Bei unserer letzten Frage des Monats wollten wir von Ihnen wissen: Seit dem 1. Oktober muss für neue Nichtwohngebäude (NWG) ein Energieausweis (Bedarf) auf Basis von DIN V 18599 erstellt werden. Bietet Ihr TGA-Büro dies künftig als Leistung an?
Ausgeprägtes Selbstbewusstsein Deutlicher hätte das Ergebnis nicht ausfallen können, zumindest was die Frage nach dem Umfang der eigenen Leistung beim Erstellen von Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude angeht. Insgesamt 76% der Teilnehmer an der TGA-Umfrage gaben an, dass sie den Energieausweis komplett in eigener Regie ausstellen (werden). Der Wunsch nach Kooperationen scheint (noch) nicht zu existieren, obwohl die EnEV auch den interdisziplinären Ansatz fördern soll: Keine einzige Stimme konnten wir für die Partnermodelle (Zuarbeit des baulichen Teils durch einen Partner / Zuarbeit des anlagentechnischen Teils für einen Partner) einfangen. Insgesamt ist das Ergebnis auch sehr deutlich pro Energieausweis für Nichtwohngebäude ausgefallen. Lediglich 8% gaben an, dass ihnen die Einstiegskosten zu hoch sind, weitere 16% sind nicht in dem TGA-Bereich Nichtwohngebäude tätig.
ToR