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HOAI

Onlinerechner für Teilgrundphasen

(c) Ingenieurversicherung - Ingenieurversicherung - © Ingenieurversicherung
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Die Ingenieurversicherung hat ihre Onlinerechner zur Berechnung der Teilgrundphasen nach § 35 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sowie § 56 HOAI Technische Ausrüstung wieder aktiviert.

Nach Auskunft der Creativa Finanzmakler GmbH wurden die an die HOAI 2013 angepassten Onlinerechner bisher nur unregelmäßig freigeschaltet, da sich nach der Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelmäßig Nutzer telefonisch in Rechts- und Anwendungsfragen beraten lassen wollten. Da die Ingenieurversicherung jedoch keine Rechtsanwaltskanzlei ist, hätte eine Beratung ohne konkreten Bezug zur Ingenieurversicherung sofort in eine unerlaubte Rechtsberatung abdriften können. Fast zwei Jahre nach der HOAI-Novelle seien die Fragen nun soweit zurückgegangen, dass die Onlinerechner auf Dauer freigeschaltet worden sind.

Ein Unterschied zu anderen im Netz verfügbaren HOAI-Schnellrechnern ist u.a., dass den konkreten Leistungsphasen (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung) unterschiedliche Werte zugeordnet werden können.

Die Berechnung von Teilgrundphasen anhand von Bewertungstabellen (früher: Steinfort; heute: Siemon, Vygen, Korbion, etc.) ist im Regelfall nicht für die Standardabrechnung vorgesehen. Die HOAI hat keinen Werkvertrags- sondern einen Preisrechtscharakter und die kleinste, rechnerische Einheit ist nach wie vor die Leistungsphase. Diese in Teilgrundphasen aufzugliedern erfolgt nur dann, wenn das Honorar in besonderen Fällen gemäß § 8 HOAI zu berechnen ist. Eine Heranziehung von Teilleistungstabellen kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase übertragen werden; in der Praxis geschieht dies vorrangig bei Planänderungen, bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder wenn der Ingenieurvertrag innerhalb der Leistungserbringung gekündigt wird. ■

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