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HOAI

Neuer HOAI-Rechner für Teilgrundleistungen

Die Creativa Finanzmakler GmbH hatte schon vor einiger Zeit für TGA-Ingenieure testweise einen HOAI-Rechner zur detaillierten Berechnung von Teilgrundleistungen nach §5 und §74 HOAI 2002 ( Direktlink ) online veröffentlicht. Nach der 6. Novelle der HOAI ( zum Download ) stellt Creativa nun eine entsprechende, ebenfalls kostenfreie Version auf www.ingenieurversicherung.de zur Verfügung ( Direktlink ). Die detaillierte Berechnung des Honorars in besonderen Fällen (§ 8 HOAI 2009 ) ist als Orientierungshilfe zur Honorarermittlung für erbrachte Teilleistungen bei der Technischen Ausrüstungen TGA nach § 53 HOAI 2009 konzipiert.

Für folgende Beispiele kann der HOAI-Rechner eine sinnvolle Hilfe sein:
  • bei der Beauftragung von Teilgrundleistungen innerhalb einer Leistungsphase nach §5 HOAI (1995, 2002) Abs. 2, entspricht § 8 HOAI2009
  • bei der Nichterbringung von zentralen Leistungen, wenn eine gesamte Leistungsphase Auftragsgegenstand war
  • als Orientierungsgrundlage bei der Beauftragung eines Subplaners mit Teilgrundleistungsphasen
  • zur Feststellung Mindestsatzunterschreitungen
  • als Bewertungsgrundlage für Honoraraufteilung innerhalb von Arbeitsgemeinschaften

Bei der Anwendung bitte unbedingt die Hinweise zur Nutzung des HOAI-Rechners beachten. ToR

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