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Deutsche Wärmekonferenz / EU-Gebäuderichtlinie

Gebäudeautomation wird Effizienzfaktor

Kompakt informieren

  • Auf der 9. Deutschen Wärmekonferenz wurde von BDH, ZVSHK und DG Haustechnik ein Forderungspapier mit sechs Kernpunkten vorgestellt, die über die damals laufenden Koalitionsverhandlungen Bestand haben.
  • Die Energie- und Klimaschutzpolitik muss zunehmend europäisch oder sogar international harmonisiert werden.
  • Die auf der Wärmekonferenz diskutierte Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie steht inzwischen kurz vor der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Sie setzt einen neuen Schwerpunkt bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Die Veranstalter der 9. Deutschen Wärmekonferenz – Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und der Deutsche Großhandelsverband Haustechnik (DG Haustechnik) – richteten im Rahmen der Tagung einen Forderungskatalog mit sechs Kernpunkten an die künftige Bundespolitik:

  1. Eine Technologieneutrale Förderung für mehr Dynamik in der Gebäudesanierung mit einem Dreiklang aus steuerlichen Anreizen, KfW- und MAP-Programmen: Mit einer Strategie „so wie bisher“ kann der Modernisierungsstau aus Sicht der Spitzenverbände nicht aufgelöst werden.
  2. Eine Technologieoffene Förderstrategie: Die Förderstrategie muss schnellstens die Sanierung auf ganzer Breite in Gang bringen. Das Auslaufen der Förderung von Brennwerttechnik schließt eine bedeutende Option aus rein ideologischen Gründen von vornherein aus und ist deshalb kontraproduktiv für den Klimaschutz. Anmerkung: Diese Forderung von BDH, ZVSHK und DG Haustechnik wurde später im Koalitionsvertrag aufgegriffen.
  3. Ein Verzicht auf ordnungsrechtliche Gebote und Verbote im Gebäudebestand: BDH, ZVSHK und DG Haustechnik empfehlen, das Ordnungsrecht auf den Neubau zu konzentrieren. Auf Modernisierungszwänge und die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Gebäudebestand sollte verzichtet werden, stattdessen soll eine verstetigte und attraktive Politik Anreize setzen.
  4. Ein Langfrist-Szenario auf Basis eines ausgewogenen Technologie-Mixes: BDH, ZVSHK und DG Haustechnik setzen auf eine ideologiefreie Klimaschutzstrategie auf marktwirtschaftlicher Basis, die auch die Akzeptanz und das Kommittent der Bevölkerung findet. Technologieoffene Szenarien würden nicht nur einen fairen Wettbewerb um die besten Lösungen, sondern auch erheblich geringere volkswirtschaftliche Kosten als ein „All Electric Szenario“ – dessen Umsetzungspotenzial zudem ungeklärt sei – ermöglichen.
  5. Die Sicherung des freien Wettbewerbs im Wärmemarkt: Eine Subventionierung von Fernwärme sowie Anschluss- und Benutzungszwänge für die Verbraucher lehnen BDH, ZVSHK und DG Haustechnik ab. Fern- und Nahwärmekonzepte sollen im freien Wettbewerb mit dezentralen Energieversorgungssystemen stehen.
  6. Eine international harmonisierte Klimaschutz- und Energiepolitik: Die für den Non-ETS-Bereich (Emissions Trading System) angedachte CO2-Bepreisung muss aus Sicht von BDH, ZVSHK und DG Haustechnik die sozialen Folgen der Verteuerung betroffener Energieträger für die unteren Einkommensschichten berücksichtigen. Außerdem fordern die Verbände, dass die Einführung einer CO2-Bepreisung für den Non-ETS-Bereich nur international harmonisiert erfolgen dürfe.

Im engen Zusammenhang mit den Forderungen der Verbände stand auch der Themenblock „Europäische Strategien für Klima- und Ressourcenschutz“ mit einer Podiumsdiskussion zur Wärmewende aus europäischer Sicht. Auch das Panel verdeutlichte, dass Energie- und Klimaschutzpolitik nicht mehr national, sondern europäisch oder sogar international harmonisiert werden müssen.

Eine wesentliche Einflussgröße für die Wärmewende im Gebäudebereich ist dabei die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie, als erster Legislativvorschlag aus dem acht Verordnungen und Richtlinien umfassenden Paket „Saubere Energie für alle Europäer“. Es soll wesentlich dazu beitragen, „eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ aufzubauen, so Anne Katherina Weidenbach, Energy Efficiency Unit der Europäischen Kommission. Die EU-Gebäuderichtlinie steckt in den EU-Mitgliedstaaten den ordnungsrechtlichen Rahmen für den Gebäudebereich, in Deutschland bisher über das Energieeinspargesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung, künftig über das Gebäudeenergiegesetz.

EU-Gebäuderichtlinie

Inzwischen ist die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie auf der Zielgeraden: Das Europäische Parlament hat am 17. April 2018 der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (auch: EU-Gebäuderichtlinie, EPBD) endgültig zugestimmt. Die vereinbarten Änderungen ermöglichen nach Angaben der EU-Kommission „das enorme Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudesektor – dem energieintensivsten Bereich in Europa – zu erschließen“.

Die neuen Vorschriften zielen unter anderem darauf ab, bestehende Gebäude schneller mit energieeffizienten Anlagen nachzurüsten und die Energieeffizienz neuer Gebäude durch den Einbau „intelligenter“ Systeme zu verbessern. Die wichtigsten Neuerungen aus Sicht der EU-Kommission sind:

  • ein klarer Plan zur Erhöhung des Bestands an emissionsarmen und -freien Gebäuden in der EU bis 2050; die Grundlage dafür bilden nationale Fahrpläne zur Senkung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Gebäuden;
  • die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie „intelligenter“ Technologien, um einen effizienten Gebäudebetrieb sicher-zustellen, etwa durch Einführung von Automatisierungs- und Steuerungssystemen;
  • die Förderung des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden [allerdings in geringerem Umfang als ursprünglich im Vorschlag der Kommission vorgesehen];
  • die Einführung eines „Intelligenzindikators“, der die Fähigkeit eines Gebäudes misst, neue Technologien und elektronische Systeme zu nutzen, die sich an die Bedürfnisse des Verbrauchers anpassen und den Betrieb sowie die Interaktion mit dem Netz optimieren;
  • die Integration und erhebliche Stärkung langfristiger Strategien für die Renovierung von Gebäuden;
  • die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen und
  • die Bekämpfung von Energiearmut und Senkung der Energiekosten der Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude.

So geht es jetzt weiter

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss der Ministerrat seine Zustimmung in den kommenden Wochen noch formal bestätigen. Kurz danach wird der Text dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage später tritt die Richt-linie dann in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Falls der EU-Gebäuderichtlinie auf den letzten Meter nicht noch eine größere Hürde in den Weg gestellt wird, steht die Große Koalition bald in der Pflicht, in der laufenden Legislaturperiode noch die offenen Punkte der aktuellen (beispielsweise Definition des Niedrigstenergiegebäude-Standards) sowie die neue EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.

Außerdem werden die Nationale Effizienz- und Aktionspläne von Brüssel flankiert. So äußerte Anne Katharina Weidenbach: „Nach der derzeit geltenden Energieeffizienzrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne seit dem 30. April 2014 alle drei Jahre an die Europäische Kommission zu übermitteln. Die Europäische Kommission bewertet die Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne sowie die Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Erreichung der geforderten nationalen Energieeffizienzziele und bei der Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie gemacht haben und übermittelt ihre Bewertung dem Europäischen Parlament und dem Rat. Auf der Grundlage ihrer Bewertung der Berichte und der Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne kann die Europäische Kommission Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten.“ Uwe Manzke

" class="chapter-heading">Das Forderungspapier

von BDH, ZVSHK und DG Haustechnik zur 9. Wärmekonferenz steht als Download auf www.bdh-koeln.de zur Verfügung.

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