderte Baubegleitung wird eigenständig
Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01. September 2010 eigenständig im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431) fortgeführt.

Weitere Einzelförderungen werden gestrichen
Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird außerdem zum 31. August 2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit-Variante 152 und in der Zuschuss-Variante 430 eingestellt. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehör(t)en bei beiden Programmnummern u.a. der Einbau einer Lüftungsanlage, und der Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können noch bis einschließlich zum 31. August 2010 bei der KfW gestellt werden. Danach können die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programm 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen gefördert werden (KfW-Darlehen).

TGA-Kommentar
„Wir werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wirkungsvoller ausgestalten, um die derzeitige Sanierungsquote zu steigern.“ Mit diesem Versprechen im Koalitionsvertrag (26. Oktober 2009) hat die Bundesregierung ihre Arbeit zur Aktivierung des Modernisierungsmarkts messbar gemacht. Sollte in den letzten Monaten die Sanierungsquote tatsächlich gestiegen sein, dürfte es jedoch enorm schwer fallen, eine Verbindung zur Regierungsarbeit herzustellen. Höchstens durch Vorzieheffekte wegen des angekündigten Kahlschlags beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm ab 2011 (Bericht auf TGAonline). Mit einer Zuschussförderung von 25 % für die Optimierung der Wärmeverteilung im April 2009 ist ein sehr attraktiver Markt angereizt worden. Auf der Nachfrageseite erhält er nun einen Dämpfer, denn die staatliche Förderung hatte eine hohe Anziehungskraft. Sie war zu stark für die Ausstattung des Fördertopfs. Nun müssen die Akteure den Markt ohne staatlichen Rückenwind bearbeiten. Dafür haben sie beste Argumente, denn in der Regel sind die geförderten Maßnahmen auch ohne den Zuschuss sehr wirtschaftlich. Eine Wiederbelebung der Sonderförderung im nächsten Jahr hat aufgrund der momentanen Haushaltspolitik keine Aussicht auf Erfolg. ToR

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