Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
ErP-Heizungslabel

Viel Bürokratie, wenig Nutzen

Zahlreiche Hersteller liefern ihre Geräte bereits mit dem ErP-Heizungslabel aus, verpflichtet wären sie dazu für bestimmte Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Verbundanlagen erst ab dem 26. September 2015. Hintergrund sind eher ökonomische Erwägungen – Lagerware nachträglich zu kennzeichnen, würde die Kosten für das Labelling noch weiter anschwellen lassen und Arbeitszeit binden. Fazit eines Herstellers nach der internen Umstellung: Bürokratieabbau sieht anders aus.

Schaden kann die Kennzeichnung vor der Deadline nicht, das „Etikett“ – so lautet die offizielle Bezeichnung – dürfte den meisten Verbrauchern „irgendwie bekannt“ vorkommen, die Skalierung wurde so arrangiert, dass es schlechte Einstufungen nicht gibt, und wenn Modernisierer oder Bauherren in der Zwischenphase die Einstufung auf ihrer Neuerwerbung entdecken, ist die Kaufentscheidung längst getroffen.

Viel nutzen wird das Verbraucherinformationsinstrument allerdings auch ab September nicht, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW. Es weise zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, „zu mehr Transparenz im Wärmebereich und weg von fossilen Energieträgern“, sei aber nicht annähernd so hilfreich wie die Labels für Kühlschränke oder Fernseher. Auch verböten sich direkte Rückschlüsse von den Effizienzklassen auf die Betriebskosten. Ein weiterer Kritikpunkt: Aufgrund der Ähnlichkeit zu den Etiketten auf Elektrogeräten könnten Verbraucher fälschlich annehmen, dass allein das Gerät für die Effizienz entscheidend ist.

Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der VZ NRW: „Es besteht trotz und teilweise sogar wegen des Effizienzlabels erheblicher Beratungsbedarf.“ An erster Stelle werden dabei die Heizungsfachbetriebe stehen. Bei einem Viertel der SHK-Betriebe war Ende Juni 2015 das ErP-Heizungslabel allerdings unbekannt. Aber: Das ErP-Heizungslabel wird von den im Heizungsbau tätigen SHK-Betrieben, in denen das Thema bekannt ist, zu 62 % als relevant oder sehr relevant eingeschätzt. Trotzdem geht man es eher gelassen an: Die Geschäftsführer der eingegrenzten SHK-Betriebe setzen zu über 90 % darauf, dass sie (neben anderen Aktivitäten) von der Industrie, vom Handel und / oder Verbänden bei der Vorbereitung zu gegebener Zeit mit entsprechenden Angeboten unterstützt werden. Die Zahlen stammen aus der Studie „f.ma Fachentscheider Gebäudetechnik SHK“ ( www.fmafachentscheider.de ) für die kontinuierliche Analyse der Mediennutzung von Fachentscheidern und die Erhebung von Daten zu aktuellen Fragen rund um das Thema Gebäudetechnik.

Man darf gespannt sein, ob das Heizungslabel nachträglich an Aussagekraft und Wirkung gewinnt. Kürzlich hat die EU-Kommission ein neues Labeldesign vorgeschlagen: Die 7-stufige A-G-Farbskala soll beibehalten werden und die A+-Kennzeichnungen entfallen. Das bedeutet unweigerlich eine Reskalierung (spätestens alle zehn Jahre) – bei der die aktuell bestverfügbare Technik ungefähr in der Klasse C eingestuft wird. Herstellern wird dieses – beziehungsweise eine Platzierung an dieser Stelle – aufgrund der kommunikativen Herausforderungen kaum gefallen. Doch die Vergangenheit hat stets gezeigt, dass die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen schneller als die Eurokraten waren. Bei einigen Heizgeräten wird das Weiterentwicklungspotenzial gerne klein geredet. Aber es auch hier noch nicht ausgeschöpft. Eine Reskalierung könnte dafür neue Anreize schaffen.

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · www.tga-fachplaner.de