Die Creativa Finanzmakler GmbH hatte vor einiger Zeit für TGA-Ingenieure testweise einen HOAI-Rechner zur detaillierten Berechnung von Teilgrundleistungen nach §5 und §74 HOAI (alt) online veröffentlicht. Nach dem unerwartet regen Interesses an diesem als auch an dem §16-HOAI-Rechner hat Creativa nun mitgeteilt, dass weiterhin je eine kostenfreie Version auf
www.ingenieurversicherung.de
zur Verfügung gestellt wird. Nach dem Inkrafttreten der 6. HOAI-Novelle soll bei dem Online-Programm eine Umschaltung zwischen alter und neuer Berechnungsgrundlage ergänzt werden.
Der TGA-HOAI-Rechner kann bei folgenden Anwendungsfällen eine praktische Hilfe sein:
Weitere Informationen zum TGA-HOAI-Rechner bietet Creativa hier und hier an. ToR
Weitere Artikel zum Thema auf TGAonline
TGA-Dossier: HOAI
Der TGA-HOAI-Rechner kann bei folgenden Anwendungsfällen eine praktische Hilfe sein:
- bei der Beauftragung von Teilgrundleistungen innerhalb einer Leistungsphase (LP) nach § 5 HOAI Abs. 2 (alt)
- bei der Nichterbringung von zentralen Leistungen, wenn eine gesamte LP Auftragsgegenstand war
- als Orientierungsgrundlage bei der Beauftragung von Subplaner mit Teilgrundleistungsphasen
- zur Festellung von Mindestsatzunterschreitungen
- als Bewertungsgrundlage für die Honoraraufteilung innerhalb von Arbeitsgemeinschaften
Weitere Informationen zum TGA-HOAI-Rechner bietet Creativa hier und hier an. ToR
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