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EEG-Reform

Großer Wirbel ohne Wirkung

Unpünktlichkeit kann man Energieminister Sigmar Gabriel in Sachen EEG-Reform nicht vorwerfen: Ostern hatte sich die Große Koalition als Frist für eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gesetzt. Gut eine Woche früher wurde die Gesetzesvorlage durch das Bundeskabinett verabschiedet. Gabriel: „Wir haben in sehr kurzer Zeit die Voraussetzung für einen Neustart der Energiewende geschaffen.“

Neustart der Energiewende? Hoffentlich weiß es Gabriel besser. Unbestritten war eine EEG-Reform geboten. Ob die Instrumente dazu richtig sind, wird weiterhin kontrovers diskutiert werden. Die Energiewende würde allerdings an ganz anderen Stellen einen Neustart oder überhaupt einen Start benötigen, aus TGA-Sicht insbesondere für die energetische Optimierung und Sanierung des Gebäudebestands. Und für Neubauten ist der EEG-Reformvorschlag eher negativ zu bewerten. Dem bald verpflichtend umzusetzenden Niedrigstenergiegebäude-Standard legt er Steine in den Weg. Auch bezogen auf die Strompreise für Endverbraucher wird der große Wirbel ohne Wirkung bleiben, da zahlreiche der preisbestimmenden Mechanismen von der EEG-Reform gar nicht angetastet werden.

So hält sich der Beifall für Gabriels Vorschläge auch in Grenzen. Lob kommt in erster Linie von den weiterhin privilegierten Unternehmen. Ansonsten gibt es massive Kritik ( Webcode 586219) und die Androhung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und den Bundesverband Solarwirtschaft. Es gebe auf der Basis eines Rechtsgutachtens erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung gegen das Grundgesetz verstoße.

Nun ist der Bundestag am Zug. Die CSU-Landesgruppe hat unmittelbar nach der Verabschiedung im Bundeskabinett Gesprächsbedarf zu den Bereichen Biomasse, Eigenverbrauch und Wasserkraft angemeldet. Anderen Bundestagsgruppierungen gehen die Regelungen für die Windkraft zu weit oder die Privilegien nicht weit genug. Ob in den nächsten Wochen ein Konsens erzielt wird, den auch die Länder ohne Vermittlungsausschuss abnicken, bleibt abzuwarten. In Kraft treten soll das neue EEG zum 1. August 2014.

Wie sich die Strompreise entwickeln werden, kann heute niemand zuverlässig vorhersagen. Gabriel: „Was wir nicht versprechen können ist, dass die Strompreise sinken in Deutschland. Schon deshalb nicht, weil viele andere Fragen in den nächsten Monaten und Wochen auch noch geklärt werden müssen.“

Derweil liegt das EEG-Konto, Stand Ende März, mit 1,55 Mrd. Euro ungewöhnlich dick im Plus (März 2013: – 0,45 Mrd. Euro). In den sonnenreichen Monaten Mai bis August werden die Salden zwar wieder im negativen Bereich liegen, trotzdem könnte am Ende ein Überschuss bleiben. Die EEG-Umlage für 2015 wird am 15. Oktober 2014 bekanntgegeben, dabei fließt der Kontostand vom 30. September 2014 ein. 2013 lag die Unterdeckung bei 2,2 Mrd. Euro, was zu einer direkten Erhöhung der EEG-Umlage von 0,6 Ct/kWh führte, insgesamt stieg sie um 0,963 Ct/kWh. Mal sehen, ob es im Oktober eine Überraschung gibt.

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Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/

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