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EEG-Umlage

Große Koalition rüstet Photovoltaik für Zahltag

Die Photovoltaik kommt im Koalitionsvertrag gut weg. „Die jetzt geltende Regelung (unter anderem atmender Deckel, Obergrenze) hat sich bewährt und wird beibehalten.“ Lediglich für sehr große Anlagen sind weitere Maßnahmen zur Marktintegration geplant. Beispielsweise soll geprüft werden, ob große Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen. Ein Vorhaben, das die „Energieriesen“ während der Koalitionsverhandlungen gefordert hatten. Insgesamt wird das Wort Photovoltaik nur zweimal im gesamten „GroKo-Vertrag“ benutzt.

Allgemein wird für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angekündigt: „Überförderungen werden wir schnell und konsequent bei Neuanlagen abbauen; Altanlagen genießen Bestandsschutz. Für alle Technologien werden wir eine kontinuierliche Degression der Fördersätze im EEG verankern.“ Bis Ostern 2014 will Berlin ihre grundlegende EEG-Reform vorstellen, bis zum Sommer 2014 soll sie beschlossen sein.

Es gibt allerdings im GroKo-Vertrag auf Seite 56 eine Ankündigung bezüglich der EEG-Umlage, die auch die TGA/SHK-Branche betreffen könnte. „Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt wird. So sollen alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen, wobei wir die Wirtschaftlichkeit insbesondere von KWK-Anlagen […] wahren werden. Für kleine Anlagen soll eine Bagatellgrenze eingezogen werden. Vertrauensschutz für bestehende Eigenerzeugung wird gewährleistet.“

Das lässt viel Gestaltungsraum zu. Bei Mini-KWK-Anlagen dürfte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit unterm Strich kein Spielraum zu einer Beteiligung an der EEG-Umlage für selbstgenutzten Strom existieren. Vielmehr hat sich die neue Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Bedingungen für den Einsatz von KWK zu verbessern. Dass dies insbesondere dezentral im Gebäude erfolgen sollte, zeigt der Fachbeitrag „Stadtsanierung: Ist KWK generell sinnvoll?“ auf Seite 16 in dieser TGA-Ausgabe.

Laut der jüngsten Prognose der Übertragungsnetzbetreiber werden in fünf Jahren rund 5,9 TWh/a PV-Strom durch die Anlagenbetreiber selbst genutzt werden. Das entspräche der Vollversorgung von fast 1,7 Mio. Haushalten mit einem Durchschnittsverbrauch von 3500 kWh/a.

Die Photovoltaik hat sich in letzter Zeit der TGA angenähert und ihr viele Chancen eröffnet. Anlagen, die nicht ausschließlich ins öffentliche Netz einspeisen, fallen unter die HOAI, mit selbsterzeugtem PV-Strom können Wärmepumpen, Kälte- und Klimaanlagen und die Beleuchtung betrieben werden. Wirtschaftlich interessant sind diese Anwendungen, weil für kleine Abnehmer selbstgenutzter PV-Strom durch zahlreiche Privilegien inzwischen günstiger als Strom aus dem Netz ist. Der Erfolg der Photovoltaik ist der Zukunftsinvestition aller EEG-Umlage zahlenden Stromkunden zu verdanken. Insofern ist eine angemessene Beteiligung der Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage für neue PV-Anlagen richtig. Und bei ­allem zu erwartenden Widerstand ist es ein mutiges Vorhaben, die Photovoltaik für den Zahltag zu rüsten.

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Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/

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