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38. Heilbronner Aufzugstage

Herausforderungen für die Aufzugsbranche und Aufzugstechnik

Traditionen müssen gepflegt werden, auch – oder vielleicht gerade – während der Coronavirus-Pandemie. So trafen sich am 2. und 3. März 2021 virtuell rund 130 Teilnehmer (nur die Hälfte der Tagungsbesucher in „normalen“ Jahren) zur 38. Ausgabe der Heilbronner Aufzugstage. Sie bot ein dichtes Programm mit vier inhaltlichen Schwerpunkten, die Aufzugsbranche, Planer, Betreiber und Nutzer gleichermaßen tangieren: Schnittstellen zur Gebäudetechnik, Umgang mit Risiken, Rechtsfolgen und Normung.

Kompakt zusammengefasst
■ In der Coronavirus-Pandemie in den Fokus geratene hygienische und organisatorische Aspekte, aber auch Trends wie BIM und Cybersecurity-Anforderungen, werden das Planen, Errichten und Betreiben von Aufzügen dauerhaft verändern.
■ Sie müssen auch verstärkt in Verträgen explizit Berücksichtigung finden, denn zurzeit eilen die Erwartungen der Aufraggeber dem Stand der Technik / den allgemein anerkannten Regeln der Technik oft voraus.
■ Zusätzlich gibt es im Bereich Normung zahlreiche Aktivitäten, die die Akteure schon aufgrund der langen Projektvorlaufzeiten gut im Blick behalten müssen.
 

Die Heilbronner Aufzugstage (HAT) werden von der Technischen Akademie Heilbronn (TAH) organisiert, deren Geschäftsführer Prof. Dr. Georg Clauß die Zuschauer bzw. Zuhörer begrüßte. Tagungsleiter Klaus Dietel vom TÜV Nord, der fachlich in die HAT einführte, bedauerte, dass traditionelles Networking 2021 nicht ermöglicht werden konnte. Auch bei dieser Spezialausgabe gab es aber Aussteller, die man in den Pausen „besuchen“ konnte und die für Livechats zur Verfügung standen.

Bild 2 Frank Saalmüller stellt Schaefer-Produkte vor, unten der nachrüstbare Schaefer-„Liftboy“, eine App-basierte Aufzugsruf und Etagenwahl.

Frank Saalmüller / Screenshot 38. HAT

Bild 2 Frank Saalmüller stellt Schaefer-Produkte vor, unten der nachrüstbare Schaefer-„Liftboy“, eine App-basierte Aufzugsruf und Etagenwahl.

Die 37. Veranstaltung der HAT am 3. und 4. März 2020 war eine der letzten Präsenztagungen in Deutschland; bereits zwei Wochen später gab es weitgehende Einschränkungen für das öffentliche Leben. Auch ein Jahr später kann keine (Aufzugs-)Tagung ohne Hygienekonzept stattfinden. In diesem Sinne wurde die „Hygienische und smarte Aufzugsbedienung“ von Frank Saalmüller, Schaefer, thematisiert. Sein Unternehmen hat dafür eine eigene Hygiene-Division eingerichtet. Drei potenzielle Hauptübertragungswege wurden identifiziert: Kabinenluft, Kontaktflächen und direkt von Mensch zu Mensch.

Typische Einsatzgebiete und Gebäudetypen wurden typisiert. A: Krankenhäuser, Ärztehäuser, Pflegeeinrichtungen; B: Öffentliche Einrichtungen, Behörden, Nahverkehr, Schulen, Einkaufzentren, C: … Zudem wurden diverse Hygiene-Klassen (steril, hygienisch, rein, sauber) definiert sowie Produkte und Lösungen zugeordnet.

Als gängige und sinnvolle Lösungen wurden von Saalmüller genannt: Desinfektion im und vor dem Aufzug, Materialien (Beschichtungen, Edelstahl, Kupfer), Fußtaster, Liftboy-Betrieb über Smartphone / Smartwatch (auch zur Nachrüstung) und die UV-Kabinenluft-Desinfektion „Wally“. Wally löste eine rege Diskussion im Chat aus, bei der aufgrund der Neuigkeit des Themas noch nicht alle Fragen ausreichend beantwortet werden konnten. Zur potenziellen Gesundheitsgefährdung durch UV-Licht wurde auf eine Veröffentlichung der EU-Kommission hingewiesen (UV-C-Lampen: Können diese keimabtötenden Geräte auch für den Menschen schädlich sein? www.bit.ly/tga1388).

Schnittstellen zur Gebäudetechnik

Andreas Pilot, Angela Fritsch Architekten, gab Einblicke in die Richtlinie VDI/bS 2552 Blatt 11.5 „Building Information Modeling; Informationsaustauschanforderungen; Aufzugstechnik“, deren Gründruck im 2. Quartal 2021 erwartet wird. Die Richtlinie legt dann fest, welche Daten (Geometrie und Inhalte) für Vorplanung, Angebotsplanung, Ausführungsplanung gebraucht werden.

Bild 3 BIM macht es sichtbar: Die Öffnung für die Tür ist nicht groß genug.

Andreas Pilot / Screenshot 38. HAT

Bild 3 BIM macht es sichtbar: Die Öffnung für die Tür ist nicht groß genug.

Als nützliches Beispiel nannte Pilot, dass Aufzugsschächte heute auf der Baustelle oft nicht passen, was durch BIM vermieden werden kann. Wichtig sei, in den frühen Phasen nur Platzbedarfe zu zeigen, das heißt keinen Fahrkorb, kein Gegengewicht. In der VDI-Richtlinie kümmert man sich z. B. um eine identische Verortung über alle Etagen – auch des Aufzugs. Eine erste aber nicht selten vorkommende Kollision zeige sich mittels BIM schnell: Eine für die Tür nicht ausreichend große Öffnung …

Steffen Braun vom Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) malte ein zeitlich weiter entferntes Bild von der „Stadt der Zukunft“ mit dem Schwerpunkt „Verkehr der Zukunft“, zu dem er auch den vertikalen Transport zählt. Wie die Welt in zehn Jahren aussieht, ergründet er unter anderem mit Trendanalysen, Szenario-Technik und einer auf Virtual Reality gestützten Vorausschau.

Braun prognostiziert, dass Menschen und Fahrzeuge kooperativ entscheiden werden. Zwar gibt es beim IAO derzeit noch keine Projekte zum Gebäude der Zukunft mit Aufzügen und Fahrtreppen der Zukunft, aber das Institut begleitet zurzeit Bauherren mit virtuellen Planungswerkzeugen. Braun erwartet einen Wandel der Innenstädte, die zurzeit durch Hochhäuser charakterisiert werden. Entsprechend werde sich auch die vertikale Mobilität ändern.

Risiken identifizieren und beherrschen

Technik, davon sind Innovationen oft besonders betroffen, birgt neben ihren Chancen immer auch (neue) Risiken. Zwei Aspekte hierzu wurden auf der Tagung behandelt: Indirekte Auswirkung auf Menschen (Nutzer) in Form von Cybersecurity (z. B. die Bedrohung durch Cyber-Angriffe) sowie die direkte Auswirkung auf Menschen (Mitarbeiter und Nutzer), der man mit Risikobeurteilungen begegnet.

Nico Julian-Hall, Otis, stellte ISO 8102-20 zur Cybersecurity vor, an deren Entwurf seit Mai 2019 gearbeitet wird; mit einer Veröffentlichung ist etwa im September 2022 zu rechnen. Die Norm definiert die produktbezogenen Cybersecurity-Anforderungen und den minimalen Cybersecurity-Level für Funktionen, etwa Sicherheit oder Alarm. Sie adressiert Produktlieferanten, Systemintegratoren und verbundene Systeme. Nicht im Fokus sind bestehende Anlagen.

Darüber hinaus legt die Norm fest, was zuerst umzusetzen ist: Den Prozess definieren, um Sicherheit durch Entwicklung und Konstruktion sicherzustellen, im Anschluss testen, bei Vorfällen Information und Kommunikation in den Mittelpunkt stellen und Hard- und Software, zum Beispiel durch Updates, ständig verbessern.

„Your network was hacked …“

Sebastian Eich von hanseConcept sprach über „Cyber-Angriff und -Abwehr“. Die Frage sei nicht, ob, sondern wann man getroffen wird: 62,4 % der Organisationen sind bereits betroffen (gewesen); 57,5 % haben gezahlt. Die Qualität der Angriffe nimmt zu und erfolgt über Phishing-Mails, Remote-Support oder Schadsoftware.

Ransomware (von englisch ransom für „Lösegeld“; auch: Erpressungstrojaner, Erpressungssoftware, Kryptotrojaner, Verschlüsselungstrojaner) stellt die größte Bedrohung dar. Sie erkundet das System im Schnitt über 50 Tage. Dann vernichtet sie durch die automatische Verschlüsselung der Systeme – meist nachts, am Wochenende oder an Feiertagen – kritische IT-Strukturen wie Apps oder Backups, was zu Reputationsverlust und Lösegeldzahlungen führt. Zu den Bedrohungen gehören auch der Verkauf oder die Veröffentlichung geheimer oder sensibler Firmendaten.

Eich berichtet im Detail von einem Kunden, einem Aufzugshersteller, bei dem alles mit der folgenden Nachricht auf dem Bidlschirm begann: „Your network was hacked. Your ID: ... Do not reset or shutdown your PC or server. Info http://…“ Von der daraus resultierenden massiven Betriebsstörung waren alle Standorte über rund 80 Tage betroffen, bis in vier Schritten wieder ein regulärer Betrieb möglich wurde.

Risikobeurteilung und -minderung

Andreas Dorsch, Schindler, präsentierte erste Inhalte der überarbeiteten EN ISO 14 798 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige – Verfahren zur Risikobeurteilung und -minderung“ (bisher kein Zeitplan für die Überarbeitung), die Risikobeurteilungen für Hersteller und Montagebetriebe ermöglicht. Jörg Jahn von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall stellte den Praxisbezug her, indem er die „Risikobeurteilungen für Arbeitgeber und Betreiber“ erläuterte:

Bild 4 Die erste Unfallverhütungsvorschrift der Welt.

Jörg Jahn / Screenshot 38. HAT

Bild 4 Die erste Unfallverhütungsvorschrift der Welt.

Vor 25 Jahren wurde mit dem Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument für Arbeitgeber eingeführt. Im Sonderfall Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kann der „Arbeitgeber“ Errichter oder Betreiber (z. B. Vermieter) sein.

Am Beispiel Schleifarbeitsplatz zeigte Jahn, wie man eine Gefährdungsbeurteilung – ausgehend von der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bis hin zu Verbesserungsmaßnahmen – vornimmt. Alle Angaben werden in einer Tabelle dokumentiert, die nach einer Normenänderung oder einem Unfall fortgeschrieben wird. Auf www.bghm.de findet man eine Mustergefährdungsbeurteilung und ggf. auch Hilfe bei der Erstellung. Auch das staatliche Regelwerk mit TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ und TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen“ und auch VDI 3810 Blatt 6 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge“ geben Hilfen.

Bild 5 Prozessschritte bei einer individuellen Gefährdungsbeurteilung.

Jörg Jahn / Screenshot 38. HAT

Bild 5 Prozessschritte bei einer individuellen Gefährdungsbeurteilung.

Recht haben und Recht bekommen

Wenn man dann doch Risiken in der einen oder anderen Form erlegen ist, helfen rechtliche Betrachtungen und Hintergründe bei der Vermeidung oder Bewältigung.

Volker Sepanski, TÜV Rheinland Industrieservice, referierte über den „Aufzug im Baurecht – Barrierefreiheit, Brandschutz“. Anforderungen an die Umgebung oder an Fahrkörbe finden sich u. a. in DIN EN 81-72/-73 Feuerwehraufzüge, aber auch in der Musterbauordnung (MBO) bzw. den Bauordnungen der Länder, Merkblättern zu Feuerwehraufzügen und deren Prüfung auf der Ebene Großstädte und Bundesländer sowie weiteren Papieren. Brandschutz ist kein Bestandteil der Prüfung der Zertifizierungsstelle / NB (Notified Body).

Die Prüfung endet an der Fahrschachttür, ohne z.  B. den Mauerdurchbruch im Triebswerksraum oder den Fahrkorbboden aus einer Holzplatte einzubeziehen. Erst eine komplexe Wirkprinzip-Prüfung mit vielen Gewerken über einen anzusetzenden Zeitraum drei bis sechs Tage schafft den Nachweis der Verfügbarkeit der Feuerwehraufzüge im Brandfall.

RA Hartmut Hardt beschäftigte sich traditionsgemäß mit aktuellen „Rechtsfragen der Aufzugswirtschaft – Haftung bei Umbauten / Modernisierung“. DIN 32 736 „Gebäudemanagement – Begriffe und Leistungen“ definiert u. a. das Modernisieren, das Sanieren und das Umbauen. DIN-Normen sind aber keine Gesetze mahnt Hardt, sodass die Geltung dieser Begriffsdefinitionen gegebenenfalls vertraglich definiert werden muss.

Der Empfänger erwartet, dass Arbeiten den Stand der Technik, d. h. die allgemein anerkannten Regeln der Technik, erfüllen. Die Erwartung des Auftraggebers kann jedoch deutlich über diesem Verständnis zu Inhalt, Umfang und / oder Qualität der entsprechenden Arbeiten liegen. Fallen Erwartungen und Erfüllungen auseinander, kann ein Mangel vorliegen, was dann oft nur vor Gericht geklärt werden kann.

Normung

Wie fast alles am Bau sind auch Aufzüge weitgehend durchgenormt. Viele Vorträge stellten Normen in den Mittelpunkt oder waren dadurch angestoßen. Tradition auf den Heilbronner Aufzugstagen hat der Eröffnungsvortrag von Gerhard Schiffner, thyssenkrupp Elevator, der „Europäische Richtlinien, neue europäische Normen“ im Detail durchdekliniert.

So berichtete Schiffner, dass bei der Maschinenrichtlinie die Überarbeitung ansteht. Bis ein erster Entwurf kommt, werde es aber noch ein bis zwei Jahre dauern. Ein Ausblick: Bei Sicherheitsthemen soll die Verbindung zur Aufzugsrichtlinie hergestellt werden, aber die Geschwindigkeitsgrenze von 0,15 m/s bleibt erhalten.

Zum Brexit wies Schiffner auf die unterschiedlichen Regelungen für Großbritannien (GB) und Nordirland hin. So verlieren die Notified Bodies ihren Status. Zum 01. Januar 2022 müssen Sicherheitsbauteile und Aufzüge, die in GB in Verkehr gebracht werden, der GB-Aufzugsrichtlinie entsprechen. Technische Inhalte und Normen und deren rechtlicher Status bleiben unverändert (Details finden sich hier: www.bit.ly/tga1389).

„Europäische Normen für Aufzüge sind nach vielen Jahren Stillstand wieder in die Dynamik reingekommen“, berichtet Schiffner. Die Überarbeitungen und Vorbereitungen haben teilweise gravierende technische Auswirkungen. Viele Teile bzw. Blätter des Regelwerks sind 2020 neu erschienen; einige Veröffentlichungen wurden von der EU-Kommission wegen rechtlicher Bedenken verweigert. Schiffner bot auch einen Überblick über ISO-Normen. Deren Bedeutung nimmt zu, zum Beispiel durch die Ablösung der EN 81-20/-50 durch die ISO 8100-1/-2.

Edip Kaci, Kone, berichtete ergänzend über „Neues von der Fahrtreppe“. Speziell stellte er die EN-115-Reihe für Fahrtreppen und Fahrsteige, vergleichbar der EN-81-Reihe für Aufzüge, vor. Konstruktion und Einbau werden in Teil 1 und die Erhöhung der Sicherheit bestehender Fahrtreppen und Fahrsteige in Teil 2, dessen Veröffentlichung in Kürze bevorsteht, behandelt. Als ISO-Normen für Fahrtreppen und Fahrsteige hob er die drei Teile der ISO 25 745 zur Energiemessung, -überprüfung und -berechnung besonders hervor. ISO 18 738 behandelt die Messung des Fahrkomforts; die Überarbeitung läuft und wird der neuen ISO-Nummerierung folgend ISO 8103 veröffentlicht. Sein Fazit: Der Fokus liegt auf der Sicherheit.

 
Auch Erdbeben sind ein realer Risikofaktor

Wenige Tage nach den HAT fand in Wien bzw. online der 20. TÜV Austria Aufzugstag mit rund 100 Teilnehmern (davon ein Drittel vor Ort) statt. Thomas Maldet vom TÜV Austria stellte bei der Eröffnung der Tagung fest, dass das sicherste Verkehrsmittel der Welt laut Suchmaschinen das Flugzeug ist; der Aufzug werde dabei allerdings nicht berücksichtigt. Die Coronavirus-Pandemie hat die Bewegung der Menschen stark eingeschränkt, auch in öffentlichen Bereichen, z. B. Einkaufszentren, wo viele Unfälle passieren. So hat sich die Zahl der Unfälle mit Aufzügen in Österreich im Jahr 2020 von zuvor 103 mehr als halbiert. Bei Fahrtreppen liegt die Zahl dagegen fast unverändert hoch bei 413, von denen 409 auf Stürze zurückzuführen sind. In über 98 % der Fälle ist Unachtsamkeit der Nutzer die Ursache; technische Fehler sind sehr selten.

Bild 6 Aus dem Sicherheitsbericht 2020 des TÜV-Austria: Hauptunfallursachen bei Aufzügen in Österreich. Und: Die jährliche Prüfung eines Aufzugs kostet etwa 250 Euro. Jeder Aufzug fährt zwischen 100 000 und 150 000 Mal im Jahr. Die Kosten der Prüfung betragen im Schnitt 0,2 Ct pro Fahrt.

GV / Quelle: TÜV Austria

Bild 6 Aus dem Sicherheitsbericht 2020 des TÜV-Austria: Hauptunfallursachen bei Aufzügen in Österreich. Und: Die jährliche Prüfung eines Aufzugs kostet etwa 250 Euro. Jeder Aufzug fährt zwischen 100 000 und 150 000 Mal im Jahr. Die Kosten der Prüfung betragen im Schnitt 0,2 Ct pro Fahrt.

Stephan Störmer, ebenfalls vom TÜV Austria, vertiefte das Thema „Risikofaktor Erdbeben: Sicher im Aufzug?“. Anlass dazu war das stärkste Beben der vergangenen 20 Jahre in Österreich am 30. März 2021. Die harmonisierte ÖNorm EN 81-77:2019 gibt die Kategorien 0 bis 3 für erdbebengefährdete Aufzüge vor. Diverse Einflussfaktoren bestimmen die Zuordnung zu einer Kategorie. Ihre Ermittlung ist mitunter schwierig. Hinweise und Beispiele zur Ermittlung der Parameter zur Ermittlung der Erdbebenkategorie finden sich in einem Infoschreiben der Baupolizei der Stadt Wien: www.bit.ly/tga1390

Neue Aufzüge nach Eurocode 8 in bestehenden Gebäuden sind allerdings problematisch, weil das Schwingungsverhalten unsicher ist und damit die Auswirkungen auf den Aufzug unbekannt sind. Trotzdem gilt die EU-Maschinenrichtlinie; EN 81-77 gilt nicht, sollte aber berücksichtigt werden.

Jürgen Schlechter vom ABC Abwehrzentrum des Österreichischen Bundesheers sprach zu „Pandemie & Prävention: Ein Update“. Er empfiehlt, Pandemiebeauftragte im Unternehmen einrichten, in Firmenkonzepte größere Sicherheiten einzubauen und Mitarbeiter zu schulen. Die derzeitige Situation werde bis mindestens 2022 anhalten. Zurzeit findet ein „Wettlauf Impfstoff gegen Mutationen“ statt. Die Testbereitschaft bezeichnet er als „schon ganz gut“; die Impfbereitschaft zu erhöhen, sei derzeit das Ziel.

„Organisatorische Lösungen im Aufzugsbereich“ stellte Philippe Wanzenböck, TÜV Austria, vor und thematisierte auch die Reduzierung der Fahrgastzahl per Hinweis an die Nutzer. In jedem Fall sollten die Maßnahmen sorgfältig geplant werden. So hängt beispielsweise das Parken des Aufzugs mit offener Türe als Prävention zur Virusbekämpfung von vielen Faktoren ab und gegebenenfalls muss man vom Aufzugsprüfer (Kosten: ca. 200 Euro) prüfen lassen, ob offenes Parken möglich ist, was dann in einem Prüfbericht dokumentiert wird.

„Technische Lösungen im Aufzugsbereich“ präsentierte Christoph Oppitz, Kone. Unter anderem stellte er Air Purifier und Handrail Sanitizer vor. Oberflächen können als Hygienemaßnahme beschichtet oder mit Klebestreifen oder Folien versehen werden. UV-Bestrahlung kommt in der leeren Kabine zum Einsatz; auch Reinigungsroboter arbeiten schon mit UV-C-Licht. Infotainment-Systeme informieren Menschen im Wartebereich und in der Kabine. Sein Fazit: „Der Hygiene-Markt ist dynamisch.“
 

Dipl.-Ing. (TU) Undine Stricker-Berghoff CEng MEI VDI
ist Vorsitzende der Richtlinie VDI 3922 Energieberatung. Seit 2005 führt sie in Travemünde ihr Ingenieurbüro ProEconomy mit dem Schwerpunkt Management und Marketing in der Energie- und Gebäudetechnik. www.proeconomy.de

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