Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nähert sich einem vorläufigen Ende. An vielen Stellen wird es zu großen Enttäuschungen kommen, einigen Unternehmen wird zumindest für Geschäfte in Deutschland die Grundlage deutlich erschwert oder gar entzogen, einige Investoren werden bereits getätigte Kosten abschreiben müssen.
Und folgt man zahlreichen Expertisen, wird das Reformpaket nicht dazu führen, dass die Strompreise für große Verbrauchergruppen sinken. Nicht einmal der Anstieg der Strompreise werde gedämpft, sondern eher beschleunigt, so die Prognosen. Sofern der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause – nach einem Verzicht seiner eigentlich dreiwöchigen Beratungsfrist – am 11. Juli 2014 nicht den Vermittlungsausschuss zur Durchsetzung größerer Änderungen anruft, wechseln Befürworter wie Kritiker der EEG-Reform ab August in die Beobachterrolle. Wobei spätestens 2016 die nächste Novelle ansteht.
Schon zu Beginn der aktuellen EEG-Reform war klar, dass es am Ende hauptsächlich Verlierer geben wird. Zu lange hat Berlin die Augen verschlossen und nicht den von der Politik zu erwartenden Weitblick gehabt. Viel größere Schatten werfen aber zwischenzeitliche Reformentwürfe. Durch sie bleibt unterm Strich die Erkenntnis, dass der momentanen Bundesregierung zur Durchsetzung ihrer Ideen auch Grundprinzipien, wie der Bestandsschutz für bereits getätigte Investitionen, nicht heilig sind. Die Planungssicherheit ist damit nicht nur im Umfeld des EEG aufgehoben worden. Das Vertrauen wurde grundlegend beschädigt, wenn nicht sogar ruiniert.
Natürlich werden Investoren und Unternehmen den Kopf nicht in den Sand stecken. Aber Lösungen, deren eher langfristige Amortisation von politisch beeinflussbaren Rahmenbedingungen abhängig ist, werden künftig mit einem zusätzlichen Risikoaufschlag bewertet werden (müssen). Das gilt für viele TGA-Anlagenkonzepte rund um die Energieversorgung, insbesondere mit eigener Stromerzeugung.
Auch der Reformprozess lässt tief blicken. Begleitet von Energieministerbriefen mit Drohkulissen und unzumutbar verkürzten Entscheidungsprozessen wurde der Meinungsbildungs- und Bewertungsspielraum der Mandatsträger für eine sehr komplexe Gesetzesänderung mit großer Tragweite beschnitten. Zudem besteht der Verdacht, dass die Bundesregierung Vorgaben aus Brüssel nicht nur als Vorwand genutzt, sondern auch geschickt zur Durchsetzung der eigenen Pläne verwendet hat, beziehungsweise noch verwenden wird: Der Bestandsschutz für Eigenstromerzeugungsanlagen gilt nur unter Vorbehalt und kann jederzeit aufgeweicht werden oder in Gänze fallen.
Planungssicherheit ist für unsere Branche ein wichtiges Gut. Dafür ist es nicht ausreichend, dass man sich auf getroffene Entscheidungen des Gesetzgebers verlassen kann. Es ist erforderlich, dass der Gesetzgeber Entscheidungen trifft, die langfristig sichere Rahmenbedingungen schaffen, damit Produkte, Dienstleistungen sowie Forschung und Entwicklung daran ausgerichtet werden können. Es wird einige Zeit und Belege brauchen, bis das verspielte Vertrauen dafür wieder entsteht.
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Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/