Eigentlich wäre es sehr einfach, aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Instrument zu machen, das tatsächlich zu einer deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich führt. Plausibel vorgetragenen Expertenrat gibt es dazu seit Jahren. Doch die involvierten Ministerien halten dem Störfeuer der „Gegen“-Interessenvertretungen nicht stand. Dabei spielt auch die Angst vor den Konsequenzen für die eigenen Liegenschaften eine Rolle. Lasche Anforderungen, verschleppte Novellierungen, großzügige Ausnahmen und fehlende Kontrollen haben die EnEV zum nutzlosen Verordnungspapier gestempelt. Maßlos vergewaltigt und verbogen schützt das gut gemeinte Wirtschaftlichkeitsgebot die Interessen einiger nur indirekt betroffener Wirtschaftskreise besser als die der Eigentümer und die der „Interessengemeinschaft“ Vermieter plus Mieter. Das ist nicht überraschend, nicht neu und hat leider System. Selbst in Auftrag gegebene Gutachten der Ministerien lassen auch mit viel Schminke keinen Zweifel, dass das so ist.
Ein Antrag der Grünen fordert vom Bundestag, Druck auf die Bundesregierung bezüglich der EnEV-Novelle auszuüben. Die einzelnen Punkte des Antrags scheinen für eine wirkungsvolle EnEV gut geeignet zu sein.
Doch jetzt können und müssen die Volksvertreter Farbe bekennen. So fordert die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Beschlussvorlage für den Bundestag, dass die Bundesregierung in der schnell umzusetzenden EnEV 200x die „Energieeffizienzanforderungen von Neubauten um 20 % im Vergleich zur EnEV 2002“ erhöhen soll. Das wäre ja schon einmal ein erster Schritt. Doch mit Neubauten spart man keine Energie, man kann allenfalls den Verbrauchsanstieg dämpfen. Das Einsparpotenzial liegt im Bestand. Dort wird es jedoch tausendfach dadurch vernichtet, dass Modernisierungsmaßnahmen nicht mit einer energetischen Sanierung gekoppelt werden. Abhilfe soll der Energieausweis durch bessere Aufklärung bringen. Doch dem verwässerten EnEV-Regierungsentwurf traut das kaum jemand zu.
Die Beschlussvorlage der Bündnisgrünen fordert deswegen: Der Energieausweis soll als verbindlicher Bedarfsausweis für alle Gebäudetypen und für alle Baujahre einheitlich die energetische Qualität von Gebäuden feststellen. Punkt. Mehr soll er nicht, mehr kann er auch nicht. Der Energieausweis soll darum auch einen eindeutigen Hinweis erhalten, dass „er nicht die Grundlage für eine qualifizierte Sanierungsempfehlung und/oder gar für eine energetische Sanierungsmaßnahme darstellt, sondern lediglich eine Einordnung der energetischen Qualität des jeweiligen Gebäudes ermöglicht“. Es sollen weiterhin grundsätzlich nur allgemeine und unverbindliche Sanierungsempfehlungen auf einem gesonderten Beiblatt ausgesprochen werden, die nicht Bestandteil des Energieausweises werden. Zur Ausstellung soll für den Gutachter mindestens ein Termin vor Ort verpflichtend sein.
Dieser „Rückschritt“ bildet den Nährboden für eine echte Energieberatung. Die Beschlussvorlage sieht nämlich weiterhin vor, dass „die Sanierungsempfehlungen einen eindeutigen Hinweis enthalten, dass energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen nur auf der Basis von detaillierten Bedarfsberechnungen und auf das Gebäude abgestimmten Sanierungsmaßnahmen durch einen anerkannten Fachmann vorzunehmen sind“. Ergänzend ist allerdings darauf hinzuweisen, dass für einen Nachweis der Wirtschaftlichkeit zwangsläufig auch eine Berücksichtigung des Verbrauchs und ein Abgleich von Bedarf und Verbrauch vorzunehmen sind. Dass der Nutzungseinfluss nicht zu Fehlentwicklungen führt, sichern dann die detaillierten Anforderungen der EnEV ab.
Vorbildlich ist auch die Forderung, dass energetische Sanierungsmaßnahmen, die mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden, fachlich überprüft werden und dass stichprobenartig die Testierung des verbesserten Energiebedarfs von einem Sachverständigen vorgenommen wird. Auch soll die Qualität der Energieausweise durch qualifizierte Ausweisaussteller sichergestellt und dafür ein einheitliches Zertifizierungsverfahren eingeführt werden. Die strittige Zulassung nach bestimmten Vorbildungen wäre damit ebenfalls elegant vom Tisch. Denn niemand ist von Natur aus Ausweisaussteller. Alle Punkte aus der Beschlussvorlage sind einzeln und in ihrer Gesamtheit so plausibel, dass man sich fragt, warum eigentlich die Opposition die Bundesregierung diesbezüglich auffordern muss.
Ihr
Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner