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Installationstechnik

Nicht mehr Stand der Technik

Wenn am 1. Oktober die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft tritt, tut sie das als Sanierungsfall. Nicht auf ganzer Linie, aber im Kern. Die energetischen Anforderungen auf der Basis zehn Jahre alter Gutachten und etlicher politischer Zugeständnisse an „betroffene Branchenkreise“ passen nicht mehr zu den aktuellen Energie- und Baupreisen, den Klimazielen und den Prognosen zum Werterhalt. Experten hatten schon vor Jahren darauf hingewiesen, Verbände waren beim Energiepreishoch auf den Zug aufgesprungen, die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte es mit einer Beschlussvorlage im Bundestag publik gemacht: Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung müssen dringend aktualisiert werden.

Nachdem es schon die Spatzen von den Dächern pfeifen, hat jetzt auch die Bundesregierung klargestellt: Die energetischen Anforderungen der EnEV entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Planer müssen aber schon vor der EnEV-Novelle handeln.

Jetzt hat dies auch die Bundesregierung ­öffentlich gemacht und in ihrem Meseberger „Eckpunktepapier für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm“ – was im Wesentlichen lange verschleppten Handlungsbedarf dokumentiert – klargestellt: „Die Anforderungen der EnEV an den energetischen Standard von Gebäuden entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Wirtschaftlich nutzbare Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich werden nicht aus­geschöpft.“ Oder anders ausgedrückt: Wer den EnEV-Grenzwert zum Zielwert einer Planung macht, belastet seinen Kunden bis zur nächsten Modernisierung durch höhere Gesamtkosten. Das war zwar schon immer so, denn die EnEV schreibt ja nur Mindestanforderungen und keine Zielwerte vor, die Praxis und auch die Kommunikation des Verordnungsgebers zeigte aber bisher etwas ­anderes.

Dass mit deutlich verringerten Energiestandards wirtschaftlich gebaut werden kann, zeigen größere Bauträgergesellschaften schon seit eini­ger Zeit. Deutliche Unterschreitungen der EnEV-Standards sind dort nicht mehr dem Premium-, sondern längst dem Standardangebot zugeordnet. Das Einsparpotenzial im Neubausegment ist in der Gesamtbilanz aber fast vernachlässigbar. Wichtiger ist es, den Bestand zu ertüchtigen. Etwas ­ältere Untersuchungen haben gezeigt, dass hier einerseits Potenziale durch zu laxe Anforderungen, aber insbesondere durch Untätigkeit und Miss­achtung öffentlich-rechtlicher Vorgaben auf der Strecke bleiben. Aber auch ohne wissenschaftliche Auswertung kann man heute überall beobachten, dass ein erheblicher Anteil von Einrüstungen nur mit einer Erneuerung des Farbanstrichs und nicht mit einer Verbesserung der Gebäudedämmung ­endet. „Stärkung des Vollzugs durch Intensivierung privater Nachweispflichten (z.B. Fachunternehmerbescheinigungen)“, hat dazu das Bundeskabinett in sein Eckpunktepapier geschrieben. Doch wenn diese niemand kontrolliert, werden sie Papiertiger bleiben.

Eine Verschärfung der energetischen Anfor­derungen in der EnEV in zwei Stufen um jeweils durchschnittlich 30 % in Novellen 2008/09 und 2012 hat die Bundesregierung bisher angekündigt, das macht zusammen minus 51 %. Eine bereits Anfang 2008 vorgezogene Stufe mit etwas ge­ringerem Wert ist zurzeit in den Ministerien heftig umstritten, sicher auch in der Erkenntnis, wie ­aufwendig jede noch so kleine Novelle der Energieeinsparverordnung ist. Allerdings dürften zwei größere Stufen den Markt kontraproduktiv kräftig durcheinander wirbeln und unschöne Spitzen ­verursachen. Vorzieheffekte mit der Folge steigender Preise, gefolgt von Nachfrageeinbrüchen, sind so vorprogrammiert. Vielleicht wäre ein Stufenplan in kleineren Schritten, der aber bereits in einer kurzfristigen Novelle veröffentlicht wird, zielführender.

Unabhängig davon, wie die Bundesregierung die Fortschreibung der EnEV angehen wird, das Missverhältnis zwischen Mindestanforderungen und wirtschaftlichen Maßnahmen ist heute klarer denn je und muss Bestandteil jeder Bauherren­beratung und Planung sein.

Ihr


Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de