Die Creativa Finanzmakler GmbH hatte schon vor einiger Zeit für TGA-Ingenieure testweise einen HOAI-Rechner zur detaillierten Berechnung von Teilgrundleistungen nach §5 und §74 HOAI
2002
(
Direktlink
) online veröffentlicht. Nach der 6. Novelle der HOAI (
zum Download
) stellt Creativa nun eine entsprechende, ebenfalls kostenfreie Version auf
www.ingenieurversicherung.de
zur Verfügung (
Direktlink
). Die detaillierte Berechnung des Honorars in besonderen Fällen (§ 8 HOAI
2009
) ist als Orientierungshilfe zur Honorarermittlung für erbrachte Teilleistungen bei der Technischen Ausrüstungen TGA nach § 53 HOAI
2009
konzipiert.
Für folgende Beispiele kann der HOAI-Rechner eine sinnvolle Hilfe sein:
Bei der Anwendung bitte unbedingt die Hinweise zur Nutzung des HOAI-Rechners beachten. ToR
Weitere Artikel zum Thema auf TGAonline
TGA-Dossier: HOAI
Für folgende Beispiele kann der HOAI-Rechner eine sinnvolle Hilfe sein:
- bei der Beauftragung von Teilgrundleistungen innerhalb einer Leistungsphase nach §5 HOAI (1995, 2002) Abs. 2, entspricht § 8 HOAI2009
- bei der Nichterbringung von zentralen Leistungen, wenn eine gesamte Leistungsphase Auftragsgegenstand war
- als Orientierungsgrundlage bei der Beauftragung eines Subplaners mit Teilgrundleistungsphasen
- zur Feststellung Mindestsatzunterschreitungen
- als Bewertungsgrundlage für Honoraraufteilung innerhalb von Arbeitsgemeinschaften
Bei der Anwendung bitte unbedingt die Hinweise zur Nutzung des HOAI-Rechners beachten. ToR
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