Am 18. November 2015 ist vom Bundeskabinett die „Energieeffizienzstrategie Gebäude“ (ESG, www.bit.ly/tga1060 ) verabschiedet worden – fünf Jahre nachdem das heutige Zielniveau festgelegt wurde: ein „nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050“. Technisch bedeutet die politische Vorgabe, dass der Primärenergieverbrauch durch eine Kombination aus Energieeinsparung und den Einsatz erneuerbarer Energien in den verbleibenden 35 Jahren um 80 % gegenüber 2008 zu senken ist.
Energieeinsparung (Effizienzsteigerung) und erneuerbare Energien haben große Potenziale, unterliegen aber auch verschiedenen Restriktionen. Damit wird im ESG ein Zielkorridor für eine Senkung des Primärenergieverbrauchs um 80 % eingegrenzt.
Nimmt man die obere Potenzialgrenze der erneuerbaren Energien (EE), könnten sie einen Anteil von 69 % am Endenergieverbrauch decken, zusätzlich wäre eine Energieeinsparung von 36 % erforderlich. Die maximal erreichbare Energieeinsparung wird im ESG mit 54 % angegeben, dann müssten die Erneuerbaren 57 % vom Endenergieverbrauch decken (2014: ca. 12 %). Bei beiden Grenzfällen ergibt sich im Rahmen der Annahmen gegenüber dem Referenzszenario nur eine relativ geringe Erhöhung der Wohnkosten.
Beim Referenzszenario („weitermachen-wie-bisher“-Szenario) auf Basis der Ende 2013 bestehenden energie- und klimaschutzpolitischen Instrumente und einer leichten Steigerung der mittleren Sanierungsrate auf 1,1 bis 1,2 % (Vollsanierungs-Äquivalente) und einer höheren Sanierungseffizienz existiert eine erhebliche Deckungslücke zur Zielerreichung. Der Primärenergieverbrauch wird durch eine Endenergieeinsparung um 30 % und einen EE-Anteil von 45 % nur um 60 % zurückgehen.
Nach dieser Erkenntnis folgt im ESG kein Vorschlag, wie die Deckungslücke gefüllt werden kann, sondern eine Aufzählung bekannter staatlicher Maßnahmen, die zum größten Teil schon Bestandteil des Referenzszenarios sind. Lediglich werden einige neue Maßnahmen beschrieben, die den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) konkretisieren, u. a.: Etablierung des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans, Weiterentwicklung und Ausbau der Energieberatung, Investitionsförderung für ambitionierte Gebäudesanierungen und Neubauten sowie die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts bei Gebäuden (mit wichtigen Ansätzen für die TGA).
Energieeffizienzstrategie Gebäude steht vorne drauf, drinnen ist aber keine Strategie zu finden. Es ist bestenfalls ein Kick-off zur Entwicklung einer ESG. Im Ausblick heißt es „Die ESG muss den Investoren einerseits eine ausreichende Planungssicherheit geben. Andererseits muss sie angesichts der bestehenden Unsicherheiten […] flexibel genug sein, um auf neue technische Entwicklungen und Herausforderungen reagieren zu können.“
Ich bin mir ziemlich sicher: Kein Investor, der die ESG einmal oder auch zehnmal gelesen hat, wird mehr Planungssicherheit verspüren. So wundert es auch nicht, dass bei den Verbänden kein Jubel über das schon lange angemahnte Dokument aufkam. Denn einfach keine Strategie für die Lösung eines bekannten Problems zu haben, ist keine Strategie. Auf den Punkt gebracht hat es die Deutsche Umwelthilfe: „Die Bundesregierung setzt beim Thema Energieeffizienz weiterhin auf das Prinzip Hoffnung.“
Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · www.tga-fachplaner.de