Der Rückwärtsgang zeichnete sich bereits ab: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat nun auch offiziell eingesehen, dass sein bisheriges Reformkonzept für die 6. Novelle der HOAI ungeeignet und überzogen ist. Tatsächlich hatte man sich in dem für die Fortentwicklung der HOAI federführenden Ministerium völlig verzettelt. Der nach Auffassung der Branche nicht diskussionsfähige Entwurf vom 26. Februar 20081) (Tabelle1) basierte auf einer falschen juristischen Konstruktion. Auf die Ratschläge anderer Experten und ein Gutachten, das die Branche beauftragt hatte, wollte man nicht hören.
Ohne einen Hehl daraus zu machen, setzte das BMWi mit seinem Entwurf darauf, die aktuell gültige HOAI über eine Streichorgie auf einen minimalen Anwendungsbereich einzudampfen. So sollten die europäischen Wettbewerbshüter milde gestimmt werden, wenn dort im nächsten Jahr die Konformität der HOAI mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie4) geprüft wird2), 3). Dass dieser Kahlschlag weder erforderlich ist noch dienlich wäre, wurde inzwischen von einer neuen juristischen Ausarbeitung belegt und nun auch vom BMWi akzeptiert.
Blick nach vorne
Dort ist man mittlerweile so kleinlaut, dass man es sogar den Kollegen vom Bundesbauministerium (BMVBS) überließ, der Branche die frohe Botschaft per Mitteilung an die Branchenorganisationen und die Presse zu verkünden. „Nach dem derzeitigen Stand wird es weder zu einer Absenkung der momentanen Tafelendwerte von rund 25 Mio. Euro für die Gebäudeplanung (Anmerkung: gemeint ist die Objektplanung) noch zu einem Wegfall von Leistungsphasen kommen“, so Dr. Engelbert Lütke Daldrup, Staatssekretär im Bundesbauministerium.
Das BMWi anzuprangern oder sich gar an der Schlappe zu weiden, macht indes keinen Sinn. Allerdings muss man zur Bewertung der nächsten Schritte der HOAI-Reform wissen, dass das Vorgehen des BMWi eine Honoraranpassung für Architekten und Ingenieure und damit eine Gehaltsanpassung ihrer Mitarbeiter um Jahre verzögert hat. Im November 2008 ist man wieder dort angelangt, wo der Koalitionsvertrag (siehe Kasten) von CDU, CSU und SPD am 11. November 2005 im stillen Einvernehmen mit der Branche gestartet war. Denn die dort enthaltenen Formulierungen stehen im Kontext mit dem vor der letzten Bundestagswahl veröffentlichten Branchenpapier „Wahlprüfsteine 2005 der planenden Berufe in Deutschland“.
Auch wenn in den letzten Monaten viel Adrenalin in Sachen HOAI freigesetzt worden ist, richtig spannend wird es eigentlich erst jetzt, denn am Verhandlungstisch stehen noch alle Zähler auf Null. Das Einlenken des BMWi ist kein Entgegenkommen, sondern eine Korrektur der eigenen Position und nicht gegen irgendeine Vorstellung oder Forderung der Branche „eintauschbar“.
Angekündigt wurde, dass der neue HOAI-Entwurf noch vor Weihnachten an die Verbände und Kammern zur Stellungnahme gesendet wird. Mitte Januar soll dann eine Anhörung stattfinden, Ende Januar die Kabinettsvorlage fertig sein.
Wer sich ein wenig mit solchen Verordnungen auskennt, ahnt aber, dass dieser Terminplan nicht sehr realistisch ist. Lediglich eine Minireform, wie sie hier im letzten Abschnitt vorgeschlagen wird, könnte in so kurzer Zeit alle Hürden nehmen.
HOAI-Novelle, Stand 26. Nov. 2008
Am 26. November informierte der AHO – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung – auf einer Tagung in Berlin über den aktuellen Stand der Novellierung der HOAI und mit dem AHO-Bürokostenvergleich2007, der auch die Auskömmlichkeit der Honorartafeln untersucht, über die wirtschaftliche Situation der Planungsbüros. Bestätigt sich die Synopse (Tabelle 2), die Ernst Ebert, Vorsitzender des AHO-Vorstands, auf der Basis von Informationen aus dem BMVBS vorstellte, weicht der noch nicht veröffentlichte HOAI-Entwurf nur (noch) in zwei Punkten von den Forderungen der Planer ab: Das BMWi besteht weiter auf den Entfall der sogenannten Beratungsleistungen (Streichung der Teile X bis XIII) und will die Honorare „vorab um 10 %“ anheben.
Die bisher betriebene HOAI-Abschaffung durch die Hintertür wäre damit wieder vom Tisch. Die beiden Punkte die darauf bleiben, haben es aber in sich. Ebert machte auf der AHO-Tagung jedoch deutlich, dass man hier keineswegs kampflos klein beigeben werde. Peter Mayer, Obermeyer Planen + Beraten, der über die Erwartung der Planer an eine modernisierte HOAI referierte, verdeutlichte, dass sogar noch viele weitere Leistungen in die Honorarordnung gehören. Allein der AHO hat in den letzten Jahren mehr als 20 Schriften herausgegeben, die Praxishilfen zu bestimmten Leistungen geben oder ganze Leistungsbilder beschreiben, die von der HOAI nicht erfasst sind.
Solidarität mit den Kollegen, die von einer Streichung der Teile X bis XIII betroffen wären, ist jetzt extrem wichtig für die Berufsstände. Denn die Einigkeit, mit der sie seit Februar aufgetreten sind, hat auch zahlreiche Unterstützer auf den Plan gerufen, Michael Glos entweder als Bundeswirtschaftsminister, oder als Parteikollegen, oder als Kollegen im Bundeskabinett oder als politischen Gegner zu einer Kehrtwende zu veranlassen. Diesen Zusammenhalt sollte man tunlichst weiter nutzen. Stephan Mayer, MdB (CSU), Vorsitzender des Gesprächskreises Freie Berufe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Der geschlossene Protest der Branche hat überzeugt. Selten gab es in einer vergleichbaren Situation ein so schnelles Einlenken.“
Damit ist vorgezeichnet, wie die Branche agieren muss und welche Verantwortung dem AHO als Fachverband in Sachen HOAI in den nächsten Monaten zukommt. Bisher ist es ihm vorbildlich gelungen, die nicht immer identischen Interessen so zu einen, dass man in Berlin mit einer Stimme spricht. Für den Erhalt der HOAI treten aus guten Gründen aber auch die Auftraggeber ein, wie Dr. Hans Jürgen Pritzl, Amtsleiter des Hochbauamtes Frankfurt a.M., in seinem Vortrag hervorhob.
Beschränkung auf Inländer reicht aus
Als gesichert gilt inzwischen, dass allein „die Beschränkung auf Inländer“ die Konformität der HOAI mit der bis zum 28. Dezember 2009 von Deutschland umzusetzenden Europäischen Dienstleistungsrichtlinie4) herstellt. Dies hatte die Branche zwar seit längerem dem BMWi vorgetragen, den Durchbruch brachten aber erst Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die Patrick Döring, MdB (FDP), initiiert hat. Zitat: „Die Umgestaltung der HOAI zu einer reinen ‚Inländer-HOAI’ reicht aus, um der Dienstleistungsrichtlinie zu genügen.“ Zudem wird festgestellt: „Ein Absenken der Tafelendwerte wäre der Europarechtskonformität nicht förderlich…“.
Bei den Inhabern und Angestellten der meisten Ingenieur- und Architekturbüros spielen Dinge wie Europarechtskonformität und die Beschränkung der HOAI auf Inländer indes kaum eine Rolle. Die Konkurrenz aus dem Ausland ist für Planer zumindest bei Großprojekten ohnehin real, bei allen anderen Projekten aber aufgrund vieler Faktoren nur theoretischer Natur. Andererseits ist die Anwendung der HOAI auch im Ausland beliebt. Viele Büros mit internationaler Ausrichtung benutzen sie, um ihre Angebote zu kalkulieren. Im Kern geht es den Planern deswegen bei der HOAI-Novelle neben der deutlichen Anhebung ihrer Honorare auch um den praxistauglichen Erhalt der HOAI.
Knackpunkt Honoraranhebung
Der HOAI-Referentenentwurf soll mit Stand vom 26. November 2008 eine „pauschale Voraberhöhung der Honorare um 10 %“ vorsehen. Dies wurde auch am 2. Dezember von Lütke Daldrup in der bereits oben erwähnten Pressemitteilung bestätigt: „Nachdem seit zwölf Jahren die Honorare der Architekten und Ingenieure nicht mehr angehoben wurden, beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr eine lineare Erhöhung der Honorare um 10 %.“ Ist das jetzt eine gute oder eine schlechte Nachricht? Sind 10 % auch wirklich 10%?
Eine Anhebung der Honorare um 10 % wurde auch schon mit dem letzten HOAI-Entwurf angekündigt, die Realität sah allerdings gravierend anders aus. Für typische Anwendungsfälle wäre es in Verbindung mit zusätzlichen Änderungen tatsächlich zu einer Reduzierung der Honorare gekommen. Ob es nun zu einer wirklichen Honorar-anhebung kommt oder die geplante Anhebung der Tafelendwerte an anderer Stelle wieder teilweise negiert wird, muss sich erst noch zeigen. Denn auch die Ermittlungsmethode für die Honorare soll ja geändert werden (siehe unten).
Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der AHO hatten bei der Öffentlichen Anhörung im BMWi am 9. April 2008 eine sofortige Anhebung der Tabellenwerte um 20 % gefordert. Die aktuelle Forderung des AHO lautet „10 % plus X“. Wobei das „X“ keinen Verhandlungsspielraum kennzeichnet, sondern für den teilweise erheblich über 10 % liegenden Anpassungsbedarf in einzelnen Leistungsbildern bzw. in bestimmten Tafelbereichen steht.
Wichtig ist auch, dass die Anhebung der Honorare schnell erfolgt, sonst müssen viele Büros wohl bald aufgeben. So hat sich auch die 117. Bauministerkonferenz am 26. September 2008 in Gelsenkirchen einstimmig für eine „deutliche Erhöhung“ der Honorare ausgesprochen. Ebenfalls haben die Bauminister der Länder gefordert, „zumindest eine deutliche und kurzfristig umzusetzende Anhebung der Honorare“ vorzunehmen, wenn bis Ende 2008 kein konsensfähiger Entwurf zur umfassenden Novelle der HOAI durch die Bundesregierung vorgelegt wird.“
Geringe Anhebung ist riskant
Ob die vor Weihnachten angekündigte Vorlage dem Votum der Bauministerkonferenz entspricht, bleibt abzuwarten. Für die dann Mitte Januar 2009 vom BMWi angehörten Verbände werden die tatsächliche Anhebung der Honorare unter Berücksichtigung aller anderen Reformbestandteile sowie ein Fahrplan für den weiteren Reformbedarf der HOAI wichtige Bewertungskriterien sein. Denn eine ungenügende Anhebung der Honorare könnte sogar dazu führen, dass sich der wirtschaftliche Niedergang vieler Büros beschleunigt. Sie haben die Last der seit mehr als einem Jahrzehnt nicht vorgenommenen Honoraranpassung auch an ihre Mitarbeiter durch reduzierte Fortbildung, unbezahlte Überstunden und eingeschränkte Sonderzahlungen weitergeben.
Grundsätzlich ist aber auch noch zu berücksichtigen, dass eine Verordnung mit einer Übergangsfrist in Kraft tritt, üblich sind sechs Monate.
Werden morgen die Honorare „offiziell“ um 10 % (für neue Projekte) erhöht, entsteht aber frühestens in einigen Jahren der Spielraum, die aufgestauten Defizite abzubauen, falls nach dem Abbau von Verlusten überhaupt etwas dafür übrig bleibt. Häufig führt die lange Laufzeit von Projekten dazu, dass der Umsatz bei gleichem Bauvolumen nicht sprunghaft um 10 % steigt, sondern sich allenfalls langsam einem Plus von 10 % nähert und dabei schon teilweise von der allgemeinen Kostensteigerung aufgefressen wird. Zusätzlich könnte die einbrechende Baukonjunktur dazu führen, dass die anrechenbaren Kosten sinken.
Ob sich die Leistungsträger in den Planungsbüros wohl angesichts dieser Prognose mit einer weiteren Nullrunde und ohne echte Perspektive auf Besserung abspeisen lassen? Eine zu geringe Anhebung der Honorare könnte schnell dazu führen, dass benachbarte Branchen mit noch größerem Ingenieurmangel Fachkräfte abziehen. Unabhängig davon gibt es auch Stimmen, die sich bereits jenseits der 10-%-Erhöhungsmarke bewegen. Stephan Mayer MdB bezeichnete als Gastredner auf der AHO-Veranstaltung die seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr angepassten Gebührensätze als „anachronistisch“ und fordert mittelfristig eine Erhöhung um 20 %. Dies wäre auch nötig, denn laut AHO-Bürokostenvergleich 2007 haben 40 % der Büros Verluste eingefahren. „Die Umsatzrendite der Planerbüros ist im Vergleich zu den Vorjahren im Durchschnitt auf 1,2 % geschrumpft“, unterstreicht Ebert. Besonders betroffen sind die ganz kleinen Büros, kaum eines von ihnen arbeitet mit Gewinn.
Honorarermittlungsmethode
Bei der Bewertung des nächsten HOAI-Entwurfs ist neben der Anhebung der Honorare auch die eventuell neue Ermittlungsmethode von Bedeutung. Zur AHO-Veranstaltung am 26. November war im Wesentlichen nur der Name „Baukostenberechnungsmodell“ bekannt. RA Dr. Wolfgang Koeble, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, und HOAI-Kommentator der ersten Stunde, wies in seinem Impulsreferat darauf hin, dass die Honorarermittlungsmethode objektiv sein müsse. Eine Parteivereinbarung, beispielsweise wenn die Parteien im Voraus („bei Auftragserteilung“) die anrechenbaren Kosten als konkrete Summe festlegen, würde den Mindest- und Höchstpreischarakter der HOAI aufheben. Neben vielen anderen Problemen in der Praxis wäre dies nach seiner Einschätzung zudem nicht von der Ermächtigungsgrundlage der HOAI gedeckt, die der Bundesregierung aufgibt, Mindest- und Höchstsätze festzusetzen. Wichtigen Reformbedarf reklamiert Koeble auch bezüglich einer vernünftigen Abgeltung für eine geänderte oder verlorene Planung.
Dass eine Novellierung der Honorarermittlungsmethode dringend erforderlich ist, hat sich in den letzten Jahren auch an einer anderen Stelle gezeigt. So ist es wirklich nicht nachvollziehbar, warum die Honorare beispielsweise mit den Schwankungen der Rohstoffpreise am Weltmarkt variieren sollen. Das Leid des einen, die Freud des anderen? Planer wollen nicht spekulieren, Planer wollen für ihre Leistungen leistungsgerecht bezahlt werden.
Eigentlich wäre alles ganz einfach
Schon heute steht fest, dass der im Dezember 2008 erwartete neue HOAI-Entwurf mehr Reformbedarf aufschieben als realisieren wird. Für eine echte Reform, die im Sinne der Ermächtigungsgrundlage6) den berechtigten Interessen von Auftragnehmern und Auftraggebern auch in den nächsten Jahren Rechnung trägt (Bauen im Bestand, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten etc.), ist mittlerweile die Zeit zu knapp und die Not in den Büros zu groß. Reformfähigkeit könnte die Bundesregierung aber doch beweisen und innerhalb weniger Wochen eine HOAI-Novelle durch die Instanzen bringen, die die akuten Probleme löst und damit gleichzeitig die inhaltliche und strukturelle Reform in einer 2. Stufe vorbereitet.
Vermutlich würde der dazu notwendige Text einer Änderungsverordnung kaum mehr als 150 Worte benötigen. Artikel 1 müsste die Anwendung auf Inländer beschränken und so die HOAI europakonform machen. Artikel 2 würde sich auf die Honorarermittlung beziehen und ganz einfach festlegen, dass alle mit der bisherigen HOAI ermittelten Honorare um einen bestimmten Prozentsatz anzuheben sind. Das würde dann auch für die Teile gut anwendbar sein, die gar keine Honorartafeln verwenden. Außerdem wären eine sehr preisgünstige Umsetzung ohne neue EDV-Ausstattung und Fortbildungsmaßnahmen sowie die parallele Anwendung der „dann alten HOAI“ sehr einfach möglich.
Diese Minireform würde ohne eine besondere Prüfung verfassungskonform alle bisher bekannt gewordenen und zeitnah umsetzbaren Forderungen berücksichtigen, dem Votum der Bauministerkonferenz Rechnung tragen, den Planern ohne böse Überraschungen ein höheres Honorar zusichern und gleichzeitig bei allen Beteiligten Druck aufbauen, in den nächsten Monaten tragfähige Kompromisse zu finden, wie die HOAI für die kommenden Jahre fit gemacht wird. Mehr ist nicht erforderlich und viel mehr ist auch nicht realistisch.Jochen Vorländer
1) Vorländer, Jochen: Entwurf zur HOAI-Novelle – Pure Provokation. Stuttgart: Gentner Verlag, TGA 5-2008
2) Vorländer, Jochen: HOAI-Novelle – Kommt bald die Inländer-HOAI? Stuttgart: Gentner Verlag, TGA 1-2008
3) Vorländer, Jochen: Branchenexperten diskutieren mit BMWi über Honorarordnung – HOAI: Rettung in Sicht? Stuttgart: Gentner Verlag, TGA 1-2007
4) Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
5) AHO: Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung. https://www.aho.de/
6) Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745, 1749) ist erstmals am 10. November 1971 in Kraft getreten. Die bisher erste und einzige Änderung erfolgte am 12. November 1984 (BGBl. I S. 1337). Siehe auch in1).
Auf dem Weg zur 6. HOAI-Novelle
11. November 2005 Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD kündigt an: „Wir werden die HOAI systemkonform vereinfachen, transparenter und flexibler gestalten, sowie noch stärkere Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Bauen verankern.“
20. Juni 2006 Das BMWi informiert die Organisationen der Ingenieure und Architekten über Eckpunkte einer HOAI-Novelle, die bis Ende des Jahres 2006 abgeschlossen sein soll.
17. August 2006 Der AHO übergibt zusammen mit anderen Ingenieurorganisationen gemeinsame Standpunkte für eine HOAI-Novelle an das BMWi.
27. Dezember 2006 Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie wird im Amtsblatt veröffentlicht.
15. Mai 2007 Mit der Broschüre „HOAI 2008 – Honorarermittlung bis zur 6. Novelle“ setzt der Verband Beratender Ingenieure (VBI) der Stagnation im HOAI-Novellierungsprozess ein leicht anzuwendendes Instrument entgegen.
30. November 2006 Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWi verspricht auf einer Veranstaltung des AHO: „Ende 2007 wollen wir mit der HOAI-Novellierung fertig sein.“
18. Dezember 2007 Eine Öffentliche Petition, die sich für die kurzfristigen Reformen der HOAI einsetzt, ist von 14133 Ingenieuren und Architekten mitgezeichnet worden.
26. Februar 2008 Das BMWi legt einen Entwurf für eine Novelle der HOAI vor.
9. April 2008 Bei einer öffentlichen Anhörung lehnen die Berufsorganisationen den BMWi-HOAI-Entwurf als völlig untauglich ab und fordern eine Einbeziehung in die Novellierungsarbeit.
im Mai 2008Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWi, kündigt eine grundlegende Überarbeitung des heftig kritisierten HOAI-Entwurfs noch vor der Sommerpause (2008) an.
(Fortsetzung auf Seite 25)
Auf dem Weg zur 6. HOAI-Novelle
im August 2008 Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages prüfen die Vereinbarkeit der HOAI-Novelle mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie und kommen zu dem Ergebnis, dass die Umgestaltung auf eine „Inländer-HOAI“ ausreicht, um der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu genügen und eine Absenkung der Tafelendwerte zur Harmonisierung nicht erforderlich ist.
24. September 2008 Peter Hintze, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWi kündigt an, dass im Oktober 2008 den Verbänden und Ländern ein neuer Referentenentwurf vorgelegt werden soll.
26. September 2008 Die 117. Bauministerkonferenz spricht sich für den Erhalt der HOAI als verbindliche staatliche Regelung aus und fordert eine schnelle Anhebung der Tafelwerte.
im Dezember 2008 (angekündigt)Der zwischen den Ressorts abgestimmte HOAI-Entwurf soll zur Stellungnahme an die Verbände und Länder verschickt werden.
Mitte Januar 2009 (angekündigt)Verbändeanhörung zum HOAI-Entwurf.
Ende Januar 2009 (angekündigt)Kabinettsbeschluss des HOAI-Entwurfs und Weitergabe an den Bundesrat. Erfolgt hier eine Zustimmung mit Änderungen, kann die Bundesregierung diese nur als Ganzes annehmen und dann die Verordnung verkünden. Erscheint ihr eine Empfehlung nicht annehmbar, ist die ganze Verordnung gescheitert. Sie müsste dann vom Bundeskabinett neu beschlossen und wieder neu beim Bundesrat eingebracht werden.
10. Juli 2009L etzte Plenarsitzungen des Bundesrats vor der Sommerpause.
18. September 2009 Letzte Plenarsitzung des Bundesrats vor der Bundestagswahl.
27. September 2009 Bundestagswahl.
28. Dezember 2009Die HOAI muss die Kriterien der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfüllen.
ab 2010 Nach der Novelle ist vor der Novelle. Schon heute gilt als sicher, dass die 6. HOAI-Novelle nur den akuten Reformbedarf erledigen kann. JV