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FORTBILDUNG

Auf dem Weg zum Sachverständigen

Ralf Masuch, Grant Hummel (v.l.). “Öffentlich bestellt und vereidigt“ ist ein echtes Qualitätsmerkmal. - BVS - © BVS
Ralf Masuch, Grant Hummel (v.l.). “Öffentlich bestellt und vereidigt“ ist ein echtes Qualitätsmerkmal. - BVS
Qualifizierte Sachverständige sind rar, in vielen Handwerksberufen, in der Technischen Gebäudeausrüstung und im Brandschutz sind sie Mangelware. Umso wichtiger, qualifizierte Anwärter auf ihrem Weg zum Sachverständigen zu betreuen, meint der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger ( BVS ) und setzt sich für die Nachwuchsförderung ein. Ralf Masuch, BVS-Bundesfachbereichsleiter Technische Gebäudeausrüstung (TGA), betreut aktuell den 35-jährigen Anwärter Grant Hummel auf seinem Weg zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für vorbeugenden baulichen Brandschutz.

Wie kommt es zu einem Nachwuchsmangel im Sachverständigenwesen und wie fördert der BVS angehende Sachverständige?
Masuch: Nun, Sachverständige mag es genügend geben. Allerdings ist der Begriff nicht durch ein Berufsgesetz geschützt. Das heißt, dass sich jeder Sachverständiger nennen kann. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist eines der höchsten Qualitätsmerkmale. Ein Antragsteller auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung muss bei den bestellenden Institutionen bzw. Bestellungskörperschaften ein Prüfungsverfahren durchlaufen, in dem die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand und Fähigkeiten im jeweiligen Fachgebiet geprüft werden.

Nur Antragsteller, die ihre fachliche Qualifikation und persönliche Eignung im Prüfungsverfahren gegenüber der Prüfungskommission darlegen konnten, werden öffentlich bestellt. Der Weg dahin ist nicht einfach, denn das überdurchschnittliche Fachwissen, die langjährige Berufserfahrung und die persönliche Eignung müssen nachgewiesen werden. Der BVS bietet im Rahmen des „Forum Neue Sachverständige“ (FNS), in dem Anwärter persönlich betreut und unterstützt werden, eine wichtige vorbereitende Plattform. Als Bundesfachbereichsleiter TGA unterstütze ich beispielsweise Anwärter wie Herrn Hummel, deren Bestellungsgebiet in diesem Bereich liegt.

Herr Hummel, ein langer Weg. Wie kam es zu der Entscheidung?
Hummel: Ich bin seit fünf Jahren hauptberuflich im Brandschutz tätig, berate aktuell in meiner jetzigen Firma Architekten, Fachunternehmen und Handel für diesen technischen Bereich. Zuvor habe ich Maler und Lackierer gelernt, meinen Meister gemacht und berufsbegleitend an der Berufsakademie BWL studiert. Ohne fachliches Know-how geht es nicht. Und ich möchte auch hier die höchste Qualifikation erlagen, deshalb strebe ich die öffentliche Bestellung und Vereidigung an. Ich will auf Augenhöhe agieren und die entsprechende Verantwortung übernehmen.

Wie sehen die Schritte aus, die ein angehender Sachverständiger unternehmen muss?
Masuch: Zunächst müssen entsprechende Qualifikationen vorliegen. Die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten werden in einem umfangreichen Prüfungsverfahren festgestellt. Hier werden die überdurchschnittliche Eignung und die Befähigung von der bestellenden Institution festgestellt.

Die Bestellungskörperschaft – dies können zum Beispiel die Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern sein – definieren die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet; im Fall von Herrn Hummel also für den vorbeugenden Brandschutz. Der sogenannte Bestellungstenor gibt genaue Auskunft über die bestellende Behörde und den Fach- und Tätigkeitsbereich. Der angehende Sachverständige kann damit leichter die bestellende Behörde und einen ortsansässigen, bereits öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus dem jeweiligen Fachgebiet finden.

Auch der BVS ist Ansprechpartner, unterstützt bei der Vorgehensweise und berät bei der Antragstellung. Zudem ist die BVS-Online-Datenbank zu empfehlen, die Sachverständige mit ca. 250 Fachgebieten listet. Zudem stehen unsere zwölf Bundesfachbereiche als Auskunftgeber zur Verfügung.

Welche Unterlagen müssen Sie dann bei der Handwerkskammer beibringen?
Hummel: Man wird wirklich auf Herz und Nieren geprüft und dies bereits vor der eigentlichen Prüfung. So gehören zu den Unterlagen der komplette Lebenslauf, das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere persönliche Angaben. Ebenso sind Empfehlungsschreiben wichtig. Herr Masuch kann mir ein solches Schreiben erstellen, da er meine besonderen Fähigkeiten bereits in einem größeren Projekt persönlich kennen und schätzen gelernt hat. Ich brauche aber natürlich weitere Empfehlungen.

Was passiert, wenn der Bestellungskörperschaft alle Informationen vorliegen?
Masuch: Ist der Antrag auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung angenommen, muss bei der bestellenden Institution das geschilderte Prüfungsverfahren durchlaufen werden.

Welche weiteren Voraussetzungen braucht man für die Prüfung?
Hummel: Neben den aufgeführten Unterlagen muss ich einen theoretischen Fachlehrgang an der Akademie des Handwerks in Raesfeld oder in Potsdam absolvieren. Diese Fortbildung dient als Basis der Sachverständigentätigkeit und schließt mit einer Prüfung ab. Ist dieser Teil bestanden, werde ich zu den weiteren Prüfungen zugelassen.

Mit welchen weiteren Faktoren müssen angehende Sachverständige rechnen?
Insgesamt ist es ein langer Weg. Aber genau dies macht ja den Qualitätsunterschied aus. Für die intensive Vorbereitung auf die Prüfungen kann man sicherlich bis zu 1000 Stunden an privater Weiterbildung kalkulieren – abhängig vom Fachgebiet. Im Schnitt dauert die Vorbereitungszeit zwei Jahre. Dies ist schon ein enormer Aufwand, entsprechend hoch sind auch die Abbruchquoten. Das Prädikat „öffentlich bestellt und vereidigt“ ist ein echtes Qualitätsmerkmal und der strenge Nachweis der Fachexpertise ist nicht „mal eben so“ zu erwerben.

Der eigentliche Prüfungsumfang und die Kosten können je nach Bestellungskörperschaft variieren: Meine schriftliche Prüfung hat ca. acht Stunden gedauert und 500 Euro gekostet. Meine mündliche Prüfung wiederum dauerte drei Stunden. Bei dieser mündlichen Prüfung musste ich mein angefertigtes Mustergutachten überzeugend vertreten. Ich habe mich hier mit zusätzlichen Kommunikations- und Videotrainings gut vorbereitet. Dies kann ich nur empfehlen, denn das sichere und souveräne Auftreten ist wichtig. Insbesondere, wenn man auch als Gerichtsgutachter tätig ist.

Wie sieht die Unterstützung durch die Betreuung konkret aus?
Ich bekomme praktisch eine Allround-Unterstützung. Zunächst einmal profitiere ich von Herrn Masuchs umfangreichem Fachwissen und seiner langjährigen praktischen Erfahrung. Dies ist wichtig, damit ich mich gut vorbereiten kann. Zum Beispiel erhalte ich Hilfe bei der Erstellung der Mustergutachten und kann ihn bei seiner Tätigkeit begleiten. Des Weiteren können wir mündliche Prüfungen simulieren, damit ich geübt in die Prüfung gehen kann. Ich profitiere einfach von dem Erfahrungsschatz eines „alten Hasen“. ■