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- Über die in der gesamten EU wirksame F-Gase-Verordnung sollen bis 2030 die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) um 70 Mio. t/a CO<sub>2</sub>-Äquivalent auf 35 Mio. t/a halbiert werden.
- Dies soll über eine schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (Phase down), Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote sowie Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung realisiert werden.
- Die F-Gase-Verordnung gilt unabhängig von der eingesetzten Technologie – seien es Kälteanlagen, Kühlschränke, Wärmepumpen oder Brandschutzanlagen.
- Für das häufig in Wärmepumpen, Klimaanlagen und Kaltwassererzeugern eingesetzte Kältemittel R410A ist das Phase-down-Szenario so angelegt, dass Anwender weiterhin eine langfristige Perspektive haben, wenn sie sich jetzt oder in den kommenden Jahren für ein R410A-System entscheiden.
- Alternative Kältemittel stehen aufgrund ihrer kritischen Eigenschaften oder engen Einsatzgrenzen zurzeit nur für bestimmte Anwendungen und Einsatzorte zur Verfügung – auch weil viele Fragen rund um deren Einsatz noch nicht abschließend geklärt sind.
Dass sie das Potenzial zum Dauerbrenner besitzt, hat anfangs kaum jemand vermuten können – die Rede ist von der F-Gase-Verordnung1). Sie trat zum 1. Januar 2015 in Kraft und beschäftigte schon weit vorher und auch mehr als zwei Jahre später die Branche. Hier sorgt sie für reichlich Zündstoff, und das beileibe nicht nur beim Klima- und Kälteanlagenbauer, sondern auch im SHK-Fachhandwerk, bei Fachplanern, Architekten und Investoren.
Der Grund dafür ist schlichtweg Verunsicherung – getrieben durch eine oftmals kontroverse Berichterstattung in zahlreichen, auch populärwissenschaftlichen Medien. Zu oft wurden und werden immer noch Hoffnungen auf das „Wunderkältemittel“ geschürt – ohne Potenzial zum Abbau der Ozonschicht, 100 % natürlich, nicht brennbar, nicht giftig, ohne kritisches Treibhauspotenzial, materialschonend und energiesparend.
Weil die Wärmepumpe mittlerweile anerkanntermaßen zum Wärmeerzeuger Nummer eins avanciert, wird Kältemittel in immer mehr Haushalten nicht nur im Kühlschrank oder Auto eingesetzt. „Überall auf der Welt wird nach neuen Kältemitteln geforscht und es sind zahlreiche Möglichkeiten gefunden worden“, sagt Michael Lechte Abb. 5, Product Marketing Manager bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems.
„Doch keine dieser Alternativen kann alle genannten Wünsche erfüllen. Ein geringeres Ozon-Abbaupotenzial wird erkauft durch brennbare, extrem toxische oder unter sehr hohem Druck stehende Kältemittel. Darüber hinaus können einige der derzeit erforschten Kältemittel lange nicht die Effizienzanforderungen erfüllen, die gewünscht und notwendig sind. Das heißt: Es wäre deutlich mehr Einsatz von Primärenergie notwendig, um die benötigten Leistungen zu generieren. Auch das kann keine Lösung sein.“
Zurück bleiben insofern Zweifel über die folgenreichen Entscheidungen beim Einsatz von Heiz- und Kühlanlagen. Denn was ist, wenn in wenigen Jahren das jetzt bevorzugte Kältemittel nicht mehr erhältlich ist, die Planungen von 2017 hinterfragt werden und neue Investitionen notwendig sind? Diese Unsicherheit in den tagtäglichen Entscheidungen soll durch die nachfolgenden Fragen und Antworten beseitigt werden.
Welchen Hintergrund hat die F-Gase-Verordnung?
Die neue F-Gase-Verordnung ist ein Beitrag, um die Treibhausgasemissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2030 sollen so die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) um 70 Mio. t CO2-Äquivalent auf 35 Mio. t/a halbiert werden. Erreicht werden soll dies durch drei Ansätze:
- Die Einführung einer schrittweisen Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (Phase down) bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Menge Abb. 2.
- Den Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind Abb. 3.
- Die Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung Abb. 4.
Die F-Gase-Verordnung definiert „Verwendung“ als den „Einsatz fluorierter Treibhausgase zur Herstellung, Instandhaltung oder Wartung (einschließlich der Wiederauffüllung) von Erzeugnissen und Einrichtungen oder zu anderen in der Verordnung genannten Zwecken“.
Was bedeutet „Global Warming Potential“ (GWP)?
Das relative Treibhauspotenzial eines Treibhausgases gibt an, um wievielmal stärker oder schwächer eine bestimmte in die Atmosphäre emittierte Menge des Gases im Vergleich zur gleichen Menge CO2 zum Treibhauseffekt beiträgt. CO2 hat dabei laut Definition bei 100 Jahren Zeithorizont das Treibhauspotenzial 1, für Methan (CH4) beträgt es 23. Das bedeutet: 1 kg Methan trägt in 100 Jahren 23-mal stärker zum Treibhauseffekt bei als 1 kg CO2. Zum Vergleich: Das früher bei Wärmepumpen und Klimageräten gebräuchliche R404A hat ein GWP von 3922.
Gilt die F-Gase-Verordnung sowohl für Wärmepumpen als auch für Klima- und Kältetechnik?
Grundsätzlich: Die F-Gase-Verordnung gilt unabhängig von der eingesetzten Technologie – seien es Kälteanlagen, Kühlschränke, Wärmepumpen oder Brandschutzanlagen. Vielmehr werden die Arten der Kältemittel erfasst und bewertet sowie gewissen Bestimmungen unterworfen. Das heißt: Auch Wärmepumpen fallen unter die F-Gase-Verordnung, soweit diese „ortsfest“ eingebaut sind. Die eigentliche Technologie – Monoblockgerät, Splitgerät etc. – ist dabei unerheblich. Die F-Gase-Verordnung bezieht sich auf die in der EU in den Verkehr gebrachten Mengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW).
Was bedeutet „Phase-down-Szenario“?
Beim Phase-down-Szenario handelt es sich um eine schrittweise künstliche Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen. Der Phase down hat jedoch keine Auswirkungen auf aufbereitetes Kältemittel, das sich bereits im Markt befindet und umweltschonend wiederverwendet wird. Dieses Recycling wird bereits praktiziert und erzeugt technisch einwandfreies Kältemittel, das die gleichen Eigenschaften wie neu hergestelltes Kältemittel hat.
Das Wichtigste dabei: Kältemittel ist ein Betriebsmittel, das in einem geschlossenen Kreislauf eingesetzt wird. Es wird nicht verbraucht wie Benzin in einem Auto. Vielmehr behält es über Jahrzehnte seine Eigenschaften. Aufbereitetes Kältemittel kann also trotz des Phase-down-Szenarios weiter eingesetzt werden. Unter Umständen kann es jedoch bis zum Jahr 2030 dazu kommen, dass sich der Gesamtbestand an HFKW verknappt und dadurch die Preise hierfür steigen.
Welche Kältemittel dürfen ab wann nicht mehr in Verkehr gebracht werden?
Generell dürfen ab dem 1. Januar 2020 keine Kältemittel mehr in Verkehr gebracht werden, deren GWP oberhalb von 2500 liegt. Das heute mehrheitlich gebräuchliche R410A erfüllt beispielsweise auch dann weiterhin alle gesetzlichen Auflagen, da sein GWP mit 2088 deutlich unter dem Grenzwert von 2500 liegt.
An welchen Anlagen kann es zu Serviceverboten kommen?
Auch die ab dem 1. Januar 2020 greifenden Serviceverbote treffen ausschließlich auf Anlagen zu, die mit Kältemitteln befüllt sind, deren GWP oberhalb von 2500 liegt. Eine Wiederbefüllung oder auch nur eine Auffüllung von Kältemitteln ist bei diesen Anlagen nicht erlaubt. Sie müssen demnach spätestens beim Auftreten von Störungen oder Defekten außer Betrieb genommen und ggf. durch neue Anlagen ersetzt werden.
Sind die „neuen“ Kältemittel eine Alternative zu HFKW wie R410A?
Jedes neue Kältemittel, das über ähnliche Eigenschaften wie die derzeit gebräuchlichen Produkte verfügt und ein geringeres Treibhauspotenzial hat, sollte in jedem Fall genau geprüft werden und eine Chance bekommen. Die derzeit erhältlichen alternativen Kältemittel bilden jedoch ein Spektrum an denkbaren problematischen Eigenschaften für den Einsatz in Gebäuden ab, denn sie sind entweder brennbar, hochgiftig oder stehen unter erheblichem Druck.
Mögliche Leckagen bilden, beispielsweise bei einem brennbaren Kältemittel, ein deutlich höheres Risiko im Gebäude als bei derzeit gebräuchlichen Kältemitteln. Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beim Einsatz eines brennbaren Kältemittels sind dementsprechend noch nicht abschließend geklärt. Ebenso unklar sind noch die kommenden Vorschriften hinsichtlich Transport und Lagerung.
Wie positionieren sich die Hersteller zur F-Gase-Verordnung?
Generell haben die Hersteller von Wärmepumpen, Kälteanlagen und Klimatechnik nachvollziehbar unterschiedliche Ansichten zur F-Gase-Verordnung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen. So haben sich einige Unternehmen darum bemüht, schnellstmöglich alternative Kältemittel einzusetzen und damit natürlich auch deren Verwendung in den Vordergrund zu stellen. Andere Hersteller wiederum setzen auf die derzeit verfügbare Technologie und sehen nüchtern die Tatsachen, die sich aus der F-Gase-Verordnung ergeben.
Lechte: „Das Standardkältemittel, das Mitsubishi Electric in seinen Systemen anbietet, ist und bleibt grundsätzlich R410A. Diese Entscheidung haben wir im Bewusstsein getroffen, dass R410A ein bewährtes und hocheffizientes Kältemittel ist. Wer sich heute für ein System mit R410A entscheidet, kann dies in der Gewissheit tun, dass er über die Lebensdauer der Anlage ein Kältemittel einsetzt, das alle gesetzlichen Auflagen erfüllt und weder brennbar noch hochgiftig ist. Durch die künstliche Verknappung von R410A kann es aber eventuell dazu kommen, dass der Preis in den nächsten Jahren steigen wird. Bei der Verknappung handelt es sich jedoch ausschließlich um die Neuproduktion, nicht um das Recycling und die Aufbereitung von vorhandenem Kältemittel. Das darf weiterhin eingesetzt werden.“
Sind Wärmepumpen und Klimatechnik überhaupt anfällig für Kältemittelverluste?
Neutrale Untersuchungen von Kälte- und RLT-Anlagen zeigen, dass die Leckagerate bei allen Anlagenformen äußerst gering ist. Bei insgesamt 69 000 untersuchten Anlagen waren es insbesondere Gewerbe- und Industriekälteanlagen, die mit 6,1 bzw. 3,7 % Leckage vergleichsweise höhere Werte zu verzeichnen hatten. VRF-Anlagen und Split-Klimageräte hingegen liegen mit 1,0 bzw. 1,3 % Leckagepotenzial deutlich darunter.
Gemäß der Auswertung der VDKF-LEC-Datenbank sind VRF-Anlagen und Split-Klimageräte damit unterdurchschnittlich von Leckagen betroffen. Das gilt im Vergleich unterschiedlicher Kältemittel auch für R410A, das darüber hinaus die geringste Leckagerate aufweist. Lechte: „In puncto Emissionen von Treibhausgasen sind VRF-Anlagen im Vergleich zu anderen Technologien am untersten Ende der Tabelle zu finden. Zu den größten Emittenten zählen dagegen beispielsweise große Frachtschiffe.“
Steht mit der F-Gase-Verordnung der erste Wechsel einer Kältemittelgeneration in der Branche an?
Nein – in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben immer wieder grundlegende Wechsel der gebräuchlichsten Kältemittel stattgefunden. Die Hersteller konnten hierfür stets passende Lösungen anbieten. Zuletzt beispielsweise für die Ablösung von R22. Hier bietet beispielsweise Mitsubishi Electric mit seiner Replace Technology den Tausch von Innen- und Außengeräten an, ohne dass die verbindenden Kupferrohre mit nachvollziehbar erheblichem Aufwand getauscht werden müssen. Diese Vorbereitung seitens der Industrie ist letztendlich die Basis für eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Fachhandwerk.
„Heute so, morgen so – das kann sich keiner der großen Hersteller am Markt leisten, ohne dass er seine wichtigste Klientel massiv verärgert“, erläutert Dror Peled Abb. 8, General Manager Marketing bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems. „Deswegen fahren wir langjährige Strategien mit klaren Aussagen, auf die unsere Partner bauen können. Weder der Wechsel eines Kältemittels noch die F-Gase-Verordnung sollten als Schreckgespenst hochstilisiert werden. Die Hersteller halten hier verschiedene Lösungen bereit. Wir treffen darüber hinaus klare Aussagen für die langfristige Planbarkeit von Lösungskonzepten.“
Kristallisiert sich eines der alternativen Kältemittel als neue „Branchenlösung“ heraus?
Im Markt werden von verschiedenen Teilnehmern natürliche Kältemittel als Lösung der Zukunft dargestellt. Dabei stehen je nach Fokus und Ausgangslage des jeweiligen Anbieters unterschiedliche Kältemittel im Mittelpunkt. Zurück bleiben Fachplaner und Fachhandwerk mit der Frage, welcher Aussage sie Vertrauen schenken können. Generell sollten die Eigenschaften der Kältemittel auch in Verbindung zu den Einsatzorten gebracht werden. Gerade der breite Einsatz brennbarer und hochgiftiger Kältemittel in Gebäuden lässt verständlicherweise Zweifel aufkommen – auch weil viele Fragen rund um deren Einsatz noch nicht abschließend geklärt sind.
Wird sich die Branche in Richtung „natürliche Kältemittel“ entwickeln?
Natürliche Kältemittel, wie R744 (CO2), werden bereits heute in verschiedenen Anwendungen eingesetzt. So bietet Mitsubishi Electric erstmals die Heißwasser-Wärmepumpe QAHV mit dem Kältemittel R744 an. Natürliche Kältemittel bieten bislang aber nur einen eng begrenzten Einsatzkorridor. So ist das QAHV-System perfekt für die Bereitstellung von heißem Wasser geeignet – nicht aber für die Heizwärmeversorgung. Dies liegt an der großen Temperaturdifferenz, die von der Anlage gebraucht wird, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Diese Voraussetzungen sind bei zahlreichen Anwendungen in der Heißwasserbereitung gegeben – nicht aber in der Wohnwärmeversorgung.
Peled: „Natürlich ist es auch unser Ziel, die Umwelt bei der Verwendung unserer Anlagentechnik in jeder Hinsicht zu schonen. Das machen unter anderem verschiedenste Initiativen und Entwicklungsprojekte von Mitsubishi Electric sehr deutlich. Auch deswegen arbeiten wir daran, natürliche Kältemittel dort einzusetzen, wo es möglich und wirtschaftlich machbar ist. Ein breiter Durchbruch ist jedoch noch nicht absehbar.“
Weitere natürliche Kältemittel erkaufen ihre Vorteile – siehe oben – durch die Nachteile der Brennbarkeit oder Giftigkeit. So ist der Einsatz von Propan als Kältemittel aufgrund der brandschutztechnischen Bestimmungen in Gebäuden noch nicht abschließend geklärt. Es gibt auch einige Ansätze, wo diese Nachteile nicht zum Tragen kommen, dafür aber der Einsatzbereich nur sehr spezielle Anwendungen zulässt.
Gibt es gerade im VRF-Bereich Alternativen zum Einsatz von Kältemitteln?
Grundsätzlich ja. Mit dem Hybrid-VRF-System (HVRF) Abb. 8 steht dem Markt ein universelles Lösungskonzept zur Verfügung, das quasi unabhängig vom eingesetzten Kältemittel ist. Das HVRF-System ist das weltweit einzige 2-Leiter-System zum gleichzeitigen Kühlen und Heizen mit Wärmerückgewinnung, das die Vorzüge eines direktverdampfenden mit denen eines wassergeführten Systems kombiniert. Das Kältemittel zirkuliert allein zwischen Außengerät und dem Hybrid-BC-Controller (HBC), während zwischen dem HBC und allen Innengeräten ausschließlich Wasser als Energieträger im Einsatz ist. Hierdurch ist im Vergleich zu konventionellen Systemen auch die notwendige Kältemittelmenge erheblich reduziert. Für das gleichzeitige Heizen und Kühlen sind – genau wie bei der weltweit patentierten VRF-R2-Technologie – lediglich zwei Rohrleitungen nötig.
Eine HVRF-Anlage besteht aus einem VRF-R2-Außengerät der City-Multi-Serie von Mitsubishi Electric und einem speziell aufgebauten Hybrid-BC-Controller. Peled: „Erstmalig haben wir auf der Chillventa 2016 den Prototyp der nächsten Generation der City-Multi-Außengeräte gezeigt. Diese Generation wird auch dem HVRF-System eine noch breitere Basis und zusätzliche Attraktivität bieten. Das HVRF-System war von vornherein auch eine klare Antwort auf die Anforderungen der F-Gase-Verordnung und damit den Einsatz von Kältemitteln.“
Fußnoten
1) Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006. Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Mai 2014, L150/195, Download: www.bit.ly/f-gase-v
Dipl.-Kfm. Martin Schellhorn
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