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- Das neue „Qualitätssiegel für Raumklimageräte“ wird für Split- und Multisplit-Raumklimageräte mit und ohne Wärmepumpenfunktion vergeben.
- Die Vergabe erfolgt nach definierten Kriterien im Wesentlichen auf Basis einer Selbsterklärung sowie stichprobenartigen Prüfungen der Unterlagen.
- Der FGK geht davon aus, dass bereits im Frühjahr 2012 nahezu alle Mitglieder der FGK-Arbeitsgruppe „Energieeffiziente Raumklimageräte und Wärmepumpen“ das Qualitätssiegel tragen werden.
Führende Anbieter aus der Arbeitsgruppe „Energieeffiziente Raumklimageräte und Wärmepumpen“ im Fachverband Gebäude-Klima (FGK) haben jetzt das „Qualitätssiegel Raumklimageräte“ Abb. 1 eingeführt. Die ersten Unternehmen haben das Siegel bereits erhalten, weitere Anbieter befinden sich in der Überprüfungsphase.
„Mit diesem Qualitätssiegel geben wir dem Kunden Sicherheit, da der Anbieter, der das Qualitätssiegel führt, garantiert, dass das gelieferte Gerät einem energetisch und hygienisch absolut hochwertigen Standard entspricht“, erläuterte Gerold Franz Abb. 2, Vorsitzender der Arbeitsgruppe, anlässlich einer Pressekonferenz am 6. Dezember 2011 in Frankfurt. Die in der von ihm geführten Arbeitsgruppe zusammengeschlossenen Unternehmen vertreten knapp 80 % des Marktes für Split- und Multisplit-Raumklimageräte mit und ohne Wärmepumpenfunktion. In Deutschland werden von diesen Typen pro Jahr zwischen 100000 und 140000 Geräten installiert.
Das neue Qualitätssiegel wird für Raumklimageräte in Split, Multisplit und VRF-Ausführungen mit und ohne Wärmepumpenfunktion verliehen. Hierzu sind definierte Standards, beispielsweise zu den Nennleistungen, dem Schalldruckpegel und zur Gerätekennzeichnung sowie Wartungs- und Instandhaltungsinformationen, einzuhalten1). Zudem wird die korrekte Einhaltung der Energiekennzeichnungsverordnung (Energielabel bis 12 kW) überprüft. In Ergänzung zum Label erhalten nur besonders energieeffiziente Geräte mit Inverterregelung unabhängig von der Leistung das Qualitätssiegel.
Die Einhaltung der Qualitätskriterien, die Serviceleistungen, die hohe Energieeffizienz sowie den hygienischen Gerätestandard muss der Anbieter mit einer Erklärung garantieren. Die Prüfung der Geräteeigenschaften erfolgt stichprobenhaft durch Vorlage der Dokumente und Nachweise für mindestens ein Gerät pro Baureihe.
Antragsberechtigt ist der Anbieter oder Inverkehrbringer des Gerätes in Deutschland. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre mit der Option auf Verlängerung. Die am „Gütesiegel Raumklimageräte“ beteiligten Fachfirmen haben die Möglichkeit, Unstimmigkeiten der Arbeitsgruppe bzw. dem FGK zu melden. „Wir gehen davon aus, dass bis zum Frühjahr 2012 nahezu alle Mitglieder der Arbeitsgruppe das Qualitätssiegel tragen werden“, prognostizierte FGK-Geschäftsführer Günther Mertz die weitere Entwicklung. JV
1) Die Grundlagen des Qualitätssiegels werden detailliert im FGK-Status-Report 26 beschrieben: https://www.fgk.de/