Im Juni 2015 wurde mit einem Impulspapier des Bundesumweltministeriums (BMUB) die im GroKo-Koalitionsvertrag vorgesehene Verabschiedung eines Klimaschutzplans 2050 durch die Bundesregierung eingeleitet. Im Sommer 2015 wurde dann ein breit angelegter Beteiligungsprozess gestartet: Bundesländer, Kommunen und Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger waren aufgefordert, der Bundesregierung strategische Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die langfristigen Klimaziele erreicht werden.
Anfang September 2016 hatte das BMUB die Ressortabstimmung für den Hausentwurf des Klimaschutzplans 2050 eingeleitet. Direkt im Anschluss wurden die Bundestagsfraktionen informiert, zudem wurden Bundesländer und Verbände um Stellungnahme gebeten. Für Verbände fand Ende September 2016 eine Anhörung statt. Zudem waren rund 300 Verbände eingeladen, bis zum 30. September 2016 Stellungnahmen zum BMUB-Hausentwurf des Klimaschutzplans 2050 abzugeben. Der Einladung sind über 100 Verbände gefolgt.
Die Stellungnahmen wurden im Rahmen der Erstellung des konsolidierten BMUB-Entwurfs berücksichtigt. Dieser wurde mit den Bundesressorts abgestimmt und dann am 14. November 2016 als Klimaschutzplan 2050 von der Bundesregierung beschlossen und veröffentlicht (www.bmub.bund.de/N53483). Er skizziert eine schrittweise Transformation in Technologie, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur, die aber nicht in Stein gemeißelt ist: „Diese [Transformation] soll in einem lernenden Prozess unter Einbeziehung der Wissenschaft und begleitet durch einen gesellschaftlichen Diskursprozess gestaltet werden.“
Im Klimaschutzplan heißt es auf Seite 48: „Die Bundesregierung wird […] die Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken zum Jahr 2020 auslaufen lassen …“. Dieser Punkt wurde praktisch 1 : 1 in der neuen Förderstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums im Mai 2017 angekündigt.
Sieben Verbände, darunter Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), plädieren nun mit einem am 21. September 2017 veröffentlichten Positionspapier für eine Beibehaltung der Förderung neuer Brennwert-Geräte bei der Heizungsmodernisierung. Die Verbände argumentieren, dass ein Förderende die Wärmewende erheblich verteuern, notwendige Sanierungen erschweren und dem Prinzip einer bezahlbaren, wirtschaftlichen und technologieoffenen Energiewende widersprechen würde.
Offensichtlich gibt es massive Ängste, dass ein Entzug der Förderung den Markt negativ beeinflusst. Diese Sorge ist aller Ehren wert – und doch verwunderlich. Denn das Zitat aus dem Klimaschutzplan geht folgendermaßen weiter: „… und gleichzeitig die Förderung für erneuerbare Wärmetechnologien verbessern, mit dem Ziel, dass erneuerbare Heizsysteme deutlich attraktiver als fossile sind.“
Es wäre deswegen verantwortlicher und zielführender, nicht das begründete und in einem sehr weiten Abstimmungskreis beschlossene Auslaufen einer bestimmten Förderung anzuprangern, sondern Berlin in die Pflicht zu nehmen, die versprochene Verbesserung der Förderung für erneuerbare Wärmetechnologien frühzeitig vorzulegen. Übrigens sollen Hybridsysteme, die erneuerbare Energien einbeziehen, ausdrücklich weiterhin gefördert werden. Auch diesen Fingerzeig sollte man nicht übersehen, denn noch haben die FuE-Abteilungen genug Zeit.
Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · www.tga-fachplaner.de