Das Bundeskabinett hat gesetzliche Grundlagen zur Umsetzung des „nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen“ beschlossen. Laut dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes wird die Etikettierung bis 2024 gestaffelt. 2016 werden zunächst bestimmte Heizkessel bis einschließlich Baujahr 1986 gekennzeichnet. Das Altanlagen-Etikett soll Verbrauchern kostenfrei Informationen über den Effizienzstatus ihrer Heizkessel liefern. Daneben werden sie kostenfrei auf weitergehende Energieberatungen sowie auf Förderprogramme von KfW und BAFA hingewiesen. Eigentümer und Mieter müssen für die Etikettierung nicht selbst aktiv werden, jedoch das Anbringen des Etiketts dulden.
Über 70 % der in Deutschland installierten Heizgeräte werden nach einer Einschätzung des für den Gesetzentwurf verantwortlichen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen und damit im orange-roten Warnhinweis-Bereich der Skala von A++ bis G liegen: Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte liegt bei 17,6 Jahren, 36 % sind über 20 Jahre in Betrieb.
Das Altanlagen-Etikett stützt sich analog zum ErP(Ökodesign)-Etikett für Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte und Verbundanlagen ausschließlich auf Produktdaten. Das ist eine vertane Chance, denn über die tatsächliche Energieeffizienz macht das Altanlagen-Etikett keine Aussage, diese kann nur über eine Energieanalyse aus dem Verbrauch (EAV) mit unterjährigen Messungen des Brennstoff- und Nutzenergieverbrauchs ermittelt werden. Technisch gesehen erfolgt bei der Etikettierung lediglich eine mit ein paar Standardwerten angereicherte grafische Übersetzung des Typenschilds auf Basis einer vom BMWi zur Verfügung gestellten Software.
Das Ziel ist trotzdem sehr hochgesteckt: Das Altanlagen-Etikett und die Hinweise auf Beratungs- und Förderprogramme sollen die Motivation zur Heizungsmodernisierung deutlich erhöhen. Erwartet wird, die Austauschrate so um etwa 20 % auf 3,7 %/a steigern zu können, das wären ca. 100 000 zusätzliche Erneuerungen pro Jahr. Nach den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für die Jahre 2012 bis 2014 lag die Austauschrate bei Heizkesseln bis einschließlich Baujahr 1982 in den letzten beiden Jahren bei durchschnittlich 8,5 % und einem Endbestand von 717 200 Heizkesseln.
Ab 2016 sollen Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 EnEV berechtigt sein, gestaffelt nach Baujahren ein Etikett deutlich sichtbar auf der Außenseite der Front alter Heizgeräte für gasförmige und flüssige Brennstoffe bis 400 kW Nennleistung anzubringen. Ab 2017 sind die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Geräte (zunächst bis einschließlich Baujahr 1994) die noch kein Etikett haben, im Anschluss an eine Feuerstättenschau, zu etikettieren.
Im Gesetzentwurf findet man übrigens die vom BMWi und der Branche verwendeten Bezeichnungen „Heizungslabel“ oder „Label“ nicht. Hier werden „Verbrauchskennzeichnung“ und analog zur ErP(Ökodesign)-Umsetzungsverordnung für Heiztechnikprodukte „Etikett“ und „Etikett für Heizgeräte“ benutzt. Auf dem aktuellen Musteretikett taucht zudem die Bezeichnung „Heizungsetikett“ auf, die sich an keiner anderen Stelle im Gesetzentwurf wiederfindet. Der Bundestag würde also gut daran tun, ein Gesetz mit einheitlicher und passender Bezeichnung zu verabschieden.
Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · www.tga-fachplaner.de