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Energieeinsparverordnung

Gebäudeoptimierung unter erschwerten Bedingungen

Im CDU/CSU/FDP-Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 wurde die Novellierung der Energieeinsparverordnung nur indirekt erwähnt, über den Verweis auf das schon von Schwarz/Rot verabschiedete Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP). Inkrafttreten sollte sie danach mit einer Verschärfung der energetischen Anforderungen um 30 % im Jahr 2012. Am Ende wurden bis zur Verabschiedung der EnEV-Novelle (Webcode 558036) in der letzten Kabinettssitzung am 16. Oktober 2013 vier Jahre benötigt. Um­setzungsfristen aus der EU-Gebäuderichtlinie werden beim Inkrafttreten der EnEV im Frühsommer 2014 um etwa zwei Jahre überschritten sein. Die EU-Kommis­sion hat bereits im September 2012 gemahnt und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Der für die EnEV verantwortliche Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer ist trotzdem zufrieden: „Die für das Gelingen der Energiewende wichtige Novellierung der EnEV ist damit erfolgreich abgeschlossen.“ Abgeschlossen ja, aber erfolgreich im Sinne der Energiewende und eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 wohl kaum. Eine Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen für Neubauten ab 2016 um 25 % kann aufgrund diverser Fehlanreize und eines überholten Primärenergieansatzes kaum wirken (Webcode 396684).

Wie armselig die Bilanz von vier Jahren Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts durch Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer und ab Mai 2011 durch Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler tatsächlich ausfällt, kann man künftig in EnEV § 1 nachlesen: „Im Rahmen der […] noch festzulegenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden wird die Bundesregierung […] auch eine grundlegende Vereinfachung und Zusammenführung der Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln, anstreben, um dadurch die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden zu ­erleichtern.“

Oder anders gesagt: Das aktuelle Energieeinsparrecht inklusive der EnEV-Novelle erschwert die energetische und wirtschaftliche Optimierung von Gebäuden. Der Bundesrat ist sogar der Auffassung, dass durch die Komplexität der Vorschriften und Normen die Bemühungen um eine Steigerung der Energieeffizienz allein wegen Akzeptanzproblemen teilweise ins Gegenteil verkehrt werden. Die Länder sehen deshalb die dringende Notwendigkeit für eine ­erhebliche Vereinfachung. Dazu sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einer Regelung zusammengeführt werden. Eine Forderung, die die TGA/SHK-Branche seit Jahren vorträgt.

Umsetzen soll sie die neue Bundesregierung bis Anfang 2017. Bis dahin hat sie laut EnEG die Rechtsverordnung zur Umsetzung des Niedrigstenergiebäude-Standards für Behördengebäude (ab 2019 gemäß EU-Gebäuderichtlinie verpflichtend) zu erlassen. Dieser EnEV 2016/17 wird dann eine EnEV 2018/19 folgen, die den Standard bis 2019 für alle Gebäude ab 2021 gemäß den EU-Vorgaben verbindlich macht. Das klingt nach ferner Zukunft, an vielen Stellen wird aber schon heute besser gebaut. 2012 hatte über die Hälfte aller Neubauten eine um mindestens 30 % und mehr als jeder zehnte Neubau eine um mindestens 45 % bessere Energieeffizienz als es die EnEV 2009 fordert. •

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/

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