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TGA-Forum 2016

Mangel an Daten bremst Gebäude 4.0

Kompakt informieren

  • Wichtige Daten für den Gebäudebetrieb und die künftige Gebäudeplanung werden von der FM-Branche bisher nicht zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung zum Gebäude 4.0 wird dadurch blockiert.
  • Eine große Schwachstelle bei der Umsetzung von Innovationen ist der Mangel an qualifizierten Fachplanern und gut ausgebildeten Technikern und Ingenieuren.
  • Die dreistufige Gebäudeautomation gilt inzwischen als Auslaufmodell. Smart Buildings auf der Basis von IP-Kommunikation kommen ohne Automationsebene aus, die Feldebene kommuniziert direkt mit der Managementebene.
  • Durch ein in allen Planungsphasen berücksichtigtes Inbetriebnahmemanagement lassen sich die vereinbarten Funktionen ab dem ersten Tag der Nutzung zur Verfügung stellen. Der Nachweis und die Sicherstellung eines bedarfsgerechten und damit wirtschaftlichen Betriebs erfordert zusätzlich, in allen Planungsphasen ein Technisches Monitoring vorzubereiten.

Die Gebäudetechnikbranche steht vor einem Umbruch: Für Gebäude der Kategorie 4.0 werden Betriebsdaten bestehender Gebäude benötigt, die jedoch nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stehen. Somit bleibt die künftig wohl obligatorische Planungsmethode BIM vorläufig lückenhaft.

Wichtige Informationen könnte man zwar über das Gebäudemanagement generieren, doch in der Praxis spielen Datensammeln, Datenpflege und Datenaufbereitung bei den meisten Gebäudebetreibern eine untergeordnete Rolle. Wieder einmal wird der Gebäudeautomation der Schwarze Peter zugewiesen: Die bestehenden Systeme seien zu schwerfällig, zu starr und nur auf die bei der Planung festgelegte Nutzung konzipiert. Ebenso ernüchternd: Es fehlen qualifizierte GA-Planer, da das Berufsausbildungssystem in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht die Ansprüche des Marktes abbildet.

FM von Gebäude 4.0 weit entfernt

Die aktuelle Situation bei der Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden – neudeutsch FM für Facility Management – scheint die Entwicklung zum Gebäude 4.0 maßgeblich zu blockieren. Professor Uwe Rotermund von der gleichnamigen Ingenieurgesellschaft in Höxter / Weser und fachlicher Leiter des TGA-Forums 2016 bemängelt, dass die Fachkompetenz im FM-Bereich kontinuierlich schwindet und wichtige Daten für den Gebäudebetrieb und die künftige Gebäudeplanung von der FM-Branche nicht zur Verfügung gestellt wird:

„Wenn wir heute vom Gebäude 4.0 reden, dann ist die FM-Branche allenfalls auf dem Stand von Gebäude 0.25. Wir stellen immer wieder fest, dass wichtige Daten über den Gebäudebetrieb nicht zur Verfügung stehen und Datensätze nicht gepflegt werden, auch weil in vielen Fällen die Dienstleister nicht ausreichend kontrolliert werden.“

Rotermund gilt in seiner Funktion als Leiter „fm benchmarking“ in Kooperation mit GEFMA (German Facility Management Association) und Real FM (Europäischer Berufsverband für Real-Estate- und Facility Manager) der Fachhochschule Münster als treibende Kraft eines professionellen FM, ist aber auch einer der schärfsten Kritiker der heutigen FM-Kultur. „Der Technisierungsgrad von Gebäuden steigt kontinuierlich und damit steigen auch die Kosten für die Bewirtschaftung. Für die Generation Gebäude 4.0 benötigen wir viel mehr Daten über Bestandsgebäude, denn nur so können wir die Lebenszyklus-Kosten eines Gebäudes schon während der Planung berechnen.“

Aus seiner Erfahrung als Initiator des Internet-basierten Portals „fm.benchmarking“ kennt Rotermund die Stärken und Schwächen der Immobilienverwalter und Immobilienbetreiber wie kaum ein anderer. Er ist ein Verfechter der ganzheitlichen Betrachtung von Gebäudekonzepten über den gesamten Lebenszyklus, da nur so langfristig Kosten eingespart werden können. Da der Anteil der Technischen Gebäudeausrüstung durch die Technisierung weiter zunehme, sei es wichtig, Daten aus dem Betrieb der Anlagen in die Planung von Neuanlagen bzw. in die energetische Sanierung von Gebäuden einfließen zu lassen.

Wichtig für die Gebäudeeigentümer sei es, eigene Datenbestände über ihre Gebäude, Anlagen sowie Energie- und Betriebskosten aufzubauen, da nur so trotz wechselnder Dienstleister eine Kontinuität in der Datenerfassung und der Datenpflege möglich ist. Ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Datengenerierung und Datenerfassung sei die Planungsmethode BIM, die jedoch um die BIM-Kompetenz „Betreiber“ ergänzt werden müsse. „Wichtig wären beispielsweise Angaben über die Wartungskosten einer Klimaanlage, die in die BIM-Planung einfließen sollten“, fordert Rotermund.

Da BIM aktuell nur den Planungsprozess eines Gebäudes abbildet Abb. 1, sei es notwendig, alle BIM-Daten auf ihre FM-Relevanz zu überprüfen. Rotermund: „BIM könnte mittelfristig CAFM ersetzen. Dazu ist allerdings eine definierte Schnittstelle zwischen BIM und CAFM notwendig.“ Auch Daten aus der Gebäudeautomation sollten nach Ansicht von Rotermund in eine BIM/CAFM-Datenbank eingekoppelt werden, ebenso Wartungsleistun-gen und Wartungskosten. Dazu müssten beispielsweise die Hersteller von RLT-Geräten die entsprechenden Daten BIM-konform zur Verfügung stellen. Rotermund appellierte nachdrücklich an seine Kollegen, den Gebäudebetrieb nach Lebenszyklus-Kriterien verbindlich in die Planung aufzunehmen und: „Legen Sie ihren Auftraggeber vor Beginn der Planung darauf fest, was er tatsächlich will.“

Mangelware: Qualifizierte Fachplaner

Kaum eine Art von Liegenschaft ist so inhomogen und heterogen wie die gewachsenen Strukturen eines Großflughafens. Am Beispiel des Frankfurter Flughafens verdeutlichte Dr.-Ing. Patrick Wenzel, Leiter Business Development im Bereich IFM der Fraport AG, die Herausforderungen im Bereich Facility Management, Infrastruktur und Technische Gebäudeausrüstung hinsichtlich Migration der Systeme, Modernisierung und Neubau.

Aktuell sind am Frankfurter Flughafen rund 630 Mitarbeiter des Technischen Gebäudemanagements damit beschäftigt, die etwa 450 Gebäude mit insgesamt 46 950 Räumen und mehr als 2,4 Mio. m2 Bruttogeschossfläche möglichst nachhaltig zu betreiben und – wo wirtschaftlich und sinnvoll – zu modernisieren oder zu erneuern. Dabei gelte es, Geo- und Gebäudedaten in der Größenordnung von 6,3 TB laufend zu verarbeiten. Wichtig bei Liegenschaften dieser Größenordnung sei es, die Nutzungskosten aktiv zu steuern und nicht einfach „passieren“ zu lassen. Den Schlüssel zu mehr Nachhaltigkeit sieht Wenzel in einer sorgfältigeren, an Lebenszyklus-Kosten orientierten Planung und damit an einem teureren Bauen, das zu dauerhaft niedrigeren Betriebskosten führt.

Bezogen auf die Entwicklungen in der TGA sieht Wenzel einen Trend zur Dezentralisierung der Systeme „wo immer wirtschaftlich und sinnvoll“, bei gleichzeitiger Minderung der Komplexität der Systeme sowie der Verbesserung der Nutzungsflexibilität.

Sein Credo: „Funktional abhängige oder technisch vernetzte Systeme müssen ganzheitlich verstanden und in ihrer Komplexität beherrscht werden.“ Als Beispiel nannte Wenzel die Auswirkungen von energetischen Optimierungen im Bereich der Beleuchtung auf tangierende oder benachbarte Anlagen. So reduzieren moderne LED-Beleuchtungen die Wärmelast ganz erheblich und damit das Betriebsverhalten der Klimaanlage. Ebenso werde der Wärme- und Kälteschutz durch moderne Fassaden verbessert, mit entsprechenden Rückkopplungseffekten auf die Auslegung und die Regelparameter von Klimaanlagen. Auch ziehe die Einsparung von Strom für Beleuchtung und Klimaanlagen Konsequenzen bei der Stromversorgung nach sich, das heißt im Zweifelsfall müssen auch Bezugsleistungen korrigiert werden Abb. 2.

Eine der größten Herausforderungen beim Betrieb gebäudetechnischer Anlagen ist laut Wenzel die Komplexität der Anlagentechnik durch gewachsene Strukturen, die sich beispielsweise in einem gleichzeitigen Heizen und Kühlen bei RLT-Anlagen zeigt. Auch von nicht mehr entflechtbaren, überbelegten Kabeltrassen gehe ein Risiko aus. Die oft komplexen Sicherheitsanforderungen an Türsteuerungen und Aufzüge hält Wenzel für grenzwertig. Schlechte Erfahrungen habe man am Flughafen Frankfurt mit Gebäuden nach dem Passivhaus-Standard gemacht, da viele Nutzer mit den Besonderheiten eines hochwärmegedämmten Gebäudes nicht umgehen könnten. Ein Beispiel dafür sei die neue Feuerwache.

Als aktuell relevante technische Innovationen für den Betrieb des Flughafens nennt Wenzel die Migration der bestehenden Gebäudeautomationssysteme zu IP-basierten Lösungen. Die dadurch mögliche intelligente Gebäudesteuerung erleichtere das Bedienen und senke die Kosten. Gleichzeitig eröffne die neue GA-Technik flexible, nutzerangepasste Betriebsszenarien. Ein wichtiges Instrument für einen langfristig nachhaltigen Betrieb sieht Wenzel in der Planungsmethode BIM, auch unter dem Aspekt einer langfristigen Verfügbarkeit der Gebäude-, Anlagen- und Betriebsdaten.

Die größte Schwachstelle in der Umsetzung von Innovationen sieht er allerdings im Bereich der beruflichen Qualifikation. „Grundsätzlich fehlen am Markt gut ausgebildete Techniker und Ingenieure“, sagt Wenzel. Auch das Angebot an qualifizierten Fachplanern sei sehr knapp. Insolvenzen im Planungs- und Ausführungsbereich seien an der Tagesordnung, da sich viele Unternehmen mehr zutrauen als sie können. „Es ist an der Zeit, das Berufsausbildungssystem in der TGA zu überprüfen“, fordert Wenzel. Der früher übliche Ausbildungsweg aus Lehre, Fortbildung und Studium hätte auch heute noch seine Berechtigung. Wichtig sei es, die Attraktivität von Lehr- und Ausbildungsberufen in der TGA zu stärken und Übergangs-möglichkeiten zu schaffen, beispielsweise eine Meisterausbildung mit anschließendem Ingenieurstudium.

Fraport als Großauftraggeber

Die Fraport AG vergibt pro Jahr Aufträge mit einem Volumen von 40 Mio. Euro für Architekten-, Ingenieur- und Beratungsleistungen, 320 Mio. Euro für Bauleistungen und 80 Mio. Euro für Bauinstandhaltungsleistungen. Entsprechend standardisiert sind die Teilbereiche Vergabeunterlagen, Zuschlagskriterien und Angebotsauswertung durch die Organisationseinheit „Zentraler Einkauf und Bauvergabe“ (ZEB).

Bis zum EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gemäß Richtlinie 2004/17/EG, welche mit Wirkung vom 1. Januar 2016 bei 418 000 Euro liegt, tritt die Fraport AG in der Regel als „Sektorenauftraggeber Privaten Rechts nach § 100 Abs. 1, Ziffer 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auf. Überschreitet die geschätzte Gesamtvergütung einer zu vergebenden Leistung den EU-Schwellenwert, so ist nach der für die Fraport AG geltenden Sektorenordnung ein EU-weites Vergabeverfahren, meist mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Präqualifikation des Bieters) durchzuführen.

Martin Mühlroth und Marco Klischies, Vergabe- und Vertragsmanagement im ZEB der Fraport AG, erklärten, wie die Beauftragung von Planungs- und Ausführungsleistungen bei der Fraport AG funktionieren, wobei Fraport Wert darauf legt, dass nicht das billigste, sondern das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. Fraport hat hierzu eigens ein Vergabehandbuch erstellt, das alle Eventualitäten der HOAI-Planungsphasen 1 bis 9 berücksichtigt. Dabei werden alle Leistungsphasen aus dem Blickwinkel „was will die Fraport AG“ ausführlich beschrieben. Dieses Vergabehandbuch ist jedoch nur für Bieter zugänglich und nicht als Download verfügbar, erklärt Mühlroth. Darin stecke eine Menge Arbeit.

Neben dem wirtschaftlichen Angebot sind die Ablauforganisation, die Personaleinsatzplanung und die Eignung des Bieters wichtige Kriterien für den Zuschlag. Honorare nach HOAI prüft die Fraport AG mittels eines eigenen Fraport-HOAI-Rechners Abb. 3 für alle in der HOAI erfassten Disziplinen. Für die technische Ausrüstung gibt es zudem ein spezielles Rechenprogramm, das besondere Leistungen, wie beispielsweise eine BIM-gestützte Planung, berücksichtigt. Mühlroth und Klischies betonen, dass die Standardisierung des Bieterverfahrens beide Seiten – Auftraggeber und Bieter – vor Schäden bewahren soll. Speziell im Bereich TGA und Gebäudeautomation gebe es jedoch zu wenig qualifizierte Planungsunternehmen, die den Anforderungen eines Flughafens genügen, so die Fraport-Mitarbeiter.

Umbauzuschlag ohne Vereinbarung beträgt „automatisch“ 20 %

Eher trockenen, aber für Planungsbüros dennoch sehr wichtigen Stoff vermittelte Peter Kalte, Geschäftsführer der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht (GHV), Mannheim, ( www.ghv-guetestelle.de ) mit dem Vortrag „Die Abrechnung von Ingenieurleistungen zur Technischen Ausrüstung nach HOAI; Anforderungen an eine prüfbare Rechnung“.

Die Zahl der GHV-Vereinsmitglieder – 400 direkte und rund 5500 indirekte – verdeutlicht den hohen Stellenwert des Themas. Die bundesweit aktive GHV berät, schlichtet und erstellt Schiedsgutachten sowie Empfehlungen zur HOAI und VOF. Kalte erklärte detailliert, wie eine „prüfbare Rechnung“ rechtlich definiert ist (… wenn eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt). Dabei müsse nach der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof)

  • ein eindeutiger Bezug zum Vertrag gegeben sein,
  • die anrechenbaren Kosten nach DIN 276 nachvollziehbar sein,
  • die Leistungen und deren Bewertung aus dem Vertrag genannt werden,
  • die vereinbarten Honorarziele aus dem Vertrag genannt werden und
  • die Tafelwerte der HOAI erkennbar sein.

Kalte moniert, dass viele Honorarabrechnungen diesen BGH-Vorgaben nicht entsprechen. Dass nur die Leistungsphase abgerechnet werden kann, die auch beauftragt ist, scheint in der Branche nicht selbstverständlich zu sein. So könne der Auftraggeber beispielsweise auch einzelne Leistungsphasen in Auftrag geben, und nur diese könnten dann auch vom Auftragnehmer abgerechnet werden. Kalte: „Ohne Auftrag keine Abrechnung.“

Wichtig sei auch, sich mit dem Begriff „Umbauzuschlag“ nach § 2, Abs. 5 HOAI auseinanderzusetzen, denn der Begriff „Umbau“ werde unterschiedlich interpretiert. So könne ein Gebäude einen Umbau darstellen, nicht jedoch die Technische Ausrüstung, wenn sie nicht vollständig erneuert wird. Nur ein wesentlicher Eingriff in die bestehende Technische Ausrüstung ist ein Umbau im Sinne der HOAI, so Kalte.

Aber schon der Umbauzuschlag sei ein ewiger Streitpunkt bei Abrechnungen, obwohl dieser Sachverhalt in § 6 Abs. 2, Satz 4, HOAI geklärt ist. Dort heißt es: „Sofern keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird unwiderleglich vermutet, dass ein Zuschlag von 20 % ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad vereinbart ist.“ Konkret bedeute das: ohne schriftliche Vereinbarung gilt ein Zuschlag von 20 % als vereinbart (bezogen auf Technische Ausrüstung ab Honorarzone II). Allerdings seien auch Vereinbarungen unterhalb von 20 % zulässig und je nach Honorarzone auch Maximalwerte von 50 % möglich. Diese müssten aber schriftlich vereinbart werden.

Besonders komplex ist die Honorargestaltung, wenn mitverarbeitende Bausubstanz im Sinne von § 2 Abs. 7 HOAI vorliegt Abb. 4. Formulierungen wie „anrechenbare Kosten sind angemessen zu berücksichtigen“ tragen dabei eher zu Missverständnissen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei. Will man rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden, seien hier zwingend schriftliche Vereinbarungen notwendig, zumal Streitfälle vor Gericht in diesem Fall besonders teuer sind. Im Zweifelsfall könne ein Sachverständigengutachten der richtige Weg sein. Auftraggeber und Auftragnehmer müssten dazu den Detaillierungsgrad festlegen. Die GHV vermittle auch in solchen Streitigkeiten, so Kalte.

IoT: Profitcenter statt Kostenstelle

Das Urteil von GLT-Anwendern über die Bedienungsfreundlichkeit und Flexibilität ihrer Anlagen ist teilweise verheerend: zu schwerfällig, zu starr, keine Datentransparenz, zu festgelegt auf die ursprünglich geplante Nutzung des Gebäudes. Es gibt kaum eine TGA-Tagung, bei der die heute eingebaute GLT-Generation von den Anwendern nicht heftig kritisiert wird.

Auch für Bernhard Tillmanns, Leiter Industriemanagement Gebäudetechnik / Energieeffizienz bei Phoenix Contact Electronics, Blomberg, ist die „alte GLT“ mitverantwortlich für hohe Folgekosten bei der Anpassung der Systeme an Nutzungsänderungen in Gebäuden: „Durch die starke Festlegung auf die Gebäudefunktionen im Neuzustand sind alte GLT-Systeme sehr unflexibel. Die geringe Datentransparenz und Flexibilität lassen keine modernen Betriebsführungs- und Wartungskonzepte zu. Insbesondere die Ankopplung der Feldebene an die Automations-, also DDC-Ebene, macht die Installation sehr starr.“

Generell sei die dreistufige Gebäudeautomation nach CEN TC 247 „Building Automation, Controls and Building Management“ ein Auslaufmodell. Smart Buildings auf der Basis von IP-Kommunikation kämen ohne Automationsebene aus, da die Feldebene direkt mit der Managementebene kommuniziert. Phoenix Contact habe deshalb ein System für Smart Buildings entwickelt, das auf dem Prinzip des Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) beruht. IP-fähige „Smart Devices“ kommunizieren dabei direkt mit der Leitebene. Wichtig für die Systemmigration von Bestandsanlagen: Nicht-IP-fähige Geräte werden mit einem Building-IoT-Controller über die ILC-2050-BL-Schnittstelle in das IoT integriert. Als Vorteile von IoT-basierten Lösungen in der Gebäudetechnik nennt Phoenix Contact für den Bereich Facility Management:

  • integriertes Energiemanagement
  • Zugangskontrollsystem mit Auditfunktion
  • bedarfsorientierte Reinigung von Räumlichkeiten
  • prädiktiver Effizienzbetrieb über lernende Algorithmen aus Datenanalysen
  • netzdienlicher Betrieb mit optimaler Steuerung der Eigenenergieerzeugung
  • E-Mobility-Ladeservices inklusive Abrechnung

Eine erste Musterinstallation wurde bei Phoenix Contact Electronic in Bad Pyrmont realisiert. Integriert sind unter anderem zwei BKWK-Module, E-Ladestationen, eine PV-Aufdach-Anlage sowie Lüftungsanlagen. Ein aktives Energiemanagement steuert beispielsweise das Lastverschiebepotenzial zwischen PV-Anlage und den E-Ladestationen. Visualisiert werden die aktuellen Verbrauchswerte über ein frei parametrierbares Energie-Cockpit mit Rechtezuordnung oder über eine entsprechend parametrierte Smartwatch Abb. 5. Auch ein Arbeitsstuhl ist im Einsatz, der mit der GLT spricht, Enocean-Technologie macht es möglich.

Dezentrale Gasmotor-Wärmepumpen

So viel Dezentralisierung wie möglich, so viel Zentralisierung wie nötig. Bei vielen Großliegenschaften gelten dezentrale Lösungen inzwischen als wirtschaftlicher und flexibler. Selbst auf Flughäfen mit stark zentralisierten Anlagen ergeben sich interessante Ansatzpunkte für die Dezentralisierung. Insofern passte der Vortrag von Jan Burgunder, Key Account Manager, KKU Concept, Marl, über den Einsatz dezentral platzierter Gasmotor-Wärmepumpen auf einem Flughafengebäude gut zum Konzept der Veranstaltung.

Das Unternehmen vertreibt Gasmotor-Wärmepumpen des Herstellers Yanmar, von denen nach Unternehmensangaben inzwischen weltweit über 250 000 Stück installiert sind. Die meist in der VRF-Variante eingesetzten Kompaktgeräte zur Außenaufstellung haben den Vorteil, dass mit 70 % Gaseinsatz und nur etwa 1,9 % Stromeinsatz 100 % Heizleistung erzeugt werden kann.

Weitere Vorteile sieht Burgunder in der einfachen Nachrüstung, kleinen Rohrdurchmessern (da Kältemittel führend), nur einem Regelungssystem für Gasmotor, Wärmepumpe und Innengeräte sowie der Option eines Drei-Leiter-Systems für gleichzeitiges Heizen und Kühlen. Nicht zu unterschätzen sei auch, dass die Systemlösung aus einer Hand kommt und damit die typischen Schnittstellenprobleme an den Gewerkegrenzen entfallen.

Interessant für die Anhänger klassischer Klima/Lüftungslösungen mittels RLT-Geräten ist die Option der Direktverdampfung. So sind auf einem vom Logistikinvestor Goodmann für den Online-Modehändler Zalando gebauten Logistikcenter vier Gasmotor-Wärmepumpen installiert, die wiederum vier auf dem Dach aufgestellte RLT-Zentralen mit Wärme bzw. Kälte versorgen. Auf einer Liegenschaft von Lufthansa Technik mit 15 000 m2 in Frankfurt sind sogar 24 Gasmotor-Wärmepumpen mit einer Kälteleistung von 1,8 MW bzw. einer Wärmeleistung von 2,0 MW verbaut Abb. 6.

„Von Vorteil ist, dass pro Einheit jeweils nur 12 kg Kältemittel im Umlauf sind“, betont Burgunder. Er rechnet vor, dass eine Gasmotor-Wärmepumpe gegenüber einer leistungsgleichen Elektro-Wärmepumpe bei den Energiekosten um 47 % günstiger ist, lässt aber die höheren Investitions- und Wartungskosten tunlichst unter den Tisch fallen. In der anschließenden Diskussion kritisieren Tagungsteilnehmer zudem die alleinige Betrachtung der Wirtschaftlichkeit solcher Geräte ohne Berücksichtigung ihrer CO2-Bilanz. Burgunder geht allerdings davon aus, dass schon bald Erdgas aus erneuerbaren Energien (Biogas bzw. Wasserstoffbeimischung bzw. Methanisierung von regenerativ erzeugtem Wasserstoff) zur Verfügung steht und sich damit der CO2-Fußabdruck der Gas-Wärmepumpen verbessern wird.

Höhere Wirtschaftlichkeit durch Inbetriebnahmemanagement

Noch immer wird in Deutschland weitgehend gewerkespezifisch geplant, realisiert und in Betrieb genommen, obwohl die gebäudetechnischen Anlagen aufgrund von Effizienzvorgaben im Betrieb vermehrt vernetzt gefahren werden. Dies führt zu oft langwierigen Anpassungsmaßnahmen an den Gewerkeschnittstellen in der Inbetriebnahme- und Betriebsphase, um übergreifende Funktionen sicherzustellen.

Für Bernhard Bergjan, Geschäftsführer der Planungsgesellschaft agn Niederberghaus & Partner, Ibbenbühren, ist es nur logisch, dass viele gebäudetechnische Anlagen nicht die Performance aufweisen, die der Bauherr erwartet. Das hänge auch damit zusammen, dass die VOB lediglich die Inbetriebnahme von Einzelgewerken behandelt, nicht aber gewerkeübergreifende Funktionen, wie sie bei den heute immer stärker technisierten Gebäuden notwendig sind.

Aus seiner Sicht müsse bereits in den Leistungsphasen 1 und 2 bzw. 3 bis 7 das Inbetriebnahmemanagement – neudeutsch Commissioning – aktiv in die Planung einbezogen werden. Eine Gesamtfunktionalität des Gebäudes könne nur durch koordinierende Maßnahmen während der Planung, Errichtung und des Betriebs erreicht werden Abb. 7. Ziel müsse es sein, dass dem Nutzer am Tag der Übergabe ein funktionsfähiges Gebäude zur Verfügung steht, das vom ersten Tag an eine uneingeschränkte Nutzung aller TGA-Anlagen ermöglicht.

Aufgaben und Pflichten eines Inbetriebnahmemanagements sind in der VDI-Richtlinie 6039 „Facility Management, Inbetriebnahmemanagement für Gebäude, Methoden und Vorgehensweise für gebäudetechnische Anlagen“ geregelt. Auch das Technische Monitoring müsse in allen Leistungsphasen berücksichtigt werden, denn nur durch Monitoring könne ein bedarfsgerechter, optimierter und damit wirtschaftlicher Betrieb nachgewiesen werden.

Heute sei die Regel, dass nach Inbetriebnahme des Gebäudes die Technik mithilfe von Monitoring an das reale Verhalten des Gebäudes und des Nutzers angepasst werden müsse, so Bergjan. Näheres zum Monitoring regele die VDI-Richtlinie 6041 „Facility Management, Technisches Monitoring von Gebäuden und Technischen Anlagen“. Damit sich Inbetriebnahmen und die dazu gehörenden Korrekturmaßnahmen nicht unendlich hinziehen, müsse auch das Ablaufkonzept des Inbetriebnahmemanagements über alle Planungsphasen hinweg geplant werden, empfiehlt Bergjan.

Fazit

Gebäude der Generation 4.0 lassen sich mit den tradierten Planungsmethoden kaum umsetzen. Voraussetzung für Gebäude 4.0 ist die Planungsmethode BIM, aber auch die Bereitstellung von Daten bestehender Gebäude aus den Bereichen Wartung und Service, Lebenszyklus-Bewertungen und Betriebskosten.

Trotz der vielbeschworenen Offen-heit scheinen die heutigen Gebäudeautomationssysteme ein Auslauf-modell zu sein; IP-basierte Lösungen gelten als flexibler und einfacher zu realisieren. Die einfache Einbindung IP-fähiger Komponenten könnte auch den Trend zur Dezentralisierung von TGA-Systemen begünstigen. Zweifel gibt es darüber, ob die heute ausgebildeten Fachplaner über das nötige Rüstzeug für die Planung von Gebäuden 4.0 verfügen.

Wolfgang Schmid

ist freier Fachjournalist für Technische Gebäudeausrüstung, München, wsm@tele2.de