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Gebäudeenergiegesetz

NRW will bezahlbaren Wohnraum im GEG verankern

© Cristian Storto Fotografia / iStock / Getty Images Plus
Parallel zum Versand des Entwurfs für ein Gebäudeenergiegesetz an die Länder und Verbände hat das Land Nordrhein-Westfalen den Antrag für eine „Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten Gebäudeenergiegesetz“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am 7. Juni 2019 gesetzt. Sie lautet:

„Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorschriften der früheren Wärmeschutz- und später Energieeinsparverordnungen bereits seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung leisten. Dabei muss die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum effektiv und kostengünstig erfolgen. Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch sein. Das geplante Gebäudeenergiegesetz muss daher den Aspekten des bezahlbaren Bauens und Wohnens Rechnung tragen.

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher in einem geplanten Gebäudeenergiegesetz – GEG unter Zweck und Ziele die Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dem Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten zu berücksichtigen.

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zeitnah einen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz vorzulegen.

Begründung

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im Bund sieht vor, dass das Ordnungsrecht zu entbürokratisieren und zu vereinfachen ist. Die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen in einem neuen „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) zusammengeführt werden. Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Es gilt insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise zu vermeiden. Zur Verdeutlichung des Ziels, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dem Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten auch die Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens berücksichtigt werden.

Auf der 91. Umweltministerkonferenz am 9. November 2018 in Bremen unter Tagesordnungspunkt 16 und 17 Nummer 4 sowie in der Sitzung der Bauministerkonferenz am 22. Februar 2019 in Berlin unter Tagesordnungspunkt 8 wurde verdeutlicht, dass den Aspekten des bezahlbaren Bauens und Wohnens Rechnung getragen werden muss.“ (Link zur Drucksache.)

Allgemeine Unzufriedenheit mit aktuellem Energieeinsparrecht

Obwohl der Aspekt bezahlbares Bauen bei allen EnEV-Novellen Dreh- und Angelpunkt war, ist die explizite Berücksichtigung schon aufgrund der vielen Stellschrauben jenseits der energetischen Anforderungen (siehe beispielsweise Lkw-Maut verteuert Wohnungsbau) in einem Gebäudeenergiegesetz eine andere Herausforderung und dürfte angesichts der bisherigen Schwierigkeiten in der Ressortabstimmung für das GEG eine „zeitnahe Vorlage eines Gesetzesentwurfs“ kaum ermöglichen.

Andererseits ist es gut, wenn sich der Bundesrat so früh wie möglich in die Gestaltung des GEG einbringt, damit es nicht am Ende im Vermittlungsausschuss hängen bleibt. Bereits vor über einem Jahr hatten die Stellungnahmen vor der GEB-Newsletter: Anhörung zum EnEV-Moratorium im NRW-Landtag aufgezeigt, wie groß die allgemeine Unzufriedenheit mit dem aktuellen Energieeinsparrecht ist. Und momentan ist nicht davon auszugehen, dass der aktuell vorliegende GEG-Entwurf diese beseitigen kann.

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag ohne Wortmeldungen zur weiteren Beratung dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung federführend – sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zugewiesen. Sobald die Fachausschüsse ihr Votum erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur abschließenden Abstimmung wieder auf die Tagesordnung des Bundesrats. ■