2013 soll die 7. HOAI-Novelle abgeschlossen werden. Dafür wurde mit dem Abschlussbericht „Evaluierung HOAI – Aktualisierung der Leistungsbilder“ der erste große Meilenstein erreicht. Die baufachliche Überprüfung der Leistungsbilder und die damit im Zusammenhang stehenden allgemeinen Vorschriften der HOAI wurden durch das Bundesbauministerium durchgeführt. Um dem besonderen Anliegen nachzukommen, das Expertenwissen aus der Praxis frühzeitig in die Untersuchungen einzubinden, wurden fünf Facharbeitsgruppen, mehrere Unterarbeitsgruppen und eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, die paritätisch mit Vertretern aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Mitgliedern des AHO, der BAK und BIngK besetzt waren.
In der Kurzfassung zum Abschlussbericht ab Seite 403 heißt es: „Bereits mit der HOAI Novelle 2009 war klar geworden, dass die Leistungsbilder der einzelnen Fachdisziplinen an den Wandel der Berufsbilder und die fachlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst werden mussten. Die Planungsprozesse und Büroabläufe der HOAI 1976 basierten auf Zeichnungen mit der Hand am Reißbrett, Berechnungen mit Rechenschiebern, Leistungsbeschreibungen per Schreibmaschine, Kommunikation mittels Brief und Telefon, Vergaben an regionale Firmen und Baustellen mit ausgebildetem gewerblich hochqualifiziertem Personal. Die Planungswirklichkeit fast 40 Jahre später ist eine andere: Zeichnungen per CAD, Berechnungen und Beschreibungen am PC, Kommunikation via virtueller Projekträume, Mail, Telefon, EU-weite Ausschreibungen und Vergaben über e-Plattformen, Baustellen mit Leiharbeitern aus dem Ausland. Auch die an die Planungsaufgaben gestellten Anforderungen haben sich gewandelt: Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz waren zwar auch damals Themen, aber nicht in der heute geforderten Tiefe. Zudem sind die Ansprüche an Kosten- und Terminsicherheit stark gestiegen. Auch die Administration der Projekte muss deutlich höheren Haftungsansprüchen standhalten.“
Wer für das Leistungsbild Technische Ausrüstung im Speziellen oder im Allgemeinen nun eine Aufarbeitung der letzten Jahrzehnte erwartet, wird wohl eher enttäuscht werden. Eine Kurzzusammenfassung auf Seite 408 betont vier Änderungen, alle Änderungsvorschläge finden sich ab Seite 315, die Farbcodes werden auf Seite 2 erläutert.
Der Vorschlag für die Prozentsätze der einzelnen Leistungsphasen ist angesichts der allgemeinen Diskussion, dass viele Leistungen heute früher erbracht werden müssen, sehr erklärungsbedürftig. So wurde beispielsweise der Satz für die Grundlagenermittlung von 3 % auf 1 % verringert – im deutlichen Widerspruch zu den planerischen Anforderungen aller neuen TGA-Planungsnormen. Es sieht fast nach einem Rettungsversuch von 2 Prozentpunkten einer oft nicht beauftragten Leistungsphase in andere Leistungsphasen aus. Aus den Anforderungen des modernen Bauens und geradliniger TGA-Planungsprozesse kann dieser Vorschlag jedenfalls nicht entstanden sein.
Heute wichtiger werdende Leistungen finden sich nun teilweise in den Besondern Leistungen wider, ob dies in der Praxis zu höheren Honoraren führt, bleibt abzuwarten. Und ob diese Leistungen „verzichtbar“ für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung sind, ist an mehreren Stellen fraglich. Bei den Grundleistungen gibt es diverse Änderungen und Ergänzungen. In welchem Umfang diese als Präzisierung und als Mehrleistung gegenüber den bisherigen Reglungen in die Honorarsätze einfließen werden, bleibt abzuwarten – die Facharbeitsgruppe hat auf Basis der der inhaltlichen Veränderungen eine Erhöhung um 4 % vorgeschlagen.
Es ist jetzt Aufgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium zu beauftragenden Gutachters, alle Empfehlungen auf ihre möglichen Auswirkungen auf die Honorare der Architekten und Ingenieure hin zu untersuchen. Dabei werden dem Gutachten die Inhalte der aktualisierten Leistungsbilder zugrunde gelegt, deren Text sowie zu den Änderungen gehörende Erläuterungen im vorliegenden Abschlussbericht dargestellt sind. ■
Evaluierung HOAI - Aktualisierung der Leistungsbilder
HOAI 2009: „Die Planungswirklichkeit ist eine andere“
In der Kurzfassung zum Abschlussbericht ab Seite 403 heißt es: „Bereits mit der HOAI Novelle 2009 war klar geworden, dass die Leistungsbilder der einzelnen Fachdisziplinen an den Wandel der Berufsbilder und die fachlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst werden mussten. Die Planungsprozesse und Büroabläufe der HOAI 1976 basierten auf Zeichnungen mit der Hand am Reißbrett, Berechnungen mit Rechenschiebern, Leistungsbeschreibungen per Schreibmaschine, Kommunikation mittels Brief und Telefon, Vergaben an regionale Firmen und Baustellen mit ausgebildetem gewerblich hochqualifiziertem Personal. Die Planungswirklichkeit fast 40 Jahre später ist eine andere: Zeichnungen per CAD, Berechnungen und Beschreibungen am PC, Kommunikation via virtueller Projekträume, Mail, Telefon, EU-weite Ausschreibungen und Vergaben über e-Plattformen, Baustellen mit Leiharbeitern aus dem Ausland. Auch die an die Planungsaufgaben gestellten Anforderungen haben sich gewandelt: Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz waren zwar auch damals Themen, aber nicht in der heute geforderten Tiefe. Zudem sind die Ansprüche an Kosten- und Terminsicherheit stark gestiegen. Auch die Administration der Projekte muss deutlich höheren Haftungsansprüchen standhalten.“
Leistungsbild Technische Ausrüstung
Wer für das Leistungsbild Technische Ausrüstung im Speziellen oder im Allgemeinen nun eine Aufarbeitung der letzten Jahrzehnte erwartet, wird wohl eher enttäuscht werden. Eine Kurzzusammenfassung auf Seite 408 betont vier Änderungen, alle Änderungsvorschläge finden sich ab Seite 315, die Farbcodes werden auf Seite 2 erläutert.
Der Vorschlag für die Prozentsätze der einzelnen Leistungsphasen ist angesichts der allgemeinen Diskussion, dass viele Leistungen heute früher erbracht werden müssen, sehr erklärungsbedürftig. So wurde beispielsweise der Satz für die Grundlagenermittlung von 3 % auf 1 % verringert – im deutlichen Widerspruch zu den planerischen Anforderungen aller neuen TGA-Planungsnormen. Es sieht fast nach einem Rettungsversuch von 2 Prozentpunkten einer oft nicht beauftragten Leistungsphase in andere Leistungsphasen aus. Aus den Anforderungen des modernen Bauens und geradliniger TGA-Planungsprozesse kann dieser Vorschlag jedenfalls nicht entstanden sein.
Heute wichtiger werdende Leistungen finden sich nun teilweise in den Besondern Leistungen wider, ob dies in der Praxis zu höheren Honoraren führt, bleibt abzuwarten. Und ob diese Leistungen „verzichtbar“ für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung sind, ist an mehreren Stellen fraglich. Bei den Grundleistungen gibt es diverse Änderungen und Ergänzungen. In welchem Umfang diese als Präzisierung und als Mehrleistung gegenüber den bisherigen Reglungen in die Honorarsätze einfließen werden, bleibt abzuwarten – die Facharbeitsgruppe hat auf Basis der der inhaltlichen Veränderungen eine Erhöhung um 4 % vorgeschlagen.
Auswirkungen auf die Honorare
Es ist jetzt Aufgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium zu beauftragenden Gutachters, alle Empfehlungen auf ihre möglichen Auswirkungen auf die Honorare der Architekten und Ingenieure hin zu untersuchen. Dabei werden dem Gutachten die Inhalte der aktualisierten Leistungsbilder zugrunde gelegt, deren Text sowie zu den Änderungen gehörende Erläuterungen im vorliegenden Abschlussbericht dargestellt sind. ■
Evaluierung HOAI - Aktualisierung der Leistungsbilder