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Wahrheits(er)findung

CO2-frei ist nicht CO2-frei

Ein mit Braunkohle befeuertes Kraftwerk ist nicht CO2-frei, auch wenn das im Kraftwerksprozess entstandene CO2 abgetrennt und gelagert wird, hat das Landgericht Berlin am 4. Dezember 2007 geurteilt. Dort wurde einer einstweiligen Verfügung gegen die Vattenfall AG stattgegeben, die den Begriff „CO2-frei“ irreführend verwendete (Az: 97 O 297/07). Die noch nicht rechtskräftige Einstweilige Verfügung hatte die Soline Buschéhöfe Betreiber GmbH & Co. KG, Berlin, erwirkt, die sich der Nutzung solarer Energie widmet.

Die Vattenfall Europe AG hatte in einer Anzeige in zahlreichen deutschen Publikumszeitschriften und auf seiner Internetseite behauptet, „ein CO2-freies Braunkohlekraftwerk“ zu errichten. Diese Behauptung sah das Gericht als falsch an, da bei einem Braunkohlekraftwerk immer CO2 freigesetzt werde. Dies sei auch der Fall, wenn das Kraftwerk kein CO2 in die Atmosphäre entweichen lässt, sondern dieses in unterirdischen Stätten einlagert.

Tue Gutes und rede darüber. Dann aber auch ehrlich, sonst kann der Schuss schnell nach hinten losgehen. In der mittlerweile stark auf Umweltvorteile abzielenden Werbung, wird manches ausgeblendet.

Damit folgt das Gericht der Auffassung der Bundesregierung, die die Verwendung des Begriffs „CO2-frei“ für die CCS-Technik (Carbon Capture and Storage) wie folgt eingestuft hat (Zitat aus der Bundestags-Drucksache 16/5059, Antwort zu Frage 71): „Die Bundesregierung hält den als Schlagwort häufig verwendeten Begriff ‚CO2-freie’ Technik für irreführend und bevorzugt stattdessen den Begriff ‚CO2-arme’ Technik.“ Vattenfall ist unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250000 Euro untersagt worden, diese Behauptungen weiterhin werblich einzusetzen.

Die Vattenfall Europe AG hat in einer Pressemitteilung vom 10. Dezember 2007 erklärt, dass man den Vorwurf nicht nachvollziehen könne, da sie ­lediglich eine gebräuchliche und allgemein verbreitete Kurzformel für das Verfahren der CO2-Abscheidung und -Speicherung verwendet habe. Der Vattenfall Europe AG liege es fern, die Öffentlichkeit irreführen zu wollen, so das Unternehmen. Wie ernst es das Unternehmen tatsächlich damit meint, kann man der gleichen Pressemitteilung entnehmen. „Die Vattenfall Europe AG baut am Standort ‚Schwarze Pumpe’ in der Lausitz die weltweit erste Pilotanlage für ein Braunkohlekraftwerk, das annähernd CO2-emissionsfrei Strom produzieren soll.“ Auch diese Formulierung dürfte Kritiker auf den Plan rufen.

Doch schauen wir einmal in der eigenen Branche nach, vielleicht lässt sich ja etwas lernen und Schaden vorbeugen? Was eine öffentliche, unsachliche Diskussion anrichten kann, hat in den letzten Jahren die Pelletbranche erfahren. Der unbestreitbare Feinstaubausstoß bei der Verfeuerung von Holz traf diese Wärmeerzeuger am heftigsten, obwohl sie relativ wie absolut keinen diskussionswürdigen Beitrag zum Feinstaubausstoß leisten. Überträgt man die Einstweilige Verfügung gegen Vattenfall auf so manche Werbeaussage aus der Pelletbranche, könnte ein Kläger ein neues Waterloo für die Branche herbeiführen. CO2-frei, CO2-neutral und klimaneutral sind sehr gebräuchliche Begriffe. Selten werden die dabei angenommenen Bilanzgrenzen angegeben, so dass aus Verbrauchersicht auch die Aussage als irreführend einzustufen ist.

Ähnlich agiert die Wärmepumpenbranche. Auch hier sind die gleichen Vokabeln in Werbeaussagen und in Fachartikeln zu finden, um sich zumindest ins Unterbewusstsein als besonders saubere Technik einzubrennen. Emissionsfrei am Aufstellort ist hier noch eine zusätzliche Variante, auch sie würde einer gewissenhaften Prüfung zumindest nicht bezogen auf die Allgemeinheit aller Wärmepumpen standhalten. Die Wärmepumpenbranche hat ebenfalls schon gespürt, was das Aufgreifen solcher Themen in den Publikumsmedien bedeuten kann, wenn man offene Flanken bietet oder nicht die ganze Wahrheit präsentiert. Nach allem was man aus der Feinstaubdiskussion lernen konnte, kann der „Klimakiller im Schafspelz“ jeden Tag ein Comeback feiern.

Ehrliche Kommunikation, am besten von Angesicht zu Angesicht, das kann man als über­zeugendstes Mittel bei der Auftragsakquisition aus der BDH/GfK-Umfrage (siehe Seite 26) ableiten. Dabei gibt es allerdings auch Fettnäpfchen. Beispielsweise mit dem Attribut „Zukunftstech­nologie“ zu werben, kann schnell einen ganz und gar nicht gewollten Verzögerungsreflex hervorrufen.

Ihr

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de